a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Lukas Benner, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Zunächst möchte ich einen ganz besonderen Gast auf der Besuchertribüne begrüßen: Christian, schön, dass du heute hier bist! „Freiheit ist unbezahlbar“, das hat Christian zu mir gesagt, als ich ihn vor ein paar Wochen aus dem Knast freigekauft habe. Die Freiheit, in der eigenen Wohnung zu schlafen, das eigene Essen zu essen, die eigenen Leute zu treffen – etwas, was wir alle schätzen. Christian kam aus dem Krankenhaus, gesundheitlich auf dem Weg der Besserung. Er wollte und er musste nach Hause. Laufen? Keine Option – er war ja gerade noch im Krankenhaus. Viele von Ihnen würden jetzt vermutlich ein Taxi rufen; aber dafür hatte er kein Geld. Er hatte so wenig Geld, dass selbst das Busticket für 6,40 Euro zu teuer war. Er stieg also – schweren Herzens – ohne Ticket ein. Was hätte er auch sonst machen sollen? Auf der Straße schlafen? Er wurde an diesem Tag kontrolliert. Neben den 60 Euro, die er an den Regensburger Verkehrsverbund zahlen muss, soll er auch noch zwei Monate in den Knast – wegen eines „Schadens“ von 6 Euro und 40 Cent! Und warum muss er in Haft? Weil er eine Geldstrafe von 1 200 Euro aufgebrummt bekommen hat. Wie soll jemand, der sich ein Ticket für 6,40 Euro nicht leisten kann, 1 200 Euro Geldstrafe bezahlen können? Und was passiert, wenn man diese Strafe nicht zahlen kann? Ersatzfreiheitsstrafe. Knast. Das, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als Armutsbestrafung. Wegen 6,40 Euro setzen Sie das schärfste Schwert des Staates ein, um arme Menschen noch weiter zu drangsalieren – nicht weil sie kriminell sind, einfach weil sie sicher nach Hause müssen. Wer reich ist, darf dagegen alles machen. Wenn wir hier Vorschläge machen, um dreiste Vermieter zu belangen, die mit Wucherpreisen die Menschen abzocken, dann stimmen Sie dagegen. Kein Wunder – die Vermieterkonzerne finanzieren ja Ihre Parteitage. Wenn Reiche den Staat jedes Jahr um 100 Milliarden Euro Steuern betrügen – die Zahl ist wirklich so groß –, dann schauen Sie weg. Kein Wunder – deren Anwältinnen und Anwälte waren Sie ja, bevor Sie hier Platz genommen haben. Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das ist ein Skandal! Wo Sie Unrecht walten lassen, gibt es Leute, die Menschlichkeit zeigen. Die Initiative Freiheitsfonds hat seit Gründung 1 500 Menschen freigekauft und ihnen Haftaufenthalt erspart – und so dem Staat 21 Millionen Euro gespart. Denn diese Haft ist nicht nur ein Skandal; sie ist auch verdammt teuer für den Steuerzahler. Menschen wie Christian sollten Zeit mit ihrer Familie, ihren Freundinnen und Freunden und Bekannten verbringen können. Sie sollten sich von ihrer Zeit im Krankenhaus erholen können. Der Staat soll nicht gegen Menschen vorgehen, nur weil sie kein Geld haben. Der Staat soll dafür sorgen, dass Menschen ein gutes Leben in Würde haben: Mieten und Preise senken, die Zukunft sicher gestalten und das Geld bei denen eintreiben, die Milliarden haben. Deshalb: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Machen Sie endlich Schluss mit Armutsbestrafung! Für einen Staat, der den Menschen das Leben leichter macht, statt es noch schlimmer zu machen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Axel Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anträge der Linken und der Grünen verfolgen das gleiche Ziel: die Abschaffung der Strafbarkeit der sogenannten Beförderungserschleichung nach § 265a StGB, landläufig „Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ genannt. Zuerst ein Ausflug in die Rechtsdogmatik. § 265a StGB betrifft ein Vermögensdelikt, das mit Vorsatz begangen wird. Sein Schutzzweck ist wie beim Betrug nach § 263 StGB das Vermögen. Während Betrug die aktive Täuschung eines anderen verlangt, der infolge der Täuschung irrt und über sein Vermögen verfügt, wird bei der speziellen Betrugsvariante nach § 265a StGB nicht aktiv getäuscht, sondern man schmuggelt sich unauffällig unter die Gruppe der ordnungsgemäß zahlenden Fahrgäste und umgibt sich so – Zitat Bundesgerichtshof – „mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit“. Schon aus diesem Grund hinkt der im Antrag der Linken vorgenommene Vergleich mit dem ordnungswidrig handelnden Falschparker. Nun zu den Rechtsfolgen. § 265a StGB sieht Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei geringem Vermögensschaden und insbesondere im öffentlichen Nahverkehr werden erschlichene Beförderungsvorteile von unter 25 Euro nur auf ausdrücklichen Strafantrag verfolgt. Im Antrag der Grünen steht, dass sich 87 Prozent der Fälle genau in diesem Bereich bewegen. Wird ein Strafantrag nicht gestellt, liegt ein Verfolgungshindernis vor, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ausdrücklich das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Bei Erstverstößen regelmäßig und bei Zweitverstößen häufig stellt sie das Verfahren wegen geringen Verschuldens nach § 153 StPO entsprechend den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren ein. Die Höhe des Schadens und die Tatintensität sind hier maßgebend. Wobei wir bei der Tatintensität wären: Die in beiden Anträgen beschriebenen Schicksale von Menschen, die infolge einer Verurteilung nach § 265a StGB schlussendlich in Strafhaft gekommen sind, betreffen also eine Tätergruppe, die Intensivtäter sind. Ob diese straffrei bleiben sollten, überlasse ich der Ansicht eines jeden Einzelnen in diesem Hause. Mein Rechtsempfinden und das vieler Menschen in diesem Lande sagt da: Nein. Wer hartnäckig die Gesetze vorsätzlich verletzt, der verdient auch eine angemessene Sanktion des Rechtsstaates, um ihm die Grenzen seines Handelns aufzuzeigen, aber auch, um andere davon abzuhalten, es ihm gleichzutun. Bleibt das Schwarzfahren nämlich straflos, wird sich schon bald die große Masse der Fahrgäste fragen: Warum bezahle ich denn, wenn es andere nicht tun, ohne dass ihnen etwas passiert? Wobei wir bei der Angemessenheit der Sanktionen wären: Wenn es also nach einer Zahl von etlichen Taten zu einer Anklage kommt, wird im Falle einer Verurteilung in der Regel eine Geldstrafe verhängt. Ich kann mich in 25 Jahren in der Justiz nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem ich als Richter einen hartnäckigen bewährungsbrechenden Schwarzfahrer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt habe. Die Geldstrafen bewegen sich in einer Höhe zwischen 10 und 30 Tagessätzen und je nach zu berücksichtigendem Einkommen zwischen 5 und 10 Euro pro Tag. Wer die Strafe nicht auf einmal bezahlen kann oder will, der kann Ratenzahlung beantragen. Wer auch diese nicht leistet, dem droht in der Tat die Ersatzfreiheitsstrafe im Umfang der Tagessätze. Deren Vollstreckung kann er jedoch abwenden, indem er gemeinnützige Arbeit ableistet. Weigert er sich auch dazu, so wird nach einer in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Gesetzesänderung nur die Hälfte der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt. Das alles zeigt doch, dass man sich bei den Rechtsfolgen auf der untersten Ebene bewegt und die Balance zwischen Tatunrecht und Rechtsfolgen im Sinne der Verhältnismäßigkeit einhält. Eine öffentliche Stigmatisierung, weil das Ganze bei Bewerbungen in einem Strafregisterauszug auftauchen würde, findet nicht statt; dazu bedarf es einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Auch die Behauptung einer Doppelbestrafung ist falsch; denn es handelt sich beim erhöhten Beförderungsentgelt um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Ganz zum Schluss erinnere ich noch an die Verbesserungen beim Deutschlandticket, die wir in der letzten Sitzungswoche in diesem Haus vorgenommen haben. Das eröffnet jedem eine kostengünstige Möglichkeit der Mobilität. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Hier erleben wir wieder einmal ein linkes Koop-Manöver durch Ex-SED und Grüne – herrliches Zeitdokument, muss man sagen. Grüße gehen raus an Turgut Altuğ, der wegen so etwas nicht mehr für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen möchte. Respekt, wenn man sich der eigenen Lebenslüge stellt! Das schaffen in diesem Haus insgesamt 149 Abgeordnete der SED-grünen Einheitspartei bis dato nicht. Aber sei es drum! Die nächste Wahl kommt bestimmt. Welche Weisheit verkünden uns Linke und Grüne diesmal? Schwarzfahren sei halb so wild; das kann weg. Sollen sich halt die Verkehrsbetriebe oder sonstige Veranstalter nicht so haben! Zahlen sollen die Bonzen oder der Staat aus dem Staatssäckel. Das ist eine Ansicht, die ansonsten nur Zehntklässler oder 30-jährige Soziologiestudenten haben. Selbstverständlich lehnen wir so einen Quatsch ab. Sie exerzieren hier wieder einmal mustergültig die salonsozialistische Sehschwäche auf die Welt. Die armen notleidenden Massen, die Sie übrigens jubelnd ab 2015 am Bahnhof begrüßt oder vor Ort gleich in die Armut gestürzt haben, sollen gnädig einen Knochen hingeworfen bekommen. Ich unterstelle Ihnen hauptsächlich die tiefstehende Motivation der Selbstbeweihräucherung, bei grünem Parteibuch sowie mutwillige Torpedierung des geordneten Rechtsstaats bei dunkelrotem Parteibuch. Was Sie fordern – komplette Straffreiheit des Schwarzfahrens –, ist ein Schlag ins Gesicht jedes ehrlichen Bürgers, der sich schlichtweg verschaukelt fühlen muss. Unsere heutige Gesellschaft ist ja durch die Jahrzehnte linker Lufthoheit nur noch ein Schatten ihrer selbst, wenn es um Selbstverantwortung, Stabilität oder Sicherheit geht. Und Sie wollen hier fleißig die nächste Runde Chaos ausschenken. Schämen sollten Sie sich dafür! Denn in Sonntagsreden beklagen auch Sie gerade das schwindende Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen; darüber beschweren Sie sich am lautesten. Das ist einfach nur schizophren, wenn man hier Strafen für rechtswidriges Verhalten als Sozialleistung abschaffen möchte. Recht darf nicht nach dem Geldbeutel unterscheiden; sonst sind wir nicht mehr im Klassendenken, sondern sogar im Kastendenken angekommen. Sie machen die Gesellschaft nicht gleicher oder gerechter. Sie segregieren und spielen mit purem Neid. Ja, Geldstrafen treffen Menschen, die weniger haben, härter. Aber erstens gibt es die relativen Tagessätze, und zweitens darf dies kein Freibrief sein, sich gegen den Rechtsfrieden, also strafwürdig, zu verhalten. Wir haben Sozialtickets, Härtefallregelungen und drölfzig Fördertöpfe. In einem linken Staat ist traditionell der Ehrliche der Dumme. Das weiß jeder, der logisch denken kann. Aber hier so offen zu gemeinschädlichem Verhalten aufzurufen, ist zumindest für die grüne Hälfte von Ihnen ein dicker Hund. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion die Grünen beantworten? Hallo, Herr Ramelow. – Jawohl, das mache ich. Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke auch an Sie, dass Sie die Frage zugelassen haben. Ich musste jetzt reingehen, weil mir ein bisschen die Hutschnur geplatzt ist. Wenn man sich anhört, wie Sie hier für den Rechtsstaat kämpfen und über vermeintliche Straftäter reden, dann muss man einfach mal auf die Tatsache hinweisen, dass in den Reihen Ihrer Fraktion mittlerweile wöchentlich die Immunität von Abgeordneten aufgehoben werden muss. Das ist so ein gängiges Prozedere in diesem Parlament wie die Fragestunde. Es findet einfach jede Woche statt. Deswegen: Warum äußern Sie sich hier zu solchen Fragen? Warum klären Sie nicht mal in Ihrer Fraktion, wie Sie dafür sorgen können, dass die Immunität Ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht ständig aufgehoben werden muss? Ich habe ja vorhin die Zehntklässler erwähnt. Genau auf diesem Niveau bewegt sich Ihre Frage. Das ist Whataboutism. – Wollen Sie jetzt eine Antwort oder nicht? – Das ist Whataboutism. Es dreht sich um etwas ganz anderes. Und Sie wissen ganz genau, dass auch wir hier immer wieder für die Aufhebung der Immunität stimmen, damit geklärt wird, was wirklich vorliegt. Was hier gerade Thema ist, ist die Verharmlosung von flächendeckendem Schwarzfahren, vom Erschleichen von Leistungen, vom Erschleichen von Teilnahme an Konzerten. Sie wollen das einfach straflos und wahrscheinlich auch noch in die Welt hinausposaunen, wenn das jemals so beschlossen wird. Das ist das Verachten eines Rechtsstaats. – Dies gilt nicht, wenn hier auch mal gegen Politiker ermittelt wird; denn auch wir sind nur Bürger. Ich mache jetzt weiter. – Wir haben massenhaft Fördertöpfe und Härtefallregelungen, um auf einzelne Fälle einzugehen. Wie gesagt, niemand wird alleingelassen. Aber in einem linken Staat ist immer der Ehrliche der Dumme; das darf so nicht sein. Sie adressieren ja gerade offen erkennbar: Kettenschwarzfahrer, die das absichtlich machen, sollen ein geringeres Risiko tragen. Sie widersprechen sich sogar selbst, wenn Sie behaupten, durch die zivilrechtlichen Forderungen der Beförderer wäre dem Recht ja Genüge getan. Es ist natürlich klar: Wer kein Geld hat, um eine Ersatzhaft abzuwenden, wird auf Mahnschreiben reagieren. – Das glauben Sie doch selbst nicht. Liebe links-grüne Einheitspartei, Sie suchen einfach weiter panisch nach irgendwelchen Leuten, die Sie noch in Regierungsverantwortung wählen könnten. Dazu muss man sagen: Gönnerhaftigkeit schmeichelt gerade dem schwachen Geist in besonderem Maße – umso mehr, wenn das dann andere bezahlen. Sie werden mit diesem Ansinnen scheitern. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum Vorredner sei bemerkt: In der AfD-Fraktion ist die Liste der Straftäter viel zu lang, als dass Sie sich hier als Verteidiger des Rechtsstaats aufspielen könnten. Das muss hier ausdrücklich gesagt sein. In Deutschland fehlen 2 000 Richter/-innen und Staatsanwälte. Letztes Jahr mussten über 60 Schwerverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil es zu wenig Personal in der Justiz gab, um die Fälle in den gesetzten Fristen zu bearbeiten. Die Personalprobleme bei der Polizei können Sie daran erkennen, dass in Baden-Württemberg 3 000 Polizeistellen nicht besetzt sind. Und deutschlandweit müssen bei der Polizei 66 000 Arbeitsstunden aufgewandt werden, um Ermittlungsverfahren zum Fahren ohne Fahrschein zu bearbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Polizei und Justiz haben Besseres zu tun. Wir müssen mehr tun gegen sexuellen Missbrauch, gerade im Netz. Lassen Sie uns die Personalressourcen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und anderen Delikten einsetzen statt für Fahren ohne Fahrschein. Eine Untersuchung hat ergeben, dass wir jedes Jahr 114 Millionen Euro Polizei- und Justizkosten haben. Ein Haftplatz kostet 160 Euro pro Tag. Es sind in der Tat nicht die Verurteilungen, sondern vor allem die Ersatzfreiheitsstrafen, die dafür sorgen, dass die Kosten so hoch sind. Ich habe mich deshalb gefreut, dass es auch aus den Reihen der CDU Zustimmung gibt. So hat zum Beispiel der frühere Justizminister Biesenbach gesagt, dass § 265a StGB gestrichen werden muss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Allein heute, an diesem 13. November, also an einem Tag, zahlen wir 300 000 Euro an Verfahrens- und Haftkosten für Menschen, die den Fahrschein nicht bezahlt haben und deswegen inhaftiert wurden. Ich finde, die Ressourcen können wir besser einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in unserer Rechtsordnung an keiner anderen Stelle die Situation, dass ein Verstoß gegen zivilrechtliche Pflichten mit einer Strafe, am Ende gar mit einer Haftstrafe belegt wird. Es ist natürlich ärgerlich, wenn jemand die Miete nicht bezahlt. Das ist ärgerlich, es ist rechtswidrig; aber es ist keine Straftat. Deswegen kommt niemand ins Gefängnis, wie es aber beim Fahren ohne Fahrschein der Fall ist. Ich will ausdrücklich sagen: Wenn wir diesen Straftatbestand abschaffen – und das möchte die SPD –, dann ist es dennoch nicht erlaubt, ohne Fahrschein zu fahren. Selbstverständlich gibt es die zivilrechtliche Pflicht, den Vertrag, dass man einen Fahrschein kauft. Und es gibt auch das erhöhte Beförderungsgeld von 60 Euro. Die Untersuchungen von Dr. Bögelein und Dr. Wilde haben ergeben, dass das Eintreiben dieser Summen durchaus ausreicht und sogar über den Aufwand hinausgeht, den die Verkehrsbetriebe für die Kontrollen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Justiz und Polizei haben wichtigere Dinge zu tun, als das Schwarzfahren zu kontrollieren. Lassen Sie uns die finanziellen und personellen Ressourcen auf die wirklich schweren Straftaten beschränken! Wir sind offen für die Gesetzentwürfe und freuen uns auf die Beratungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Armut darf nicht strafbar sein. Armut darf nicht dazu führen, dass Menschen ins Gefängnis müssen. Doch genau das macht unserer geltendes Strafrecht. Es ist ungerecht, es diskriminiert, und das mit langer trauriger Tradition. Seit 1935 ist das Fahren ohne Fahrschein unter Strafe gestellt, eingeführt im Nationalsozialismus. Das Gesetz trifft gerade die Menschen besonders hart, die von Armut betroffen sind. Dabei ist es nicht so, dass das Fahren ohne Ticket nicht auch ohne die Strafvorschrift schwerwiegende Folgen hätte. Die Verkehrsunternehmen verhängen bereits heute Geldstrafen, die die Betroffenen zahlen müssen. Wer kein Geld für ein Ticket hat, der kann schon die Forderung des Verkehrsunternehmens nicht zahlen. Und wer die Forderung des Verkehrsunternehmens nicht zahlen kann, der kann auch keine Geldstrafe eines Gerichts begleichen. Was passiert, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann? Dann landet man im Gefängnis, Ersatzfreiheitsstrafe, und das nicht etwa, weil sich ein Mensch in voller Absicht rücksichtslos einen Vorteil verschaffen will, sondern weil das Geld für das Ticket fehlt, um zur Berufsschule oder zum Bewerbungsgespräch zu fahren oder um Verwandte zu besuchen. So wird Armut kriminalisiert, statt sie nachhaltig zu bekämpfen. Nicht die Schwere der Tat, sondern die soziale Ungleichheit führt zu ungleich härteren Konsequenzen. Der Journalist Ronen Steinke hat das in seinem sehr lesenswerten Buch mit dem Titel „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ treffend zusammengefasst. Es sind noch sechs Wochen bis Weihnachten – es ist die Zeit der Nächstenliebe –, und vielleicht brauchen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, noch eine Idee für Ihren Wunschzettel. Mit diesem Buch mache ich schon mal einen Vorschlag. Nach der Lektüre dieses Buches kommen Sie hoffentlich schnell mit uns, den Linken und der SPD-Fraktion überein, die zum Glück schon viel weiter ist und bereits in der letzten Legislatur beschlossen hat, § 265a StGB ersatzlos zu streichen. Aber weil ich weiß, dass Sie – entgegen Ihrem Namen – christliche Grundwerte wie Gerechtigkeit und Barmherzigkeit selten zu politischen Entscheidungen bewegen, versuche ich es mal so: Die Entkriminalisierung ist ökonomisch extrem sinnvoll; denn die überzogene Bestrafung für das Fahren ohne Fahrschein hat schwerwiegende finanzielle Folgen. Jedes Jahr fallen Tausende von Verfahren bei der ohnehin schon überlasteten Justiz an. Jedes Jahr werden Menschen inhaftiert, weil sie sich kein Ticket leisten können. Die Inhaftierung kostet den Staat pro Tag pro Person etwa 200 Euro. 114 Millionen Euro wenden wir jedes Jahr insgesamt auf, um das Fahren ohne Fahrschein zu kriminalisieren. Das können Sie zum Beispiel in der „Kriminalpolitischen Zeitschrift“ nachlesen, und – falls der Wunschzettel schon voll ist – die ist sogar kostenlos. Die Initiative Freiheitsfonds zeigt die ganze Absurdität dieses Systems auf. Sie begleicht Geldstrafen und kauft damit Inhaftierte frei, wie mein Kollege Luke Hoß berichtet hat. Seit Dezember 2021 hat sie durch investierte 1,3 Millionen Euro dem Staat Ersparnisse in Höhe von 21 Millionen Euro eingebracht – falls Sie sich fragen, was man einem Finanzminister so zu Weihnachten schenken könnte; denn der wird ja nicht müde, zu betonen, wofür in unserem Land kein Geld da ist. Die Inhaftierung hat noch weitere verheerende gesellschaftliche Folgen: Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz, sie verlieren ihre Wohnung, und sie sind auf weitere staatliche Hilfen angewiesen. Ich werde hier nicht müde, zu betonen: Gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik. Und in diesem Fall gilt: Entkriminalisierung ist die beste Sozialpolitik. Wir können unsere knappen Ressourcen so viel besser einsetzen, etwa um uns darauf zu konzentrieren, schwere Finanzkriminalität endlich wirksam zu bekämpfen oder Mittel für mehr Personal in der sozialen Arbeit in den Gefängnissen oder für mehr Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung zu stellen, damit niemand mehr ohne Fahrschein fahren muss, weil das Geld mal wieder nicht reicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Statt uns gegenseitig mit moralischer Überheblichkeit zu überziehen, könnten wir versuchen, einfach bei den eigenen persönlichen Prinzipien zu bleiben und aus denen heraus zu debattieren. Deswegen zu Beginn, meine Damen und Herren, ein Geständnis: Auch ich habe schon gegen diesen Straftatbestand verstoßen – in grauer Vorzeit natürlich –, den wir alle „Schwarzfahren“ nennen. Ich vermute, dem einen oder anderen in diesem Hohen Hause oder auf den Zuschauerrängen könnte es einmal ähnlich gegangen sein; denn wir hier unten sind schließlich nicht die besseren oder schlechteren Menschen. Aber gerade weil ich um mein eigenes Verhalten weiß, gerade weil in der Hektik des Alltags eben allzu schnell mal kein Fahrschein gelöst wird, dies vergessen wird, gerade weil diese Straftat häufig, ja zu häufig passiert, sollte der Grundsatz gelten: Wer ohne Fahrschein fährt, macht sich strafbar. „Generalprävention“ nennt man das. Es geht hier um etwas Grundsätzliches. Es geht um das Verhältnis zwischen dem Staat, also der Allgemeinheit, und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Es geht um die Frage von Vertrauen, Kontrolle und Konsequenzen. Wenn der öffentliche Verkehr ein Gut der Allgemeinheit ist – ein Gut, in das wir übrigens gerade massiv investieren – und der öffentliche Verkehr mittelfristig nur erhalten und gestärkt werden kann, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihn stärker finanzieren, also durch den täglichen Gebrauch, wenn es beim öffentlichen Verkehr um einen Bereich des Lebens geht, der nun wirklich alltäglich ist und in dem die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Staat und Bürger gelebter Alltag ist, dann darf die Allgemeinheit die begründete Erwartung gegenüber jedem Einzelnen haben: Wer mitfährt, der zahlt. – Echte Solidarität bedeutet, dass jeder seinen Teil beiträgt, auch im Nahverkehr. Daher muss gelten: Wer Steuern nicht zahlt, wer öffentliches Eigentum beschädigt und wer eben – – Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestatten? Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Sassenrath, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie gerade davon gesprochen haben, dass alle zur Finanzierung öffentlicher Güter beitragen und alle in dieser Hinsicht gleich behandelt werden müssen, was ich ausdrücklich teile, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie zum Beispiel hier in Berlin Ihr Auto abstellen, ohne einen Parkschein zu lösen, ohne die Parkgebühr zu zahlen, dann zahlen Sie je nach Situation zwischen 20 und 40 Euro – und das war es. Sie berühren keinen Tatbestand im Strafrecht. Es gibt eine eklatante Ungleichbehandlung von Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs und Nutzerinnen und Nutzern der öffentlichen Straßen, die wir ebenfalls alle gemeinsam finanzieren. Habe ich Sie richtig verstanden, dass von der CDU/CSU-Fraktion bald die Initiative ausgehen wird – wenn Sie § 265a StGB nicht streichen wollen, was wir als Lösung bevorzugen –, die Strafbarkeit des § 265a StGB auszuweiten auf all diejenigen, die mit dem Auto ohne Parkschein parken? Oder wie darf ich Ihren Appell für die Gleichbehandlung aller verstehen? Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege. Ich glaube, es gibt bereits einen ganz praktischen Unterschied: Wenn wir im öffentlichen Bereich ohne Ticket das Auto parken, dann ist das durch Kontrolleure relativ leicht überprüfbar; der Ordnungswidrigkeitentatbestand kann leicht kontrolliert werden. Ich glaube, es geht um ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis. Mein Verständnis ist: Ich will keinen Kontrollstaat errichten. Ich möchte nicht, dass wir überall an den Eingängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln die Kontrollen ausweiten müssen, sondern ich möchte, dass wir Vertrauen haben können, dass wir uns darauf verlassen können, dass gezahlt wird. Wenn nicht gezahlt wird, dann hat das eben Konsequenzen. Das ist ein ganz anderes staatliches Verständnis. Wenn vorgetragen wird, es gehe doch nur um ein Bagatelldelikt, das ohnehin häufig begangen werde, dann sage ich: „Weil es sowieso häufig gebrochen wird“ darf nie die Argumentation in einem Rechtsstaat sein. Das wäre eine Kapitulation des Staates vor dem geltenden Recht und vor einem Rechtsbruch. Wenn nun argumentiert wird, eine Strafbarkeit sei nicht gerechtfertigt, weil mit dem Schwarzfahren in der Regel keine Überwindung besonderer Schutzvorrichtungen verbunden sei, so kann ich nur sagen: Das ist rechtspolitisch für mich gerade kein Argument gegen die Strafbarkeit, sondern eines dafür. Wir können hier über die Frage der Strafbarkeit miteinander diskutieren und dabei auch unterschiedliche Meinungen aushalten; aber dann sollten wir ehrlich zueinander sein und sehen, wo der eigentliche Unterschied ist: Wir haben ein ganz unterschiedliches Verständnis des Verhältnisses von Staat und Bürgerinnen und Bürgern – Herr Abgeordneter. – und von Rechten und Pflichten. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Ulrich von Zons aufrufen und ihm das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Freifahrtschein in den moralischen Bankrott – das ist es, was die Linken und die Grünen hier fordern, keine Gerechtigkeit, sondern der Versuch, das Recht mit der Gießkanne der links-grünen Ideologie zu besudeln. – Sie fangen schon wieder an, zu schreien. Das müssen Sie sich jetzt bitte mal anhören. – Sie wollen das Schwarzfahren entkriminalisieren und nennen das soziale Politik. In Wahrheit wollen Sie nichts anderes als Unrecht in Mitgefühl verkleiden. Fakt ist: Über 140 000 Fälle von Beförderungserschleichung gab es allein im Jahr 2023. Bei der BVG in Berlin gab es rund 200 000 erwischte Schwarzfahrer im selben Jahr. Bundesweit entstehen bis zu 300 Millionen Euro Schaden jedes einzelne Jahr. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist ein Massenphänomen. Es trifft die Verkehrsbetriebe, und es trifft die Steuerzahler, Jahr für Jahr. Und Sie behaupten ernsthaft, das sei kein Problem für den Rechtsstaat? Wer fährt und nicht zahlt, zerstört Vertrauen. Der öffentliche Nahverkehr funktioniert nur, weil Millionen Menschen morgens aufstehen, zur Arbeit fahren und ihr Ticket bezahlen. Diese Bürger machen Deutschland stark, und Sie verhöhnen sie. Ihre Botschaft lautet: Wer kein Geld hat, darf betrügen. – Das ist kein Mitgefühl, das ist eine Ohrfeige für alle Anständigen. Und kommen Sie mir nicht mit Ihrer Armutsbestrafung! Das ist vorgeschoben; denn viele Verurteilungen treffen nicht Bedürftige, sondern notorische Regelbrecher. – Schreien Sie gerne weiter. – Ja, es gibt Härtefälle, aber dafür gibt es Sozialtickets, Härtefallfonds und kommunale Hilfen. Was Sie wollen, ist keine Hilfe. Es ist der Abbau von Recht, Schritt für Schritt. Und noch schlimmer: Sie wollen den § 265a StGB komplett streichen. Das bedeutet: Nicht nur Schwarzfahren wäre straffrei, sondern auch das Erschleichen anderer Leistungen: Kino, Schwimmbad, Konzerte – alles straffrei, alles erschleichbar. Das ist keine Freiheit, das ist Kontrollverlust, Chaos im Deckmantel Ihrer freien Gesellschaft. Dabei führt die Aufgabe der staatlichen Kontrolle geradewegs in die Anarchie. Ist es das, was Sie wollen? Deutschland braucht keine Gratismentalität. Deutschland braucht Gerechtigkeit. Deutschland braucht Disziplin und Respekt. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich eine junge Frau vor – nennen wir sie mal Franzi –, Mitte 20, alleinerziehend, die versucht, mit Minijobs über die Runden zu kommen. An einem kalten Wintermorgen steigt sie in die Bahn, ohne Ticket, weil sie es sich einfach nicht leisten kann. Sie wird kontrolliert, und ein paar Wochen später kommt Post vom Amtsgericht: Geldstrafe, Mahnung und, weil sie es sich nicht leisten kann, schließlich Ersatzfreiheitsstrafe. Plötzlich gilt sie als Straftäterin. Das ist Fakt. Das passiert in Deutschland. Die Frage an Sie alle hier im Plenum: Ist sie jetzt eine Straftäterin, weil sie jemandem aktiv, also bewusst, geschadet hat? Nein, sie ist eine Straftäterin, weil sie schlicht arm ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande. Über genau solche Fälle reden wir heute hier: über Menschen, die wegen einer sozialen Notlage kriminalisiert werden, und über die Frage, ob das eigentlich noch gerecht ist. Für uns als SPD ist die Linie klar: Fahren ohne Fahrschein gehört raus aus dem Strafrecht. § 265a StGB ist ein Fremdkörper im Strafrecht. Er wurde 1935 vom nationalsozialistischen Terrorregime eingeführt, und er kriminalisiert bis heute letztlich einen zivilrechtlichen Vertragsbruch, etwas, wofür es sonst keine Strafnorm gibt. Unsere Justiz ist überlastet, und ausgerechnet ein – es tut mir leid, Carl-Philipp – Bagatelldelikt wie Schwarzfahren bindet massiv Kapazitäten, verursacht Aktenberge und treibt Ersatzfreiheitsstrafen in die Höhe. Das ist unverhältnismäßig und feuert die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land noch weiter an. Wir als SPD-Fraktion wollen das Ganze natürlich in einem Gesamtkonzept: ersatzlose Streichung des § 265a, keine halbgare Ordnungswidrigkeit, klare zivilrechtliche Durchsetzung statt Strafrecht, sozialpolitischer Flankenschutz – – Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion gestatten? Ich schätze den Kollegen natürlich sehr. Aber ich hätte gedacht, wir könnten das bilateral machen. – Na gut. Frau Kollegin, Sie verwirren mich. Ich muss doch Ihre Redezeit anhalten. Ja. Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Frau Kollegin Wegge, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte nur eine Frage, weil Sie das Thema Armut angesprochen haben. Das ist natürlich ein Thema, aber das ist auch bei anderen Straftatbeständen ein Thema, beispielsweise beim Diebstahl. Ich frage Sie: Wenn ich hungrig bin, aber kein Geld in der Tasche habe, darf ich dann in den Supermarkt gehen und mir einfach etwas einstecken, damit ich meinen Hunger stillen kann, ohne dass das strafrechtlich verfolgt wird? – Da kommt: „Ja!“ – Ich bin gespannt, wie Sie das sehen. Wenn Sie das genauso sehen, dann müssten wir wegen Armut immer wieder zu einer Strafverhinderung oder was auch immer kommen. Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde, dass man § 265a hier nicht mit § 242 StGB vergleichen kann, weil es, wie ich vorhin ausgeführt habe, hier ja um einen zivilrechtlichen Vertragsbruch geht, also um einen Fremdkörper im Strafrecht, und wir sehen, dass beim § 265a StGB die Fallkonstellationen, die ich gerade geschildert habe, überproportional häufig auftreten. Deswegen finde ich, dass wir uns in der Koalition – dazu komme ich später noch in meiner Rede – mal genau und in Ruhe mit diesem Problem auseinandersetzen sollten. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen, wie Sie höchstwahrscheinlich sehen und auch wissen, sind wir da inhaltlich nicht auseinander. Ich freue mich auch für die SPD-Fraktion, dass wir hier unseren Punkt und unsere Haltung noch mal klarmachen konnten. Witzigerweise geht es um zwei identische Gesetzentwürfe. Ich frage mich, wer die geschrieben hat, ich vermute: der Freiheitsfonds. Liebe Grüße an dieser Stelle an den Freiheitsfonds! Sie sind wirklich identisch. Der Rechtsstaat muss eben unterscheiden zwischen Not und Niedertracht. Wer fälscht, täuscht, gewerbsmäßig missbraucht, muss selbstverständlich im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber Armut ist kein Delikt. Wir wollen daher eine Entkriminalisierung, die die Justiz entlastet, soziale Schieflagen bekämpft, aber gleichzeitig auch den ÖPNV stärkt. In den Koalitionsverhandlungen war dieser Punkt sehr lange offen. Auf Fachebene habe ich durchaus Einigungskorridore gesehen. Wir werden bei der Strafrechtsreform, die ansteht, das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen; denn unser Arbeitsprogramm ist der Koalitionsvertrag. Vielen lieben Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Christian Moser.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute viel gehört. Es war sehr hitzig. Ich möchte die Debatte versachlichen. Das Argument, dass das Schwarzfahren straffrei gestellt werden muss, weil es sich um ein Bagatellunrecht handelt, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Denn wenn man – und in der Regel reden wir nur über Fälle, wo dies wirklich mehrfach, wiederholt geschieht – versucht, auf Kosten anderer einfach so durchzukommen im öffentlichen Personennahverkehr, also kein Ticket kauft, obwohl es alle kaufen müssen, dann, finde ich, handelt man unsolidarisch. Und man missbraucht auch das öffentliche Vertrauen, und dieser Missbrauch führt zu Schaden, und dieser Schaden ist beträchtlich. Wir haben nach der Polizeilichen Kriminalstatistik mittlerweile fast 150 000 Straftaten aufgrund von § 265a StGB. Das sind insgesamt 2,5 Prozent aller Delikte. Und diese 2,5 Prozent aller Delikte verursachen mittlerweile einen Schaden von geschätzt circa 250 bis 300 Millionen Euro im Jahr. Wer trägt denn diesen Schaden? Der entfällt oft auf öffentlichen Personennahverkehr, und dessen Träger sind die Kommunen: Kommunen, die eh schon wenig Geld haben, Kommunen – und das sage ich als Kreisrat –, die sich wirklich anstrengen, den öffentlichen Personennahverkehr auszuweiten, ihn fahrgastfreundlich zu gestalten. Da bleibt das hängen, und das ist unsolidarisch. Ich finde, was wir heute oft gehört haben, ist eine Mär. Es wird so getan: Ich kaufe mir ein Ticket einmal nicht, ich fahre einmal schwarz, dann werde ich erwischt, und schon kommt der Strafbefehl. – Ich war selber Rechtsreferendar, ich war selber bei der Staatsanwaltschaft. Alle Volljuristen hier werden irgendwann in ihrer Referendarausbildung auch einmal etwas mit dem Erschleichen von Leistungen zu tun gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft klagt nicht an bei einem Delikt, bei zwei Delikten. Es sind oft notorische Schwarzfahrer, die herangezogen werden, und das ist dann auch recht und billig. Auch das Argument, die Ahndung dieses Delikts würde sich gegen Arme richten, kann ich nicht nachvollziehen. Die im Warenkorb der Sozialhilfe und des ALG II enthaltenen Gelder für Mobilität wurden vom Bundesverfassungsgericht als ausreichend angesehen. Wenn ich also Sozialleistungen beziehe und sie sachgemäß einsetze, dann komme ich in der Regel klar von A nach B, ohne schwarzzufahren, und es gibt Härtefallfonds, es gibt Sozialtickets. Ein Punkt noch zur Signalwirkung. Zum Vorschlag, das jetzt straffrei zu stellen, möchte ich eine Person zitieren, den Geschäftsführer des Münchner Verkehrsverbunds, der gesagt hat: Wir brauchen eine Abschreckungswirkung, – Hier kommt die Signalwirkung. – sonst wird der Schaden immer noch größer werden. Danke.
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