Antrags der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Carsten Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Carsten Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen
Zusammenfassung
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Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Arbeitnehmer! Liebe Selbstständige! Es ist eine unendliche Geschichte. Seit über 20 Jahren verspricht jede Bundesregierung dasselbe: Selbstständigkeit soll attraktiver und rechtssicher werden. Und was passiert? Nichts, gar nichts, meine Damen und Herren! Daran ändert auch der durchgestochene und zurückgezogene Referentenentwurf aus dem Hause Bas nichts. Die Klagen der Betroffenen waren noch nie so laut wie heute. Experten sagen klipp und klar: Rechtssichere Selbstständigkeit ist immer weniger möglich. – Das ist kein Zufall; das ist politisch so gewollt. Auch diese Bundesregierung schafft es bei diesem Thema nicht. Im Gegensatz dazu steht die AfD für die Sicherung von Arbeitnehmerrechten, aber auch fest an der Seite der Selbstständigen. Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung klärt, ob jemand vor dem Gesetz als Selbstständiger gilt – allerdings mit Kriterien aus dem Zeitalter der Dampfmaschine. Die Maßstäbe aus der altmodischen Fabrikhalle passen aber schon lange nicht mehr zu moderner Projektarbeit. Es fehlt jede verlässliche Klarheit für Selbstständige. Stattdessen gibt es nur Unsicherheit. Wer anpacken will, wird festgehalten und regelrecht behindert. Das hat ernste Folgen für unser Land, meine Damen und Herren. Erst Anfang dieser Woche hat mir ein Selbstständiger aus dem IT-Bereich berichtet: Immer mehr IT-Fachkräfte planen ihre berufliche Zukunft außerhalb Deutschlands. – Gott weiß, wie viele Jobs in unserem Land schon nicht geschaffen wurden. Ein Grund: Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Das zeigt, wie dringend wir handeln müssen, um unsere besten Köpfe im Land zu halten. Was ist das Hauptproblem? Der eigentliche Sinn der Statusfeststellung ist völlig aus dem Blickfeld geraten. Ursprünglich ging es darum, den Einzelnen und die Allgemeinheit vor mangelnder Eigenvorsorge zu schützen. Aber diesen doppelten Schutzzweck der Sozialversicherung muss man mit der Berufsfreiheit der Selbstständigen in Einklang bringen. Das ist heute vielfach nicht mehr gegeben. Der Staat hat die Balance verloren. Die Regierungen sind zu lange verantwortungslos mit Beiträgen und Steuern umgegangen. Und nun sucht auch diese Bundesregierung neue Einnahmequellen für die ausgeplünderten Kassen. Sie wollen am liebsten jeden Selbstständigen, der nicht bei drei auf dem Baum ist, zum Arbeitnehmer erklären. Damit zahlen er und sein Auftraggeber brav in die leeren staatlichen Sozialkassen ein. Wir von der AfD sagen: Schluss damit! Jeder darf in Deutschland selbstständig sein, wenn er es will. Und die AfD wird dafür sorgen, dass das so bleibt. Wir wollen die Selbstständigkeit stärken, nicht schwächen. Für die Menschen kommt es nicht auf die sozialrechtliche Organisationsform ihrer Tätigkeit an. Entscheidend ist die Eigenvorsorge, und weil es Eigenvorsorge heißt, soll auch jeder Selbstständige die Vorsorge frei wählen dürfen. Unser Antrag sieht objektive Kriterien für eine selbstständige Tätigkeit vor. Selbstständig ist, wer sein eigenes Risiko trägt, über die eigene Arbeitskraft frei verfügt, Tätigkeit und Arbeitszeit selbst gestaltet und ausreichend Eigenvorsorge betreibt. Diese Kriterien sind modern und passen zur heutigen Arbeitswelt. Besonders wichtig sind uns dabei maximale Wahlfreiheit zwischen staatlichen Kassen und privater Vorsorge und ein zügiges, digitales Feststellungsverfahren. Zusätzlich fordern wir eine rasche Lösung für die Übergangszeit, nämlich ein Verfahren zur Anrechnung von freiwilligen Beiträgen in die Renten-, Kranken- und Pflegekasse, und zwar für folgenden Fall: Die Rentenversicherung stellt rückwirkend eine Rentenversicherungspflicht fest, obwohl der Auftragnehmer eigenverantwortlich Vorsorge betrieben hat. – Mit unserer Lösung wird das Risiko hoher Nachforderungen gesenkt. Außerdem werden so mehr direkte Aufträge ermöglicht. Und nebenbei schrauben wir die Bürokratie zurück. Die komplexe Rückabwicklung entfällt in solchen Fällen. Meine Damen und Herren, wir von der AfD stehen für echte Berufsfreiheit statt für staatlichen Zwang. Wir stehen für weniger Bürokratie statt immer neuer Einnahmequellen für die staatlichen Kassen. Wir stehen für die Selbstständigen, die unser Land voranbringen. Wir stehen für mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung und mehr Wohlstand in Deutschland. Lassen Sie uns im Ausschuss diskutieren, und stimmen Sie für Deutschland zu. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstständigkeit ist in unserem Land ein Zeichen für Fortschritt, für Flexibilität, für Innovation und für eine hohe Produktivität in allen Bereichen – auch in hochspezialisierten. Es gibt sie auch in den Bereichen Wissensökonomie, Technologie und Produktion sowie in projektbetriebenen Branchen, zum Beispiel dem Handwerk usw. Was Selbstständige vor allen Dingen brauchen, ist ein hoher Grad an Rechtssicherheit in Bezug auf ihren Status. Fehlende Rechtssicherheit führt zu einer großen Unsicherheit, die Selbstständige oft dazu treibt, zu überlegen, ob sie weiterhin selbstständig bleiben wollen. Das Statusfeststellungsverfahren, das hier heute in Rede steht, ist ein entsprechendes Vorschaltverfahren, das diese Rechtssicherheit gewähren soll. Im Gesetz sind zwei zentrale Kriterien für eine abhängige Beschäftigung niedergeschrieben: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsabläufe. Allerdings kennt die Rechtsprechung noch weitere Kriterien, und sie hat zahlreiche Einzelfallentscheidungen getroffen. Das macht Entscheidungen und Abgrenzungen durchaus komplex. Deswegen müssen wir auch immer den Einzelfall betrachten, um jedem Fall gerecht zu werden. Die große Komplexität darf nicht dazu führen, dass wir es mit langsameren Verfahren und somit mit einem höheren Grad an Rechtsunsicherheit zu tun bekommen, weil man auf die Entscheidung wartet. Wir brauchen selbstredend schnellere Verfahren. Dabei müssen vor allen Dingen auch die Entwicklungen in den Prozessabläufen und in der Wirtschaft berücksichtigt werden. Mit den beiden Kriterien nach dem alten Modell von vor 30 Jahren, die ich gerade genannt habe, kommen wir an dieser Stelle nicht weiter, weil sich die Wirtschaft weiterentwickelt hat. Was wir selbstverständlich vermeiden müssen, ist Missbrauch. Missbrauch vermeidet man aber nicht dadurch, dass man Regelungen schärfer macht oder Rechtsunsicherheit schafft, sondern dadurch, dass wir beim Statusfeststellungsverfahren klare Regeln und Abläufe haben. Neben Missbrauchsvermeidung ist selbstredend auch wichtig: Wir müssen die Altersvorsorge der Selbstständigen regeln. – Wir müssen uns hier im Klaren darüber sein, dass auch Selbstständige Altersvorsorge betreiben müssen, damit sie später nicht den Sozialkassen zur Last fallen. Das alles sind Herausforderungen, denen wir uns im Koalitionsvertrag verschrieben haben und die wir in dieser Legislaturperiode lösen werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Sandra Stein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über die deutsche Wirtschaft sprechen, wird eine Gruppe viel zu oft übersehen: die 3,5 Millionen Selbstständigen in unserem Land. Dabei sind sie doch ein zentraler Motor für Innovation, Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit. Natürlich wissen wir, dass es auch Branchen gibt, zum Beispiel die Lieferdienste, in denen Menschen durch Scheinselbstständigkeit ausgenutzt werden. Wir Grüne sagen, dass wir diese Menschen wirksam schützen müssen. Gleichzeitig merken wir, dass immer mehr Auftraggeber, auch kleine und mittlere Betriebe, zum Beispiel davor zurückschrecken, Soloselbstständige zu beauftragen, weil beim Statusfeststellungsverfahren eine Rechtsunsicherheit besteht. Deshalb ist unser Anspruch als Grüne ganz klar: Wir wollen Rechtssicherheit für alle, wir wollen gute Bedingungen für Selbstständigkeit und wirksamen Schutz davor, ausgenutzt zu werden. Das Arbeitsministerium ist aktiv geworden und hat Vorschläge zur neuen Selbstständigkeit erarbeitet; aber die verfehlen genau diese Balance. Es wurden zum Beispiel Kriterien vorgeschlagen, die lückenhaft und unscharf sind und ehrlicherweise in der Praxis auch schnell umgangen werden können. Zum Beispiel werden fünf Kriterien genannt, wobei aber schon drei von diesen fünf ausreichen. So genügen im Zweifel ein Social-Media-Profil und eine Rechnung, und dann gilt man schon als selbstständig. Das kann nicht sein. Gleichzeitig bleiben die Kriterien vage und gehen an der Lebensrealität vieler Selbstständiger vorbei. Das zeigt sich zum Beispiel auch bei der Rentenversicherungspflicht. Ja, auch wir sind dafür, dass Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden; aber das kann nur funktionieren, wenn sie die Realität der selbstständigen Arbeit auch wirklich anerkennt. Denn Selbstständigkeit heißt eben nicht, jeden Monat das gleiche Einkommen zu erzielen. Es gibt gute Jahre, es gibt schlechtere Jahre, und es gibt auch die ganz sensible Phase der Gründung. Deshalb sind die Vorschläge, die jetzt im Raum standen, völlig unzureichend. Es braucht stattdessen eine echte Reform: Erstens. Wir brauchen eine moderne, praxistaugliche Statusfeststellung, die für alle Klarheit statt Unsicherheit schafft. Zweitens. Wir brauchen eine einheitliche Definition von Selbstständigkeit im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht, damit wir endlich Schluss machen mit Doppel- und Dreifachprüfungen. Drittens. Wir brauchen eine Altersvorsorge, die schützt, ohne die notwendige Flexibilität bei den Selbstständigen zu zerstören. Wir haben leider schon gemerkt, dass die Selbstständigen bei der Regierung nicht ganz vorne stehen. Aktuellstes Beispiel: die Entlastungsvorschläge der Bundesregierung, nämlich die steuer- und abgabenfreie 1 000-Euro-Zahlung. Selbstständige bleiben außen vor. Das sind 3,5 Millionen Menschen, die nicht mitgedacht werden. Also: Es ist jetzt Zeit für ein System, das echte Selbstständigkeit stärkt, – Sie müssen bitte zum Ende kommen. – Vertrauen schafft und unternehmerischen Mut belohnt. Wir machen da mit. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jens Peick für die Fraktion der Sozialdemokraten.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstständigkeit ist etwas Großartiges. Auf dem Mut und Erfindergeist von selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern beruht unser Wohlstand. Eine Volkswirtschaft kann nicht funktionieren, wenn Menschen nicht die Initiative ergreifen und die Bereitschaft haben, ein Unternehmen zu gründen. Das ist etwas, was wir in dieser Koalition unbedingt fördern müssen und auch unterstützen wollen. Anders sieht es mit der Scheinselbstständigkeit aus, die missbräuchlich genutzt wurde, um Beschäftigte auszubeuten, indem man sie eben nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer anstellte, sondern ihnen erklärt hat, sie seien jetzt selbstständig, machen aber den gleichen Job wie vorher – und entscheiden dürfen sie selbst auch nichts. Natürlich sind sie dann auch nicht mehr sozialversichert und gucken in die Röhre, sobald sie in Rente gehen, weil sie selbst nicht eingezahlt haben – und auch kein Arbeitgeber für sie. Diese Praxis hat das Bundessozialgericht spätestens mit dem Herrenberg-Urteil beendet. Ich sage hier klar und deutlich: Das ist gut, und das ist richtig. Aber wie es im Leben so ist: Es ist dann oft noch bunter und komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn zwischen denjenigen, die wir nach unserer Rechtsprechung klar als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer definieren, und denjenigen, die eindeutig selbstständig sind, gibt es noch unzählige andere Fälle von Beschäftigung und Selbstständigkeit: Freelancer im IT-Bereich, die zwar in den Unternehmensablauf eingegliedert sind, aber nach drei Monaten weiterziehen; Dozentinnen und Dozenten an Volkshochschulen, die nebenberuflich dem Lehrauftrag nachgehen und in ihrem Hauptberuf sozialversichert sind, und noch ganz, ganz viele andere. Für diese Menschen wollen wir jetzt mit einer klaren Regelung Rechtssicherheit schaffen – eine Regelung, die Scheinselbstständigkeit verhindert, ohne Selbstständigkeit zu verhindern –, indem wir eine klare Definition von Selbstständigkeit einführen, die es bislang noch nicht gibt. Wir wollen auch dafür Sorge tragen, dass am Ende des Erwerbslebens keine Altersarmut droht. Unser erklärtes Ziel ist es, dieses Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abzuschließen, damit sich dann alle darauf einstellen können, nach welchen Kriterien die Rentenversicherung zukünftig den Beschäftigungsstatus prüfen wird. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Pascal Meiser für die Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2023 stellte das Bundessozialgericht in einem wegweisenden Urteil höchstrichterlich fest, dass eine Lehrkraft der Musikschule Herrenberg im sozialrechtlichen Sinne nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt ist und ihr damit der volle Schutz unserer Sozialversicherungssysteme zusteht. Wer es wissen wollte, wusste aber auch schon vorher: Die Angebote vieler Musikschulen, aber auch von Volkshochschulen und Hochschulen, fußen – angesichts knapper Kassen durchaus irgendwie verständlich – vielerorts auf der Beschäftigung scheinselbstständiger Lehrkräfte. Diese sind weisungsgebunden und fest in die Betriebsabläufe der Bildungseinrichtungen eingebunden. Über das Konstrukt der angeblichen Selbstständigkeit sparen sich die Einrichtungen aber die Beiträge zur Sozialversicherung. Und das ist und bleibt nicht rechtens. Doch statt das Herrenberg-Urteil jetzt konsequent umzusetzen und die Bildungseinrichtungen dabei natürlich auch finanziell zu unterstützen, wurde diese Umsetzung durch die Verabschiedung zweier Übergangsregelungen, zuletzt auch von der Großen Koalition, bis heute verhindert. Die Lehrkräfte müssen so weiter alleine für ihre soziale Absicherung aufkommen. Das ist und bleibt angesichts der wichtigen Tätigkeit, die sie machen, respektlos. An diesem Missstand will auch die AfD offenkundig nichts ändern. Natürlich ist es richtig: Die entsprechenden Statusfeststellungsverfahren müssen beschleunigt und weiter digitalisiert werden; da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Doch was Sie darüber hinaus vorschlagen, würde konkret vor allem die Feststellung von Scheinselbstständigkeit erschweren, und das in allen Branchen. Auch dass Sie die Auftraggeber weitgehend von der Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge scheinselbstständiger Auftragnehmer befreien wollen, zeigt vor allem eins: Sie wollen Sozialversicherungsbetrug attraktiver machen. Und das ist und bleibt aus unserer Sicht inakzeptabel. Von daher löst Ihr Antrag von der AfD keines der bestehenden Probleme, dafür schafft er viele neue. Man kann nur hoffen, dass die Bundesregierung, die gerade selbst – mein Vorredner hat es gesagt – unter der Überschrift „neue Selbstständigkeit“ an einem eigenen Gesetzentwurf arbeitet, nicht die gleichen Fehler oder gar noch schlimmere macht. Für uns als Linke bleibt jedenfalls klar: Wer wie ein abhängig Beschäftigter weisungsgebunden in den Betrieb eingegliedert arbeitet, muss auch wie ein abhängig Beschäftigter voll sozial abgesichert werden. Und auch die vielen Selbstständigen, die den Laden mit am Laufen halten, – Vielen Dank. – müssen endlich komplett sozial abgesichert werden. Das haben sie verdient, meine Damen und Herren! Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Markus Reichel für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen hat mir ein Bürger aus Dresden geschrieben: ein selbstständiger IT-Dienstleister, seit über zehn Jahren am Markt, über 150 Kunden. Er beschreibt etwas, das viele hier abstrakt diskutieren; für ihn ist es Alltag: Aufträge werden nicht vergeben, Projekte werden nicht weiterverfolgt. Nicht etwa, weil seine Leistung schlecht ist, sondern weil Auftraggeber Angst haben: Angst vor der Rechtsunsicherheit beim Statusfeststellungsverfahren, Angst vor Scheinselbstständigkeit wegen der Fragen zur betrieblichen Eingliederung und Angst vor Risiken, die niemand mehr überblickt. Und dann schreibt er einen Satz, der mich auch persönlich betroffen gemacht hat; denn auch ich habe mich vor 25 Jahren selbstständig gemacht und war das bis zu meinem Einzug in den Bundestag: Er wollte wachsen, er wollte Arbeitsplätze schaffen. Er hat es aber bewusst nicht getan – aus Sorge vor Bürokratie und unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Einzelfall, das ist ein strukturelles Problem. Es ist entstanden durch rechtliche Unklarheiten und durch eine darauf aufbauende Rechtsprechung. An dieses Problem müssen wir jetzt ran; denn die Zahl der Selbstständigen geht zurück, und diesen Trend müssen wir umkehren! Selbstständige sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie schaffen Innovation, sie übernehmen Verantwortung, sie sichern Arbeitsplätze. Genau aus dieser Selbstständigkeit entsteht dann später der Mittelstand, der unser Land so stark gemacht hat. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Menschen verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Über ein Thema sprechen wir heute: Das ist das Statusfeststellungsverfahren, das eigentlich Rechtssicherheit schaffen soll, aber in der Praxis Unsicherheit erzeugt. Unsere Koalition hat sich vorgenommen, hier endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Die Bundesregierung wird hierzu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, und ich freue mich bereits jetzt auf die Diskussionen dazu. Aber woran werden wir am Ende gemessen werden? Einige Punkte hierzu: Liegt eine Lösung gleichermaßen für alle Branchen vor? Werden moderne Arbeitsformen und Geschäftsmodelle berücksichtigt? Bieten wir gleichermaßen Schutz gegen prekäre Arbeitsformen und Altersarmut? Bieten wir aber auch Freiheit für hochqualifizierte Fachleute? Verhindern wir überbordende Rückforderungsrisiken? Und berücksichtigen wir die Besonderheit nebenberuflicher Tätigkeit? Herr Reichel, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion von Herrn Bohnhof? Bitte. Herr Bohnhof. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade viele Dinge richtig gesagt. Das ist ja genau der Punkt: Ich habe heute eigentlich viel Zustimmung hier erfahren. Dann stellt sich mir natürlich die Frage: Warum stimmen Sie dann nicht dem Antrag zu? Ich habe nicht das Gefühl, dass Sie das tun werden. Sie wollen als Bundesregierung genau das machen, was von uns gefordert wird. Sie stoßen ins gleiche Horn. Da stellt sich für mich die Frage: Warum stimmen Sie dann nicht zu? Herr Reichel, bitte. Schauen Sie, Herr Kollege: Sie haben einen Antrag erarbeitet; das ist Ihr gutes Recht, das ist sehr gut. Aber wir haben hier einen Plan gemäß unserer Koalitionsvereinbarung, und gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung daran, einen guten Vorschlag zu erarbeiten. Dabei wird sie natürlich auf die Dinge eingehen, die hier von Betroffenen geäußert wurden, die von Fachleuten geäußert wurden. Sie haben sich in Ihrem Antrag vor allem auf eine Publikation von Professor Schlegel und Frau Kania bezogen. Ich würde jetzt einfach mal sagen: Es ist doch völlig klar, dass auch die Bundesregierung in der Lage ist, die entsprechenden Veröffentlichungen zu lesen und in ihre Abwägungen mit aufzunehmen, so wie Sie das auch tun. Deswegen: Wir werden in aller Ruhe gemäß unserem Plan zunächst abwarten, was die Bundesregierung uns vorlegt. Dann werden wir das in der Koalition entsprechend diskutieren. Danach – da bin ich mir sicher – wird hier eine hervorragende Regelung für die Selbstständigen in unserem Land entstehen. – In diesem Sinne möchte ich fortfahren in meiner Rede. Die Zeit läuft weiter. Es ist doch klar. Wenn wir diesen Weg sachlich und gründlich gehen – und darum geht es –, werden wir am Ende einen guten, tragfähigen Gesetzentwurf verabschieden. Wir wollen all die Punkte aufnehmen, die auch meine Kollegen aufgeführt haben. Um Selbstständigkeit in Deutschland entsprechend zu fördern, ist ein pragmatisches, gutes Statusfeststellungsverfahren unbedingt erforderlich. Daran arbeiten wir. Ich freue mich auf die Beratungen dann zu dem Gesetzesvorschlag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. – Zur letzten Rede in dieser Aussprache erteile ich das Wort Angelika Glöckner von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob jemand selbstständig oder angestellt arbeitet, ist von zentraler Bedeutung für die Zuordnung zum Sozialversicherungsrecht und damit auch für die soziale Absicherung vieler Menschen in unserem Land. Für die SPD ist klar: Wer arbeitet, muss verlässlich abgesichert sein. Und genau darum wird es gehen bei der anstehenden Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Spätestens seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts ist deutlich geworden, dass das Zuordnungsverfahren vor allem in Bildungseinrichtungen, etwa Volkshochschulen oder Musikschulen, nicht durchgängig funktioniert und damit Lehrtätigkeit kaum noch rechtssicher möglich ist. Dauerhafte Unsicherheit ist aber keine Lösung; deshalb müssen wir als Gesetzgeber handeln. Und das werden wir tun bis zum Ende dieses Jahres; mein Kollege Jens Peick hat bereits darauf hingewiesen. Wir wollen ein modernes Modell selbstständiger Tätigkeit, das zukunftsfähig ist. Das heißt neben der klassischen Anstellung und der bisherigen Selbstständigkeit ein weiteres modernes Modell rentenversicherungspflichtiger Selbstständigkeit. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, danke. Dann setzen Sie Ihre Rede fort. Dieses Modell steht auf drei klaren Säulen: Erstens. Beide Vertragsparteien müssen sich bewusst dafür entscheiden. Zweitens. Wir wollen, dass nachvollziehbare Kriterien unternehmerischen Handelns vorliegen. Und drittens. Scheinselbstständigkeit und Missbrauch – es wurde bereits gesagt – werden wir wirksam verhindern. Damit schaffen wir Klarheit, Rechtssicherheit und soziale Absicherung und fördern zugleich Selbstständigkeit. Für uns als SPD ist das ein wichtiger Baustein hin zu einer modernen Erwerbsversicherung. Verehrte Kollegen der AfD, Ihr Antrag bleibt weiter hinter diesen Erwartungen zurück. Diesem können wir nicht zustimmen. Vielen Dank.
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