Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern Reproduktive Gerechtigkeit verwirklichen – Selbstbestimmung gewährleisten
Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern Reproduktive Gerechtigkeit verwirklichen – Selbstbestimmung gewährleisten
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gestern war ein historischer Tag für Frauenrechte in Europa. Die Europäische Kommission hat aufgrund der Petition von „My Voice, My Choice“ entschieden: Frauen in ganz Europa sollen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Das ist wichtig; denn beispielsweise in Malta werden Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch mit Gefängnis bedroht, sogar nach einer Vergewaltigung. Und in den USA – auch da ganz düster – wurde im US-Bundesstaat Tennessee jüngst vorgeschlagen, Schwangerschaftsabbrüche mit der Todesstrafe zu belegen. Auch hier in Deutschland wird der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen enger. Das ist gefährlich; denn weniger sichere Schwangerschaftsabbrüche bedeuten nicht, dass es weniger Abbrüche gibt, sondern, dass es mehr unsichere Schwangerschaftsabbrüche gibt. Darum ist es an uns, für fundamentale Frauenrechte und für die Gesundheit von Frauen einzutreten. Rita Süssmuth, der wir hier gemeinsam am Dienstag gedacht haben, sagte einmal: Wir brauchen Vertrauen in die Menschen, verantwortungsvoll zu handeln, wenn es um Entscheidungen in einem existenziellen Gewissenskonflikt geht. Dieses Vertrauen wird Frauen bis heute – und wieder zunehmend – verweigert, in der Regel von Männern. Es ist längst an der Zeit, das zu ändern. Wer glaubt denn ernsthaft, dass Frauen die Drohung des Strafrechts benötigen würden, um eine verantwortungsvolle Entscheidung über ihren Körper zu treffen? Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Danke für den Antrag der Linken, der hier unserem Antrag beigestellt wurde. Heute geht es uns aber nicht primär um diese Grundsatzdebatte, sondern es geht in unserem Antrag um Versorgungssicherheit. Es geht darum, was wir jetzt konkret tun können und müssen in einer Zeit, wo durch Zusammenlegung von Kliniken wie beispielsweise in Lippstadt im Fall von Professor Volz, wie jetzt ab 01.03. in Flensburg, der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr in diesen Kliniken durchgeführt wird – nur wegen des Trägerwechsels. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen. Versorgung ist eine Frage der Daseinsvorsorge und nicht der Weltanschauung einzelner Träger. Die öffentliche Hand muss sicherstellen, dass ein rechtlich zulässiger Eingriff auch real zugänglich ist. Dabei bleibt klar: Keine Ärztin, kein Arzt soll gegen das eigene Gewissen handeln müssen. Das individuelle Verweigerungsrecht gilt. Kliniken aber haben keinen Gewissensvorbehalt, Kliniken haben einen Versorgungsauftrag. Selbstbestimmung endet nicht an der Klinikpforte. Wo Versorgung wegfällt, muss der Staat handeln. Da müssen Kliniken verpflichtet werden, ihrem Auftrag nachzukommen. Und genau das fordern wir in unserem Antrag. Sorgen wir also gemeinsam für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Frauen – unabhängig vom Träger –, für Rechtssicherheit, für Selbstbestimmung! Sorgen wir dafür, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeit machen können! Und vor allem: Vertrauen wir Frauen! Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Dr. Maria-Lena Weiss das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Position als Union ist klar: Wir wollen, dass sich jede Frau in einer gewollten wie ungewollten Schwangerschaft auf eine verlässliche, medizinisch sichere und gut erreichbare Versorgung verlassen kann. Liebe Grüne, Sie behaupten erstens in Ihrem Antrag, es gäbe eine strukturelle, sich verschlechternde Unterversorgung. Gleichzeitig sagt Ihr Antrag aber auch, dass über 95 Prozent der betroffenen Frauen weniger als 100 Kilometer bis zu einem Arzt oder einer Klinik, die den Schwangerschaftsabbruch durchgeführt hat, zurücklegen mussten. Ich denke, man muss hier schon relativieren. Wir sprechen von einem geplanten Eingriff, der bei einer maximalen Fahrtzeit von 120 Minuten nahezu überall im Bundesgebiet an einem Tag durchgeführt werden kann – eine Distanz, die auch Betroffene mit anderen Indikationen immer wieder auf sich nehmen. Deshalb, auch wenn Sie einen anderen Eindruck erwecken: Das System war und ist stabil und belastbar. Das hat auch die Sachverständigenanhörung in der letzten Legislaturperiode gezeigt. Zweitens. Sie tun in Ihrem Antrag so, als sei der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium nicht ausreichend verankert. Auch das trifft so nicht zu. Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs sind seit Jahren verpflichtender Bestandteil des Curriculums. Damit steht ein medizinischer Handlungsrahmen zur Verfügung, der aktuell ohnehin weiterentwickelt wird. Drittens. Sie stützen sich in Ihrem Antrag auf die ELSA-Studie als Beleg für Defizite. Wenn Sie mich fragen: Ich finde, Sie interpretieren ganz schön viel in diese Studie hinein. Denn wenn man sich diese Studie genau anschaut, dann stellt man doch fest: Die bislang veröffentlichten Ergebnisse zeigen ein ganz anderes Bild: 80 Prozent der Frauen fühlen sich sehr gut oder eher gut informiert. 90 Prozent bewerten die Erreichbarkeit der Einrichtung als sehr gut oder gut. Und über die Hälfte der betroffenen Frauen hat in weniger als 10 Kilometern Entfernung eine Einrichtung aufgesucht. Im ländlichen Raum habe ich öfter weitere Strecken zur Schule oder zum Supermarkt. Entscheidend ist aber, dass die Autoren der Studie selbst darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine repräsentative Stichprobe handelt. Damit sind diese Daten auch nicht geeignet, um ein strukturelles Versorgungsproblem zu belegen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht Probleme konstruieren, sondern bei diesem sehr wichtigen und emotionalen Thema auch einmal darauf schauen, was für betroffene Frauen in einer ungewollten Schwangerschaft wirklich wichtig ist, nämlich die Schwangerschaftskonfliktberatung als wertvolle Anlaufstelle. Die Daten aus mehreren Bundesländern zeigen: Zwischen 2017 und 2021 entschieden sich durchschnittlich rund 28,5 Prozent der beratenen Frauen letztlich gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Das heißt, mehr als ein Viertel der Frauen hat nach der Beratung eine andere Entscheidung getroffen. Das unterstreicht, wie wichtig es ist, diesen Schutz- und Reflexionsraum zu schützen. Das sollte unser aller Ziel sein. Wenn wir jetzt vom Versorgungsantrag zu den grundsätzlichen Fragen kommen, dann sage ich Ihnen: Ich habe wirklich große Zweifel daran, dass es Ihnen nur um medizinische Infrastruktur geht. Frau Kollegin Kappert-Gonther, Sie haben da ja tief blicken lassen. Es geht Ihnen doch mehr um die Frage, ob wir ein bewährtes Schutz- und Beratungskonzept grundsätzlich infrage stellen. Sie haben in der letzten Legislatur ein ums andere Mal versucht, die Axt an einen wertvollen Kompromiss zu legen, der aus der Abwägung zwischen dem Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Kindes, das nicht für sich sprechen kann, hervorging. Ganz ehrlich, ich bin froh, dass es Ihnen nicht gelungen ist, diese Spaltung herbeizuführen. Wir als Union lassen es auch künftig nicht zu, dass Sie unter dem Deckmantel der Versorgungslage eine sachlich-medizinische Frage politisch instrumentalisieren. Deshalb sage ich: Ja, wir stehen für eine bedarfsgerechte Versorgung. Ja, wir wollen Transparenz, wir wollen Qualität, wir wollen Erreichbarkeit. Aber nein, wir lehnen es ab, auf der Grundlage unzutreffender Behauptungen über die Versorgung einen bewährten rechtlichen und gesellschaftlichen Kompromiss infrage zu stellen. Vielen Dank. Ich darf für die AfD Martina Kempf das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Zuhörer! Zunächst sehe ich in diesen Anträgen drei Irrtümer der Antragsteller. Erstens sprechen die Grünen in ihrer Begründung von einem Recht auf Abbruch der Schwangerschaft. Ein solches Recht existiert aber gar nicht, sondern nur das Lebensrecht eines jeden Menschen, egal ob geboren und ungeboren. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht 1993 auch ausdrücklich erklärt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann, also in besonders schweren und außergewöhnlichen Situationen. Das können Sie in § 219 StGB nachlesen. Darauf weisen viele Beratungsstellen aber nicht hin, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Aber die Bundesregierungen dulden diesen Zustand seit Jahrzehnten. Zweitens ist es sogar ein Zynismus, von „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ zu sprechen; denn es handelt sich ja um eine Versorgung mit Tötungen. Damit wollen die Grünen diese wie normale Gesundheitsleistungen aussehen lassen, damit die Kassen sie bezahlen sollen. Drittens hat die Sachverständigenanhörung von Professor Thüsing ergeben, dass es rechtlich keineswegs einen Anspruch auf wohnortnahe Abtreibung gibt, da es sich ja nicht um Notfälle handelt. Zu den Forderungen. Grüne und Linke wollen auch kirchliche Krankenhäuser zur vorgeburtlichen Kindestötung verpflichten, obwohl nach dem Gesetz niemand – das bedeutet rechtlich: auch kein Krankenhaus – dazu verpflichtet werden kann, daran mitzuwirken. Doch die Grünen wollen Krankenhäuser auch noch zwingen, genügend Abtreibungspersonal einzustellen. Ebenso wie Reichinnek wollen sie Abtreibungen in jeder ärztlichen Ausbildung. Dann könnten Christen gar nicht mehr Ärzte werden, da für Christen eindeutig das Gebot „Du sollst nicht töten“ gilt. – Das ist eine Tötung. – Diese Forderung der Grünen widerspricht also der Gewissensfreiheit. Hier sieht man die diktatorische Gesinnung der Antragsteller. Für von Tötungen unterversorgte Bereiche – wie zynisch! – wollen die Grünen Telemedizin einsetzen, also Versand von Abtreibungspillen. Bei diesen ist das Risiko starker Blutungen um 60 Prozent höher als bei anderen Abtreibungen. Verschickt werden sie von einem Zentrum aus, bei welchem pro familia Mitträger ist. Dadurch ist pro familia an bundesweiten Abtreibungen organisatorisch beteiligt. Diese Organisation berät gleichzeitig Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Das ist eine nach § 9 Nummer 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz völlig unzulässige organisatorische und wirtschaftliche Interessensverbindung, die nach § 10 dieses Gesetzes zwingend zum Widerruf der Anerkennung der Beratungsstellen von pro familia führen muss. Dies umso mehr, als pro familia noch in mindestens vier weiteren Städten Beratungsstellen und gleichzeitig eigene Abtreibungspraxen betreibt. Das ist völlig unzulässig; denn dadurch könnte von pro familia auf Frauen in Richtung Abtreibung Einfluss genommen werden, wovon pro familia wiederum in seinen Abtreibungspraxen in diesen Städten wirtschaftlich profitiert. Doch die Bundesregierungen verschließen vor diesem Skandal offenbar seit Jahrzehnten die Augen, obwohl sie gegenüber den untätigen Bundesländern ein Weisungsrecht haben. Kein Wunder, schließlich ist pro familia mit den SPD-Damen personell sehr verbunden. Und zufällig ist die Studienleiterin der ELSA-Studie die Pro-familia-Bundesvorsitzende. Unsere Bitte an die Bundesregierung: Werden Sie hier endlich tätig – zum Schutz unserer von Abtreibung bedrohten Kinder! Vielen Dank. Da wir zwischenzeitlich schon zweimal die Themen gewechselt haben, will ich mein Leitungshandeln noch mal transparent machen: Wir sind zeitlich so weit über allen Vorgaben, dass ich entschieden habe, keine Zwischenfragen und Kurzinterventionen zuzulassen. Ich darf für die SPD-Fraktion Dr. Lina Seitzl das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die ELSA-Studie, die vom BMG in Auftrag gegeben wurde und auf die sich der Antrag der Grünen bezieht, zeigt, dass es erhebliche regionale Unterschiede bei der Versorgung gibt, wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen oder vielleicht auch müssen. Sie zeigt auch, dass das zu erheblichen Hürden führt und damit sehr wohl – das muss ich hier sagen – eine Versorgungsfrage ist. Die Grünen legen heute einen Antrag vor, der diese Missstände aufgreift. Es ist grundsätzlich richtig, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern. Es ist grundsätzlich richtig, die Ausbildung zu stärken. Und ja, es ist richtig, rechtliche Klarheit beim Weigerungsrecht von Einrichtungen zu schaffen. In der Sache gibt es Punkte, die wir als SPD ausdrücklich teilen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch ehrlich sein. Wer hier im Bundestag lautstark eine bessere Versorgung einfordert, der muss sich auch fragen lassen, wie es vor der eigenen Haustür aussieht. In Baden-Württemberg stellen die Grünen bekanntlich den Gesundheitsminister. Und gerade dort gehört die Versorgung bundesweit zu den schlechtesten. In 20 Prozent der baden-württembergischen Landkreise sind die Erreichbarkeitsvorgaben nicht erfüllt. 20 Prozent! Das sind nicht irgendwelche Zahlen, das sind Frauen in echten Notsituationen. Wenn Frauen in einem wirtschaftlich starken Bundesland lange Wege auf sich nehmen müssen, dann liegt das nicht an fehlender Bundesgesetzgebung, dann liegt das an mangelnder landespolitischer Steuerung. Nach den Regelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Angebot sicherzustellen. In Baden-Württemberg werden diese Vorgaben nicht umgesetzt. Hier muss man sagen: Minister Lucha versagt auf ganzer Linie und glänzt damit, dass er sich aus der Verantwortung zieht. Und weil Herr Lucha es nicht kann, soll nun der Bund ran? Das zumindest ist der Vorschlag, der von den Grünen gemacht wird. Das kann doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Föderalismus heißt nicht, dass die Bundesebene übernimmt, was das Land nicht schafft. Föderalismus bedeutet, dass Aufgaben dort erfüllt werden, wo sie richtig angelegt sind und jede Ebene dann aber auch ihre Verantwortung übernimmt. Unabhängig davon – da gebe ich Ihnen recht und danke Ihnen für den Antrag – lohnt es sich aber durchaus, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Ergebnisse der ELSA-Studie proaktiv aufnimmt. Die Studie liefert eine systematische und transparente Versorgungsanalyse, die regionale Defizite klar benennt und vergleichbar macht. Und da gibt es durchaus Regelungsbedarf. Es darf nicht sein, dass Krankenhausleitungen pauschal untersagen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, während sie gleichzeitig öffentliche Mittel erhalten. Die Gewissensfreiheit ist ein individuelles Recht. Sie schützt die einzelne Ärztin, den einzelnen Arzt. Sie schützt nicht die unternehmerische Entscheidung eines Trägers, ganze Versorgungsbereiche auszuschließen. Hier brauchen wir eine klare Anpassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen einzelne Klinikleitungen zur Wehr zu setzen. Wer einen öffentlichen Versorgungsauftrag übernimmt, muss ihn vollständig erfüllen. Alles andere untergräbt auch das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Ein weiterer zentraler Hebel, an dem wir ziehen müssen, ist die Aus- und Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, gehört zur gesundheitlichen Grundversorgung. Wenn wir wollen, dass die Versorgung langfristig gesichert ist, dann müssen Schwangerschaftsabbrüche verbindlich im Medizinstudium und in der gynäkologischen Facharztausbildung verankert werden. Fehlende Ausbildung führt zu Unsicherheit. Unsicherheit führt dazu, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit oder in der Lage sind, diese Behandlung durchzuführen. Das ist kein Naturgesetz, das ist eine Frage der Struktur und der Prioritätensetzung. Als SPD sagen wir klar: Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen. Er darf nicht vom Träger eines Krankenhauses abhängen. Er darf nicht vom Zufall abhängen, ob vor Ort ausreichend ausgebildetes Personal vorhanden ist. Und – auch das gehört geregelt – er darf nicht vom Geldbeutel der Frau abhängen. Und an dieser Stelle haben wir als SPD-Fraktion die klare Erwartung an die Bundesregierung, dass sich hier etwas tut und zeitnah Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags vorgestellt werden, der an dieser Stelle ansetzt. Gleichzeitig gilt: Es ist nicht Aufgabe des Bundes, die Versäumnisse der Bundesländer – eines schwachen grünen Gesundheitsministers in Baden-Württemberg – auszubügeln. Föderale Verantwortung bedeutet, dass jedes Land seinen gesetzlichen Auftrag ernst nimmt. Wer hier im Bundestag entschlossene Maßnahmen fordert, sollte im eigenen Land mit gutem Beispiel vorangehen. Herr Lucha könnte hier, wie es die SPD in Baden-Württemberg fordert, die Versorgung durch eine Anpassung im Landeskrankenhausplan deutlich verbessern. Unser Anspruch ist klar: Wir wollen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und rechtssichere Versorgung. Wir wollen, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag real erfahrbar ist. Und wir wollen eine Politik, die Verantwortung übernimmt, statt sie weiterzureichen. Lassen Sie uns die Erkenntnisse der ELSA-Studie ernst nehmen. – Liebe Frau Kollegin Schauws, ich habe Ihnen doch dargelegt, an welcher Stelle wir als SPD auch die Erwartung haben, dass wir das auf Bundesebene regeln. Aber gleichzeitig ist es nicht richtig – wie Sie es fordern –, Verantwortung von den Ländern wegzunehmen und an den Bund zu geben. – Doch, das tun Sie. Das tun Sie in diesem Antrag. An der Stelle ist jedes Land für seine Versorgungslage zuständig. Das habe ich deutlich gemacht. Das gilt für Baden-Württemberg, das gilt für andere Länder auch. Ganz herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Kathrin Gebel das Wort erteilen.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 2026, und ich fasse nicht, dass ich das immer noch sagen muss: Im OP-Saal gilt das Grundgesetz und nicht die Bibel! Kirchen nutzen ihre Trägerschaft von Krankenhäusern aus, um Schwangerschaftsabbrüche komplett zu verbieten, auch die medizinisch notwendigen. Sie verstecken sich dabei hinter einem Sonderarbeitsrecht. Und dieses Sonderarbeitsrecht gehört abgeschafft! Aber wenn wir schon von Sonderrechten sprechen: Manche sagen jetzt vielleicht: Na ja, die Kirche macht ja auch einige gute Dinge, da darf sie doch wohl ein paar Freiheiten genießen. – Aber mal ehrlich: Wie viel fließt denn von der Kirchensteuer in diese Krankenhäuser? Wollen Sie vielleicht einmal raten? Ja, genau: Es sind null Euro! Öffentliche Gelder finanzieren weiterhin himmlische Verbote, und damit muss endlich Schluss sein. Die Kirchen, übrigens nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische Kirche, machen da nur zu gerne mit. Und sie verschlimmern damit eine sowieso schon schlechte Versorgungslage. Aber nicht nur die Kirchen wollen unsere Gebärmütter kontrollieren, nein, auch der Staat macht fleißig mit. Dass Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in § 218 StGB geregelt sind, ist doch eine der zentralen Ursachen für die schlechte Versorgungslage. Deswegen haben wir unseren Antrag dem sehr guten der Grünen beigestellt. Eine niederländische Ärztin erzählte mir neulich, dass sie nur deshalb in Deutschland eine Praxis eröffnete, weil sie es einfach nicht mehr hinnehmen konnte, so viele Frauen aus Deutschland mit dem Wunsch nach einem Spätabbruch behandeln zu müssen, weil die Versorgungslage in Deutschland so schlecht ist. Das verursachen Sie mit Ihrer Blockade. Diese Verzögerungen erhöhen psychische Belastungen und medizinische Risiken. Es gibt immer weniger Kliniken und Praxen, die überhaupt Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Mehr als die Hälfte der Frauen berichten von Problemen bei der Informationssuche; über ein Viertel müssen mehrmals anfragen, bis sie eine Möglichkeit zum Abbruch gefunden haben. Solange der Schwangerschaftsabbruch im Strafrecht steht, wird er stigmatisiert, aus der Versorgung gedrängt und alle, die schwanger werden können, werden behandelt, als müssten sie sich für eine medizinische Leistung rechtfertigen. Deswegen haben wir in unserem Antrag klar benannt: Unsere Selbstbestimmung ist mehr wert als Ihr Dogma von Kirchen und Konservativen. – Meine Selbstbestimmung ist keine Sünde. Weg mit § 218! Denn wenn wir es ernst meinen mit der Würde der Menschen, dann müssen wir handeln. Schwangerschaftsabbrüche müssen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und Teil der normalen Gesundheitsversorgung werden. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, für Verhütung und für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft müssen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, und Versorgungsstrukturen müssen wie die Ausbildung und Weiterbildung medizinischen Personals überall gesichert werden. Grundrechte sollte man nicht nur zitieren, sondern auch umsetzen. Niemand darf gezwungen werden, eine Schwangerschaft auszutragen, – Frau Abgeordnete. – und niemand darf daran gehindert werden, ein Leben mit Kindern in Würde zu führen. Deshalb gilt hier im Bundestag und auch auf EU-Ebene: – Frau Abgeordnete. – Mein Körper, meine Entscheidung. Kein Gott, kein Staat und kein Patriarchat! Frau Abgeordnete! Ich darf über meinen Körper entscheiden. Vielen Dank. Für die CDU/CSU darf ich Susanne Hierl das Wort erteilen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebel, mit § 218 haben Sie sich, glaube ich, in der Debatte verirrt. Aber das war ja in mehreren Punkten der Fall. Das Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigt uns im Bundestag regelmäßig, und dass wir nicht immer unbedingt einer Meinung sind, ist auch bekannt. Wir haben heute zwei Anträge vorliegen. Der Antrag der Grünen beschäftigt sich mit der aus ihrer Sicht unzureichenden Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und wie sie verbessert werden soll. Der Antrag der Linken ist ein Sammelsurium von allem, was man hier so finden kann: ein bisschen Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung bis hin zum Abstammungsrecht. Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen. Im Antrag der Linken lesen wir: „Eine Austragungspflicht macht Schwangere zu Objekten. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“ Diese Aussage – Frau Gebel, das geht auch an Sie – verkennt, dass das ungeborene Kind bereits Grundrechtsschutz genießt. Es entwickelt sich nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Mensch und nicht zum Menschen. Aus juristischer Sicht treffen bei der Frage des Schwangerschaftsabbruchs die Rechte mehrerer Grundrechtsträger aufeinander. Das heißt, wir müssen abwägen. Es gibt einen klug ausgehandelten Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch, der allen Seiten etwas abverlangt. Das erkennen wir an. In Deutschland kann eine Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abgebrochen werden. Und wir nehmen die Verpflichtung des Grundgesetzes, dass der Staat menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen hat, ernst. Bei der Thematik geht es im Kern um zwei selbstständige, konkurrierende Rechtssubjekte. Beide sind von der Verfassung geschützt. Das ist einerseits die schwangere Frau mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung, und es ist andererseits das ungeborene Kind, welches noch nicht für sich sprechen kann. Und es hat ein Recht auf Leben; das hat auch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt. Diese Rechte gilt es zu achten und deren Schutzbedürftigkeit jeweils gegeneinander abzuwägen. Weder darf der Schutz des ungeborenen Lebens vollständig negiert noch darf das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau in Ausnahmesituationen verneint werden. Und ich möchte noch was klarstellen. Wir haben diese Woche Rita Süssmuths gedacht. Es ist daran erinnert worden, wie sie sich für die Frauen eingesetzt hat. Sie war es, die gegen Widerstände durchgesetzt hat, dass es die alleinige Entscheidung der Frau ist, ob sie die Schwangerschaft fortsetzt oder abbricht. Das ist seit Jahrzehnten geübte Praxis, und auch das respektieren wir. In Deutschland ist hinreichend sichergestellt, dass eine Frau, die die Schwangerschaft abbrechen will, die notwendige Versorgung bekommt. Das zeigen die seit Jahren gleichbleibend hohen Zahlen. Es mag sein, dass die gesundheitliche Versorgungslage gerade in den ländlichen Bereichen nicht optimal ist. Aber auch hier gilt es festzustellen: Das gilt für die allgemeine medizinische Versorgung; da geht es nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche. Die Behauptung, dass die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland prekär wäre, trifft einfach nicht zu. Es ist schon angeklungen: In der letzten Legislaturperiode hatten wir eine Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und zu dem Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“. Damals hat Professor Matthias David, ein Mediziner, der selbst in Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, auf Folgendes hingewiesen: „Für die Frauen, die sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und sichere medizinische Versorgung in Deutschland gewährleistet; […].“ Und zwar sowohl beim operativen als auch beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Es gäbe noch viele Themen, auf die man eingehen könnte. Die Zeit ist heute fortgeschritten; darum schenke ich Ihnen ein paar Minuten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Herzlichen Dank. Ich darf unserem nördlichsten Nordlicht, Stefan Seidler, das Wort erteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Und in dieser Debatte besonders als Flensburger Jung; denn ab diesem Sonntag gibt es in Flensburg faktisch keinen verlässlichen Zugang mehr zu Schwangerschaftsabbrüchen. Nach der Fusion von Diako und Franziskus-Hospital erlaubt der katholische Träger keine Schwangerschaftsabbrüche nach Beratung mehr. Und damit nicht genug: Selbst wenn Ärztinnen und Ärzte bereit sind, Abbrüche außerhalb der Klinik anzubieten, kann ihnen das vom kirchlichen Arbeitgeber untersagt werden. Konkret heißt das für ungewollt Schwangere bei uns im Flensburger Umland: keine wohnortnahe Hilfe, keine klaren Informationen über Versorgungsstandorte. Neben der ohnehin großen Belastung heißt es stattdessen: Praxen und Kliniken durchtelefonieren, viel zu lange und weite Anfahrten und zusätzlicher Stress. Zeitgleich spricht die Landesregierung in Schleswig-Holstein von einem theoretischen Überversorgungsgrad an Gynäkologinnen. Aber was helfen viele Praxen, wenn sie keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen? Das ist nicht nur realitätsfern, das ist zynisch. Fakt ist: Hier klafft eine Versorgungslücke, und bei uns im ländlichen Raum verschärft sich das Problem zusätzlich. – Klar ist: Der Bund kann diese Probleme nicht alleine lösen. Aber wir dürfen hier auf keinen Fall einfach nur zuschauen. Wir müssen sicherstellen, dass ausreichend Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten können, ohne Angst vor Verboten oder Stigmatisierung. Wer die Versorgungsrechte verweigert, verweigert Frauen die Selbstbestimmung. Und das darf ein Staat niemals zulassen. Vielen Dank. Als letzte Stimme hören wir Nicole Hess für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der Antrag der Linken thematisiert die reproduktive Gerechtigkeit. Sie meinen damit konkret, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht verschwinden, als normale Kassenleistung etabliert und die Beratungsidee entkernt werden soll. Das ist kein rein technischer Umbau, das ist ein moralischer Paradigmenwechsel. Wir als AfD halten dagegen, dass der Staat nicht nur die Aufgabe hat, Selbstbestimmung zu verwalten, sondern auch Leben zu schützen, gerade das ungeborene. Wenn man aber den Abbruch zur Routine erklärt, Wartefristen und Schutzmechanismen streicht, erklärt man die bewusste Tötung eines Kindes im Mutterleib zu einer x-beliebigen medizinischen Dienstleistung. Mir sei eine Frage erlaubt, die hier gestellt werden muss, gerade an Sie: Was ist die Folge, wenn wir diese bewährte Schutzlogik aufkündigen und dadurch nicht nur die juristische, sondern auch die kulturelle Grenze verschieben? Heute raus aus dem Strafrecht und morgen eventuell Abtreibung bis zum neunten Monat? Bei Spätabtreibungen, die Sie gerade so wunderbar thematisiert haben, reden wir aus ärztlicher Sicht von Abtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche. Diese Kinder sind lebensfähig. Wir brauchen eine Politik, die das Ja zum Kind nicht nur beschwört, sondern absichert. Im Moment erleben wir vielerorts das Gegenteil. Geburtskliniken werden geschlossen – das sollte Ihnen doch schon reichen –, Wege werden länger, und aus dem wunderbaren Erlebnis einer Geburt wird eine logistische Zitterpartie. Kinderstationen werden zusammengelegt oder ausgedünnt, als wäre die Versorgung der Kleinsten ein Luxus, den wir uns nicht mehr leisten wollen. Und Hebammen, tragende Säule jeder Geburt, werden durch Bürokratie, Haftungsdruck und den von der Koalition hochgelobten Hebammenhilfevertrag regelrecht aus dem System gedrängt. Wer Familien stärken will, der fängt nicht beim Abbruch an, sondern bitte bei der Geburt, mit erreichbaren Kreißsälen, stabiler Pädiatrie und einem Hebammensystem, das diesen Namen auch verdient. Und jetzt zum größeren Bild, falls Sie das verstehen. Wir leben in Zeiten sinkender Geburtenraten. Das ist nicht irgendeine Statistik, das ist eine stille Krise für Demografie, Sozialstaat, Arbeitsmarkt, Generationenvertrag, für unser ganzes Land an sich. Wer in einer solchen Lage die Schutzschwelle für ungeborenes Leben senkt, der sendet das fatale Signal, dass Leben verhandelbar ist, sobald es schwierig wird. Wir müssen als Gesellschaft dringend wieder lernen, jedes Leben wertzuschätzen, und Politik muss endlich die nötigen Bedingungen schaffen, unter denen sich Menschen überhaupt noch trauen, Kinder zu kriegen. Dieser Antrag wird das nicht schaffen. Er versucht, das Gegenteil zu erreichen: Er will entgrenzen. Wir wollen schützen – ohne erhobenen Zeigefinger, aber mit einer Kultur der Verantwortung, – Frau Kollegin. – mit Vertrauen, mit Zuversicht und mit Liebe, – Frau Kollegin! – vom ersten Moment an.
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