1. Lesung

Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (3)

CDU/CSU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wärmewende ist eine der größten Aufgaben unserer Energie- und Klimapolitik. Mehr als die Hälfte unseres Energieverbrauchs entfällt auf Wärme, und dieser Bereich hängt leider Gottes immer noch weitgehend am fossilen Tropf. Gleichzeitig liegt das Potenzial direkt unter uns. Die Geothermie kann einen erheblichen Teil unseres Wärmebedarfs klimaneutral, verlässlich und dauerhaft decken. In vielen Regionen unseres Landes liegen beste Voraussetzungen dafür vor. Ich nenne als Beispiel das Alpenvorland mit dem Süddeutschen Molassebecken. Es bietet geologisch ideale Bedingungen. In großer Tiefe zirkuliert dort heißes Thermalwasser in durchlässigen Kalkschichten – ein natürlicher Wärmespeicher, der das Alpenland zu einer geothermisch günstigen Region macht. Entlang dieser Zone von Unterhaching über Pullach und Grünwald bis hin nach Straubing zeigen bereits heute zahlreiche Anlagen, welches Potenzial in dieser heimischen Energiequelle steckt: sichere, saubere und verlässliche Wärme aus unserem Boden. Dass die Bundesregierung die Nutzung der Geothermie jetzt endlich beschleunigen will, ist richtig und längst überfällig. Mit dem Gesetzentwurf wird die Geothermie erstmals ausdrücklich als Energiequelle von überragendem öffentlichem Interesse anerkannt. Das ist ein wichtiges Signal und eine längst überfällige Gleichstellung mit Wind- und Solarenergie. Wer es mit der Wärmewende ernst meint, muss der Erdwärme denselben Stellenwert geben. Der Entwurf soll Verfahren vereinheitlichen, Doppelprüfungen vermeiden und klare Fristen schaffen. Er stärkt die Planungssicherheit für Kommunen und Unternehmen, weil Wärmeleitungen künftig Strom- und Gasleitungen gleichgestellt werden. Es wird Rechtssicherheit geschaffen, wo bislang Unsicherheit herrschte: bei Genehmigungen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Kurz: Bürokratische Hemmnisse werden abgebaut. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tempo und Vertrauen. Ein Beschleunigungsgesetz, meine Damen und Herren, wirkt nur, wenn es auch tatsächlich angewandt wird, vor allem dort, wo Berg- und Wasserrecht ineinandergreifen. Wer Bohrungen erleichtert, muss auch die wasserrechtlichen Verfahren beschleunigen. Nur dann entsteht echte Beschleunigung, nicht nur Beschleunigung auf dem Papier. Für uns, meine Damen und Herren, gilt: Geothermie ist keine Spielwiese für Modellprojekte, sie ist eine Zukunftstechnologie. Wir wollen diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, für eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung – Herr Kollege. – im ganzen Land. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Steffen Kotré aufrufen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das autoritäre Energiewenderegime hat wieder zugeschlagen: Jetzt werden also auch Anlagen der Wärmeerzeugung gesetzlich privilegiert und ihre Errichtung juristisch fast unangreifbar gemacht. Stichwort hierzu: Sie würden im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Die aktuelle Bundesregierung macht genau da weiter, wo die Ampel aufgehört hat. Aber die Bundesregierung muss ja auch zu autoritären Mitteln greifen, wenn sie die weltdümmste Energiepolitik zur Umstellung von preiswert, sicher und umweltverträglich hin zu teuer, unsicher und umweltbelastend durchdrücken will; denn niemand kommt von allein auf die Idee, wettbewerbsunfähige Systeme zu nutzen. Beispielsweise ersetzen erst circa 400 Geothermieanlagen – 400 Geothermieanlagen! – ein Kraftwerk, wenn nicht noch mehr gebraucht werden. Also: Die großflächige Anwendung von Geothermie ist bei uns nicht marktfähig. Und wie in der Planwirtschaft üblich, muss auch im Klimasozialismus der Bundesregierung der Rechtsstaat eingedampft werden. Für große Anlagen fällt eine Rechtsinstanz weg. Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wird verwehrt. Nicht nur das lässt einen die Rechtschaffenheit der Bundesregierung in Zweifel ziehen, auch die Begründung dafür zeugt von dem Unwillen, den Rechtsstaat zu sichern. Es wird eine Beschleunigung der Verfahren angestrebt. Gerichtliche Verfahren dauern in Deutschland einfach zu lange. Aber statt eine Justizreform auf den Weg zu bringen, kürzt die Bundesregierung, wie hier vorliegend, kurzerhand einfach die Rechtswege und senkt die Standards. Also: Weil die Verfahren zu lang sind, die Bundesregierung untätig ist, werden einfach die Rechtsmittel zulasten der Bürger verwehrt. Das hat schon einige Elemente, hat schon einen Hauch von Bananenrepublik, meine Damen und Herren. Und das geht so weiter. Die oberflächennahen Geothermieanlagen werden aus dem Bundesberggesetz herausgenommen. Das ist juristisch ein Dammbruch: Es verliert ein ganzer Bereich den bisherigen bergrechtlichen Schutz bei Schadensfällen durch Bohrungen. Künftig muss der Geschädigte selbst beweisen, dass genau die jeweilige Bohrung in seiner Umgebung den Schaden verursacht hat – ein Beweis, der oftmals schwer zu führen ist. Viele Betroffene werden dann leider wohl kein Recht bekommen. Der Gesetzentwurf führt eine Gefährdungshaftung für Betreiber ein, also auch für Privatpersonen, die sich eine Erdwärmesonde in ihren Garten einbauen lassen. Sie haften dann verschuldungsunabhängig, auch für Fehler der Bohrfirmen. Auch das ist ein falsches Rechtsverständnis der Bundesregierung. Als Versicherung der Unternehmen wird lediglich eine „ausreichende Versicherung“ gefordert. Was das heißt, bleibt völlig offen: keine Mindestdeckung, keine Standards, keine bundeseinheitlichen Rahmensetzungen. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie viel oder wie wenig Schutz verlangt wird. So entsteht ein Versicherungsflickenteppich. Und das Schadensrisiko ist eben hoch, so hoch, dass Bundesländer Bürgschaften zur Übernahme von Versicherungsausfällen verweigern. ‚Damit wird die sogenannte Energiewende zu einer Haftungswende – zulasten der Bürger, meine Damen und Herren. Bezüglich der Gefahren durch Geothermie gibt es – da müssen wir gar nicht so weit schauen – reale Beispiele. In Böblingen traten noch Jahre nach den dortigen Geothermiebohrungen Risse an rund 200 Häusern auf, in Staufen hob sich der Boden um 40 Zentimeter. Für die Regulierung der Schäden half nur die Bergschadensvermutung des Berggesetzes, die nun beschnitten wird. Andere sind auf ihren Schäden sitzen geblieben. Wenn Bohrungen künftig schneller und einfacher genehmigt werden, dann fehlt die Zeit für eine gründliche geologische oder umweltverträgliche Prüfung, für Grundwasserschutz und Kontrolle. Was ist zum Beispiel mit den radioaktiven Substanzen, die aus der Lauge der Anlage resultieren können? Also viele ungeklärte Fragen. Nicht der Ausbau der Geothermie wird beschleunigt, sondern der Verlust von Rechtsstaatlichkeit, Nachbarschutz und Vertrauen. Vielen Dank.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus tiefem Herzen möchte ich einfach mal Danke sagen: Danke, liebe Regierung, dass Sie unsere Idee umgesetzt haben: Das erste deutsche Gesetz mit dem Begriff „Geothermie“ im Namen – und ein weiteres Gesetz, das die Ampel ausgearbeitet hatte und das diese Regierung nach Ankündigung im Sommer-Sofortprogramm erst jetzt im Herbst einbringt. Warum das so lange gedauert hat? Unklar, besonders wenn man bedenkt, dass Sie eigentlich nur vom Ampelentwurf abgeschrieben und hier und da verschlimmbessert haben. Dabei schreiben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag großspurig, dass Sie „schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg bringen“ wollen. Apropos „großspurig“, verehrte Union: Schauen wir uns doch mal Ihre Kritik aus der letzten Legislatur an. Da kritisierten Sie das Ampelvorhaben, 10 Terawattstunden Geothermie bis 2030 zu erschließen, als homöopatisch. Doch was liefern Sie jetzt? Eine Streichung der konkreten Ziele im Gesetzentwurf: keine Terawattstunden mehr, keine festgelegte Anzahl an tiefengeothermischen Projekten. Immerhin hatten wir Ziele vor Augen. Zum Thema Wasserschutz. Wir Grüne sagen klar: Sauberes Trinkwasser muss immer die oberste Maxime sein. Darf ich Sie hier an Ihren Antrag aus dem Jahr 2023 erinnern, in dem Sie selbst den Ausschluss von Geothermie in Trinkwasserschutzzonen forderten? Was ist daraus geworden? Der Wasser- und Naturschutz wird in Regierungszeiten einfach so ausgeblendet. Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Aber ich wollte mich hier bedanken: Danke im Namen unseres Klimas für jeden Gesetzentwurf, der die Wärmewende voranbringt und den fossilen Status quo nicht weiter zementiert. Ich befürchte aber, davon wird es in dieser Legislatur nicht allzu viele geben – nicht von dieser Rollback-Regierung. Danke schön.

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