1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen Faire Arbeit sichern

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen Faire Arbeit sichern

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (4)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat gesagt, er möchte das Finanzministerium zu einem Investitionsministerium machen. Gleichzeitig hat er gesagt, es müsse dabei auch immer gerecht zugehen. Die Menschen wollen mehr Gerechtigkeit in der Steuerpolitik. Die Menschen wollen auch nicht, dass sich einige durch Betrug einen Vorteil verschaffen; das gilt im Kleinen wie im Großen. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb unter anderem – und das machen wir heute –, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiter zu stärken, um Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Allein im letzten Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeiten 96 813 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 49 686 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten neu eingeleitet und eine Schadenssumme von rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. Das zeigt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sie ist Wirtschaftskriminalität. Deshalb wollen wir effektiv dagegen vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Missbrauchsformen werden dabei komplexer. Täter sind gut organisiert, sie arbeiten immer häufiger grenzüberschreitend und mit hoher krimineller Energie. Den Zoll bei dieser gesellschaftlich und wirtschaftlich absolut relevanten Aufgabe weiter zu stärken und ihm die Befugnisse und auch die Werkzeuge an die Hand zu geben, die ihm eine noch effizientere Aufgabenwahrnehmung ermöglichen, ist dabei unser ausdrückliches Ziel. Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Schaffung der Rechtsgrundlage für eine moderne Datenanalyse für ein fortentwickeltes Risikomanagement der FKS. Zur Erhöhung der Treffsicherheit sollen große Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung systematisch ausgewertet werden. Mit der Einordnung des Friseur- und Kosmetikgewerbes einschließlich der Barbershops und Nagelstudios als neue Brennpunkte der Schwarzarbeit werden die Voraussetzungen für schneller durchführbare Prüfungen geschaffen. Das Gesetz macht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch schlagkräftiger bei der Bekämpfung der schweren strukturellen und Organisierten Kriminalität unter anderem durch deren Teilnahme am Polizeilichen Informationsverbund, durch die künftige Strafbarkeit der Erstellung von Scheinrechnungen und durch die Erweiterung des Straftatenkatalogs zur Telekommunikationsüberwachung. Das hört sich alles technisch an, heißt aber am Ende, dass es mehr Gerechtigkeit in diesem Land gibt und dass die Vergehen derjenigen, die sich einen Vorteil verschaffen, entsprechend geahndet werden. Ein letzter wichtiger Punkt: die Ahndung durch die FKS im Rahmen der sogenannten kleinen Staatsanwaltschaft. Da wird jetzt eine Erweiterung vorgenommen, Prozessabläufe werden optimiert. Sie wird in Zukunft auch bei Betrugsfällen, in denen aufgrund der Schwarzarbeit Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, selbstständig ahnden können. Damit wird auf die besondere Sachkunde der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgebaut, deren Eigenverantwortung wird gestärkt, und die Landesjustizbehörden werden deutlich entlastet. Darüber hinaus wird das Verfahren insgesamt verschlankt und beschleunigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf legt jetzt die Grundlage für eine noch effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit für die nächsten Jahre. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit in diesem Land. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Kay Gottschalk das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Steuerzahler! Heute ist, wenn ich Herrn Schrodi hier glauben darf, ein vermeintlich großer Tag, ein erneuter Versuch, das „Paradies für Finanzkriminalität“ – und das ist Deutschland – und die Schwarzarbeit auszutrocknen. Nicht nur Ex-Lindner, sondern auch die FATF sieht uns im Ranking weit unten; wie auch in vielen anderen Rankings Deutschland leider nur noch weit, weit unten ist. Schwarzarbeit kostet Sie, meine Damen und Herren, wie im Vorjahr rund 766 Millionen Euro; das sind die geschätzten Schäden. Die 25 000 Arbeitgeberprüfungen und die 97 000 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten bestätigen hier den Handlungsbedarf. Vor uns liegen nun 178 Seiten Schwarzarbeitsbekämpfung. Man sieht: Am guten Willen fehlt es nicht. Tatsächlich ist es gut gemeint, aber gut gemacht ist es, wie so häufig, wenn die Sozialdemokraten beteiligt sind, leider nicht. Dazu will ich im Folgenden kommen. Ein relevanter Faktor bleibt, genau wie bei dem gescheiterten Projekt des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes, wieder außen vor: Es fehlt, wie bei der FIU und wie bei allen anderen beteiligten Stellen im Zoll, an Personal. Es fehlen die Spezialisten für die Operative der Aufklärung und der Abarbeitung. Da schaffen auch die vielen Planstellen, die Sie zum Beispiel bei der FIU in Köln geschaffen haben, keine Abhilfe: Die Leute, die Sie bräuchten, bekommen Sie leider nicht am Markt. Bei der FIU sind wir – das kommt noch hinzu – in Rückstand geraten, weil das Verfassungsgericht auch dort weitgehend den Gebrauch von KI verboten hat. Heute schon ist jede fünfte Stelle beim Zoll nicht besetzt. Sie bauen hier wieder Wolkenkuckucksheime, Herr Schrodi, wie so häufig bei der SPD. In der Obleutebesprechung war das DAC-8-Umsetzungsgesetz Thema. Kryptodienstleister sollen damit verpflichtet werden, Transaktionsdaten und Kundendaten an Steuerbehörden zu melden, die diese Informationen dann auch noch grenzüberschreitend austauschen. Das ist ein weiterer Schritt hin zu übermäßiger Überwachung und Verlust der Privatsphäre durch die flächendeckende Meldung aller Transaktionen. Zu mehr Effizienz führt das wiederum nicht. Die FKS könnte von diesen Daten profitieren; denn Krypto-Assets werden in Fällen von Schwarzarbeit – das ist nicht umstritten – oder illegalen Beschäftigungsverhältnissen bereits als Zahlungsmittel genutzt. Aber Sie bräuchten dafür wiederum Fachkräfte, Herr Schrodi, die in der Lage sind, die digitalen Finanzströme zu verstehen und verdächtige Aktivitäten zu identifizieren. So bleibt also auch hier nur die vage Hoffnung, dass es gelingt – und das bei Ihnen! –, Prozesse effizienter zu gestalten und Personalbedarf zu reduzieren. Das ist bei Sozialdemokraten natürlich eine Annahme, die wahrscheinlich so wenig zutrifft, wie Wasser den Berg hochfließt. Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz werden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse zugewiesen. Ein krasses Beispiel: Die vorgesehene exzessive Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung, im Folgenden kurz „TKÜ“ genannt, erfolgt durch eine Erweiterung des Straftatenkataloges in § 100a Absatz 2 StPO. Da fügen Sie nun eine Nummer 12 ein, lieber Kollege, mit dem Text „Straftaten nach § 9“. Und schon wird das, was bisher den Verdacht einer bandenmäßigen Begehung erforderte, möglich sein, wenn aufgrund der Entgegennahme einer einzigen Scheinrechnung ein Tatverdacht besteht. Eine Tat – und die Strafverfolgungsbehörden hören mit. Das Merkmal „Bande“ ist dann schon lange nicht mehr nötig. Den erst 2019 eingeführten § 8 Absatz 5 Schwarzarbeitsgesetz – das war im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit; man höre und staune – streichen Sie, stattdessen qualifizieren Sie die Tatbegehung durch den neuen § 9 zu „einer schweren Straftat“ im Sinne des § 100 StPO – bis fünf Jahre Knast, wenn man so will. Diese Beliebigkeit wird den damit verbundenen Grundrechtseingriffen nicht gerecht. Aber wie man an dem vieldiskutierten „Schwachkopf-Fall“ sehen kann, haben Sie, meine Damen und Herren von der SPD, schon längst die rechtsstaatliche Bodenhaftung verloren. Ihr Entwurf wählt einen falschen Ansatz. Jeder Problemlösung geht erst einmal eine Analyse voraus. Wie so häufig kurieren Sie auch bei den Steuertatbeständen nur die Symptome, gehen aber nicht an die Wurzeln, meine Damen und Herren. Zum Antrag der SED-Nachfolgepartei Die Linke muss ich sagen: Der Antrag ist sogar löblich. Zum Grünenantrag sage ich so viel: Er ist nicht mal diskussionswürdig. Alles in allem werden wir den Diskussionsprozess hier sehr kritisch begleiten, Herr Schrodi. Aber die Hoffnung fehlt, schließlich haben Sie auch die FIU unter Herrn Scholz als Finanzminister – Herr Kollege. – und als Kanzler nicht ans Laufen gebracht. Und so wird es uns leider auch hier ergehen. Wahrscheinlich gehen uns weiterhin viele Steuereinnahmen durch Schwarzarbeit verloren. Ich bedanke mich.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition verspricht uns mit diesem Gesetzentwurf die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Doch mit diesem Entwurf richten Sie den Fokus leider auf kleine, hart arbeitende Betriebe, während Sie große Wirtschaftszweige, die wirklich ausbeuten, ausnehmen. Das wird Ihrem Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen, nicht gerecht. Wenn ich in meinen Friseursalon „Angela“ in Wattenscheid gehe, dann muss ich daran denken: Dort kann der Zoll nach Ihrem Willen in Zukunft viel härter kontrollieren, obwohl dieser Friseurbetrieb, wie die meisten Friseure im Land, ordentlich und sauber arbeitet. Der Fleischindustrie jedoch, wo massenhaft und systematisch Billiglöhner ausgebeutet werden – wir alle erinnern uns an die furchtbaren Bilder aus 2020 von osteuropäischen Arbeitern, die während Corona unter menschenunwürdigsten Bedingungen gearbeitet haben –, servieren Sie eine Lösung auf dem Silbertablett, um solche Kontrollen zu vermeiden. Die Kleinen nehmen Sie sich vor, die Großen lassen Sie laufen. Das ist ungerecht. Einem solchen Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen. Schwarzarbeit, meine Damen und Herren, findet nicht hauptsächlich in kleinen Friseurbetrieben statt, sondern in Branchen, in denen sich komplexe Subunternehmensstrukturen, Scheinselbstständigkeit und Ausbeutung häufen: egal ob in Landwirtschaft, Baugewerbe, Fleischindustrie oder Forstwirtschaft. Nehmen wir ein Beispiel, das viele von uns betrifft. Vielleicht bestellen Sie wie ich abends gerne mal eine Pizza – bei Lieferando. Doch der, der sie bringt, ist oft nicht mehr von Lieferando. Lieferando streicht 2025 über 2 000 Stellen und lagert die Auslieferung an Subunternehmen aus – mit schlechteren Bedingungen, ohne Tarifbindung, oft scheinselbstständig. Laut Betriebsrat entsteht dadurch ein kaum kontrollierbares Netz von Subunternehmen, in dem Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und sogar Schwarzarbeit keine Ausnahme sind. Kein Kündigungsschutz, keine soziale Sicherheit – und das ist kein Zufall, sondern Teil eines kalkulierten Geschäftsmodells. Wenn es Ihnen wirklich um den Kampf gegen unfaire Arbeitsbedingungen geht, dann legen Sie uns doch endlich ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Plattform-Richtlinie vor und stellen Sie sich an die Seite der Rider von Lieferando, von Wolt, von Uber, von Flink. Beschäftigte von Lieferdiensten besser schützen, nationale Aktionspläne gegen Ausbeutung und Menschenhandel, eine konsequente Strafverfolgung von Schwarzarbeit – all das kann die Schwarzarbeit wirklich bekämpfen. Ihr Gesetzentwurf kann es nicht. Doch ein Lob muss ich zum Abschluss noch fallen lassen. Es ist sehr gut, dass Sie unserem Grünenvorschlag zur Verlängerung der Aufbewahrungsfristen bei Cum-Cum gefolgt sind. Folgen Sie auch bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit unserem Vorschlag. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Isabelle Vandre das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Schrodi, worum geht es Ihnen bei diesem Gesetzentwurf eigentlich wirklich? Mir scheint: Der Schutz marginalisierter Beschäftigter, deren Notsituation bewusst ausgebeutet wird, ist es ganz offensichtlich nicht! Denn würde Ihnen der Schutz Beschäftigter wichtig sein, würden Sie hier heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der Prävention stärkt, der den Vertrauensaufbau zu den Behörden in den Mittelpunkt stellt, der Beratungsstrukturen ausbaut, der Menschenhandel konsequent bekämpft und der Finanzkriminalität dort verfolgt, wo man sie am besten eindämmt, und zwar bei den Hauptverursachenden, die ihren Profit aus der Ausbeutung von Menschen in prekären Lebensverhältnissen ziehen. Dort müssen wir ansetzen und die Finanzkriminalität sowie die Schwarzarbeit wirksam bekämpfen. Doch was Sie hier vorschlagen, ist das genaue Gegenteil. Sie verfolgen ausschließlich fiskal- und ordnungspolitische Interessen, mit denen Sie die Kontrollmöglichkeiten ausweiten, die Einbeziehung der Staatsanwaltschaften ausdünnen, Razzien erleichtern und Abschiebungen beschleunigen. Herzlichen Glückwunsch, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit schüren Sie ein Klima der Angst bei Beschäftigten in prekären, oft migrantisch geprägten Bereichen, und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Es ist frustrierend. Ich war wirklich gespannt, mit welchen Ideen Minister Klingbeil, der ja mittlerweile Dutzende Male betont hat, der Finanzkriminalität den Kampf ansagen zu wollen, jetzt um die Ecke kommt. Bei der SPD in dieser Bundesregierung, die offenbar jeden Angriff auf den Sozialstaat mitzutragen scheint, noch von Enttäuschung zu sprechen, liegt mir wirklich fern, aber ganz ehrlich: Besonders ambitioniert ist das jetzt nicht gerade. Genauso wenig ambitioniert übrigens wie die Zurücknahme der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege, die Verstrickungen in kriminelle Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte nachweisen können. Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist ist dringend notwendig; aber sie allein wird nicht die Lösung bringen. Gerade einmal 1 Prozent der 1 700 Beschuldigten sind angeklagt, und das, obwohl wir hier über mindestens 28,5 Milliarden Euro sprechen, die wir uns zurückholen müssen. Aber dafür brauchen wir Personal, – Frau Kollegin. – müssen den Einfluss der Finanzlobby zurückdrängen und die Strafverfolgung auch rechtlich verschärfen. Dazu haben Sie unseren Vorschlag.

Redner nach Fraktion