10 a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Katalin Gennburg, Sahra Mirow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen
10 a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Katalin Gennburg, Sahra Mirow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (13)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein Grundrecht, Wohnen ist kein Luxusgut. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass wir heute die Gültigkeit der Mietpreisbremse für weitere vier Jahre verlängern und damit eines der eilbedürftigsten und dringendsten Vorhaben dieser Koalition umsetzen. Deutschland ist ein Mieterland; denn über 50 Prozent der deutschen Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, wohnen zur Miete. Durch hohe Kosten beim Wohnraum ist aber gerade die Miete zu einer der großen sozialen Fragen unserer Zeit geworden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass wir uns gerade dieser Frage mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute hier im Hohen Hause widmen. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir einen ersten Schritt. Wir verlängern die Gültigkeit der bestehenden Mietpreisbremse um vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten. So können die Länder per Rechtsverordnung festlegen, dass dort, wo die Lage besonders angespannt ist, die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf und somit nur moderat ansteigen kann. Das gilt schon jetzt in über 400 Kommunen in unserem Land, unter anderem in Städten wie Potsdam, Köln, Rostock, Leipzig, Greifswald, Mainz oder Bremen. Natürlich gilt sie auch in Berlin, aber sie reicht weit in den ländlichen Raum hinein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Bezahlbarer Wohnraum ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Menschen müssen sich Wohnen dort, wo sie arbeiten, leisten können, auch dann, wenn sich Lebensumstände ändern – wenn man ein Kind bekommt und mehr Wohnraum braucht oder wenn man einen Azubiplatz oder einen Studienplatz hat und in eine neue Stadt zieht. Da dürfen wir Menschen nicht alleine lassen. Sie dürfen nicht aufgrund von steigenden Mieten aus ihren Stadtteilen verdrängt werden. Damit werden wir uns als SPD und als Koalition nicht zufriedengeben. Wir gehen dagegen vor. Deswegen handeln wir als Koalition und werden dagegenwirken, dass die Mietpreisbremse ausläuft. Ich danke Frau Bundesjustizministerin Hubig, dass sie mit ihrem Haus hier so schnell gehandelt und diesen guten Gesetzentwurf vorgelegt hat. Die Mietpreisbremse ist für uns in dieser Wahlperiode der erste Schritt; weitere Schritte werden folgen. Wir arbeiten daran, dass wir zu besseren Regelungen bei Kurzzeitvermietung, bei Indexmietverträgen und bei Vermietung von möbliertem Wohnraum kommen. Wir wollen, dass durch Schonfristzahlungen nicht nur die außerordentliche Kündigung, sondern in dringenden Fällen auch die ordentliche Kündigung abgewendet werden kann. Wir wollen Regelungsvorschläge für eine bessere Bekämpfung von Mietwucher und für Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse erarbeiten. Dafür setzen wir eine Kommission ein, die das gesamte Mietrecht in den Blick nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir handeln bei dieser dringenden Frage. Denn wir können uns nicht damit abfinden, dass Menschen sich in unserem Land immer wieder die Fragen stellen: Kann ich mir heute, morgen, übermorgen oder nächstes Jahr die Miete noch leisten? Werde ich überhaupt Wohnraum finden, oder muss ich umziehen und mein komplettes soziales Umfeld verlassen? Zur Beantwortung dieser Fragen ist die heutige Entscheidung ebenso wichtig wie die skizzierte Reform. Ein weiterer Baustein dafür ist, dass wir auch neuen Wohnraum schaffen, dass wir „Bauen, bauen, bauen“, wie Bundesbauministerin Hubertz es sagt, und mit dieser Koalition auch den Bauturbo auf den Weg bringen; denn wir brauchen mehr Wohnraum. Es muss schneller, effektiver und kostengünstiger gebaut, geplant und genehmigt werden. Die Kosten dafür müssen runter, und die Zahl der neugebauten Gebäude muss hoch, um diese zwei Seiten einer Medaille – von Mieten und Wohnen, von Mieten und Bauen – zusammenzubringen. Hier gehen wir endlich wichtige dringende Schritte in dieser Koalition. Ich werbe um Zustimmung für diesen wichtigen und guten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse als ersten Schritt. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich den Abgeordneten Rainer Galla aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Wagen wir einen Blick auf das Jahr 2029: Kanzler Merz ist in der Frage der Wohnraumbeschaffung genauso gescheitert wie sein Vorgänger. Nicht nur einkommensschwache Haushalte, sondern auch Durchschnittsverdiener und Teile der Mittelschicht haben immer größere Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Gleichwohl debattiert der Deutsche Bundestag auch 2029 über die abermalige Verlängerung der Mietpreisbremse. – Ja, ja. Das Konzept der Mietpreisbremse mag 2014 als kurzfristige Übergangslösung noch vertretbar gewesen sein – rein um Zeit zu gewinnen, Zeit, die hätte genutzt werden können, der damals schon bestehenden Wohnungsknappheit etwas entgegenzusetzen. „Hätte“ ist hierbei der zentrale Begriff. Geplante 400 000 neue Wohnungen pro Jahr wurden nie erreicht; die Fertigstellungen stagnierten und brachen dann auf rund 250 000 neue Wohnungen im Jahre 2024 ein, Tendenz weiter sinkend. Wohnungspolitisch haben alle bisher in Bund und Ländern regierenden Parteien schlicht und einfach versagt, meine Damen und Herren. Und nun soll die Verlängerung der Mietpreisbremse Abhilfe schaffen? Das ging doch bisher schon schief. Die Mietpreisbremse verschärft ohnehin bestehende Fehlentwicklungen. Wer in Immobilien investiert, braucht Jahre oder Jahrzehnte der Planungssicherheit. Allein schon die Diskussion über eine Verlängerung hat Investoren abgeschreckt, weil sich Vermieter aus dem Bestandsmarkt zurückziehen. Die Mietpreisbremse ist auch sozial ungerecht. Hier profitieren zwar Bestandsmieter, jedoch zulasten sozial Schwacher, die in einem angeheizten Verdrängungswettbewerb gegenüber gutsituierten Mitbewerbern chancenlos sind. Von manchen Sachverständigen wird die Mietpreisbremse als wirkungslos beschrieben. Dann aber ist sie reine Symbolpolitik. Nicht eine einzige Wohnung wurde durch die Mietpreisbremse geschaffen, eher das Gegenteil. Was sind nun die wahren Ursachen für den Preisdruck auf dem Wohnungsmarkt? Zum einen muss festgestellt werden: Unsere Gesellschaft hat sich verändert. Es gibt viel mehr Haushalte aus Alleinstehenden, Alleinerziehenden und Kleinstfamilien als früher, die dennoch alle eine Wohnung brauchen, was den Markt engmacht. Und dann: Seit 2015 haben wir eine enorme, eine außergewöhnliche, eine ungeheuerliche Zunahme der Bevölkerung zu verzeichnen, einen außergewöhnlichen Bevölkerungsanstieg, der immer noch andauert und von Ihnen befeuert wird. Wenn aber die Nachfrage um Zehntausende, um Hunderttausende, um Abertausende erhöht wird, darf man sich nicht wundern, wenn der ohnehin schon knappe Wohnraum noch knapper wird. Meine lieben Kollegen von den Altbestandsparteien, Sie können diesen Elefanten im Raum ignorieren oder nicht wahrhaben wollen; es nützt nichts. Das ist eine einfache Rechnung. Bei weiterhin ungeregeltem außergewöhnlichem Bevölkerungsanstieg wie seit 2015 können Sie so viele Wohnungen bauen lassen, wie Sie wollen, es wird niemals zu einer Entspannung kommen. Mögen Sie die Mietpreisbremse verlängern – bis 2029, 2033, 2037 oder bis in alle Ewigkeit, amen! Was sonst noch? Ach ja, das Faire-Mieten-Gesetz. Liebe Kollegen, damit würde das über Jahrzehnte ausgewogene und fein austarierte Verhältnis der Interessen von Vermietern und Mietern einseitig verschoben werden. Das ist nicht zielführend. Und die Initiative der Fraktion Die Linke? Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 feine Linien aufgezeigt. In Ihrem Antrag wird grobschlächtig all das beiseitegewischt. Stattdessen wird in die sozialistische Mottenkiste gegriffen. Einer der Sachverständigen nannte den Antrag „Teufelszeug“. Ich nenne ihn schlicht und einfach „verfassungswidrig“. Also, Humbug und Humbug, das lehnen wir natürlich alles ab. Was ist zu tun? Sorgen Sie dafür, dass der Druck auf den Kessel nicht noch weiter steigt! Entlasten Sie die Mieter bei den Nebenkosten, zum Beispiel durch eine Senkung der Energiepreise! Entschlacken Sie die baurechtlichen Vorschriften, egal ob mit einem Doppelwumms, einem Dreifachturbo, einem Vierfachzentrifugalbeschleuniger oder sonst was. Aber gehen Sie das Problem endlich an! Nur wenn Sie endlich aufwachen – Stichwort „Elefant“ –, können Sie Ihrem eigenen Anspruch, aus Verantwortung für Deutschland handeln zu wollen, gerecht werden. Wir von der Alternative für Deutschland sind dieser Devise ohnehin verpflichtet. Vielen Dank. Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion aufrufen den Abgeordneten Dr. Günter Krings.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen heute ein Gesetz beschließen, das für viele Mieter, aber eben auch Vermieter in Deutschland unmittelbare Bedeutung hat: die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31.12.2029. Wir können als Koalition heute zwar weniger mit bunten T-Shirts aufwarten, dafür aber mit einem guten Gesetz, auch dank der Justizministerin, meine Damen und Herren. Schon die Tatsache, dass wir diese Regelung in einer gemeinsamen Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einbringen, zeigt: Diese Koalition steht für einen fairen Interessenausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Vermieterinnen und Vermietern andererseits. Denn wir wollen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Aber wir wissen eben auch: Wenn Vermieter kein Geld mehr mit der Vermietung verdienen, wird das den Wohnungsmangel in vielen Ballungsräumen nicht kleiner, sondern größer machen. Wir treten für ein Mietrecht ein, das auf dem Boden unserer sozialen Marktwirtschaft steht. Ja, wir haben uns die Entscheidung zur Verlängerung der Mietpreisbremse im Einzelnen nicht leicht gemacht; denn wir wissen auch: Die eigentlichen Probleme auf den Wohnungsmärkten lösen wir natürlich nicht durch Preisregulierung, sondern durch Neubau. Deshalb wird diese Bundesregierung es nicht länger hinnehmen, dass der Wohnungsneubau wie in den letzten Jahren stagniert, dass die Zahl der Baugenehmigungen rückläufig bleibt und es einfach viel zu lange dauert, bis neue Wohnungen tatsächlich fertiggestellt werden. Wir unterstützen daher die Bemühungen der Bauministerin, mehr, schneller und preiswerter zu bauen, und wir dringen darauf, alte Zöpfe des Baurechts konsequent abzuschneiden. Diese Verbesserungen müssen kommen. Aber sie werden natürlich nicht sofort ihre volle Wirksamkeit entfalten. Deshalb ist die Mietpreisbremse – befristet und rechtsstaatlich klar eingegrenzt – für einige Jahre noch ein notwendiges Instrument des Übergangs, um kurzfristig Menschen vor Verdrängung wirksam zu schützen. Natürlich sorgen wir dafür, dass die Mietpreisbremse keine negativen Auswirkungen auf das Wohnungsangebot hat. Wenn mitunter behauptet wird – auch in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf –, die Mietpreisbremse halte Bauherren davon ab, neuen Wohnraum zu schaffen, so ist das schlichtweg falsch; denn vom ersten Geltungstag dieses Instruments an sind Neubauten konsequent ausgenommen. Ich habe sehr viel Verständnis für die Wünsche, den Geltungsbereich der Mietpreisbremse zu erweitern. Aber gerade, weil hier unsere Glaubwürdigkeit als Gesetzgeber auf dem Spiel steht, muss der Neubaustichtag beim Jahr 2014 bleiben. Es gilt daher unser Versprechen, das wir abgegeben haben, dass Gebäude, die nach dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden, nicht unter die Bremse fallen. Denn anderenfalls würden uns diejenigen, die in unseren Städten im letzten Jahrzehnt den dringend benötigten Wohnraum zusätzlich geschaffen haben, zu Recht vorwerfen können, dass wir nachträglich in Planungsgrundlagen eingreifen und so Vertrauen enttäuschen. Meine Damen und Herren, wer das Vertrauen von Kapitalgebern zerstört, der gefährdet damit auch künftige Investitionen. Als Gesetzgeber können und müssen wir auch auf dem Feld des Mietrechts die Spielregeln setzen. Aber wir sollten niemals im laufenden Spiel die Tore verschieben. Wir stehen in dieser Koalition gemeinsam für Verlässlichkeit. Wir stehen für den sozialen Mieterschutz, und wir stehen auch für den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums. Und deshalb nehmen wir die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts ernst, das uns vor einer beliebigen Erweiterung und Verlängerung der Mietpreisbremse eindringlich gewarnt hat. Deshalb tun wir genau das heute auch nicht. Eine zu weit gehende Mietpreisbremse, die nachträglich ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden könnte, würde dann leider doppelt Vertrauen zerstören: zunächst bei den Vermietern und am Ende dann auch bei den Mietern. Weil diese Koalition politische Verlässlichkeit wieder herstellen will – die brauchen wir nämlich in unserem Land –, setzen wir auf eine gut begründete und befristete Verlängerung des bisherigen Schutzinstrumentes. Und wir setzen weiterhin auf eine differenzierte Anwendung durch die Länder. Wo die Landesregierungen tatsächlich angespannte Märkte durch Rechtsverordnungen feststellen, kann die Mietpreisbremse auch weiter gelten. Und wir setzen auf Flankierung durch Wohnungsbau, durch Wohngeld, durch soziale Wohnraumförderung. Kurzum: Diese Mietpreisbremse ist und bleibt ein Element einer echten Gesamtstrategie. Als befristetes pragmatisches Instrument ist sie Ausdruck der sozialen Marktwirtschaft, wenn wir sie so ausgestalten, dass wir mit ihr Mieter schützen und zugleich das Eigentum der Vermieter respektieren. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Ich darf das Wort erteilen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Till Steffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist in der Tat ein sehr zügiges Gesetzgebungsverfahren. Durch die zwei Plenardebatten und die zwei Ausschusssitzungen in dieser Woche zum Thema sehen wir wie unter einem Brennglas, wo die Parteien bei der Frage stehen. Schützen sie Mieterinnen oder Mieter? Wir sehen die AfD, die hier immer wiederholt: Es liegt an der Zuwanderung. – Das ist wunderbar, weil man daran sehen kann, wie eine Sündenbockstrategie funktioniert. Tatsächlich haben wir eine stärkere Zunahme bei der Inanspruchnahme von Wohnraum pro Kopf, als wir Zuwanderungen im gleichen Zeitraum haben. Und deswegen: Sie verraten konsequent die Interessen Ihrer eigenen Wählerinnen und Wähler, weil schließlich auch nicht alle Wählerinnen und Wähler der AfD in Eigentum wohnen. Die lassen Sie im Stich, weil Sie schlicht jede Möglichkeit ablehnen, wie man unter Umständen Mieterschutz betreiben könnte. Dann haben wir die CDU/CSU, die hier argumentiert: Ja, man kann eigentlich fast gar nichts machen, es gibt nur ganz enge Spielräume. Und immer wieder wird gesagt: Achtung, man darf die Erwartungen von Investoren überhaupt nicht gefährden. Es gibt in der Marktwirtschaft – wenn ich das kurz darlegen kann – nicht die Idee, dass wir garantierte Gewinne gewähren. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, zu organisieren, dass ein privater Investor einen garantierten Gewinn hat, sondern es kann sein, dass sich die Rahmenbedingungen für ein Investment ändern. Es ist auch absolut legitim, dass der Gesetzgeber natürlich darauf reagiert, wenn sich etwas ändert. Wenn der Schutz von Mieterinnen und Mietern nicht ausreicht und wir zu stark steigende Mieten haben, dann ist es die Aufgabe des Staates, zu reagieren. Und dann kann man nicht sagen: Oh, da können wir auf keinen Fall irgendeine Gewinnerwartung gefährden. Und dann sehen wir, dass die Koalition nicht zusammensteht, weil Sie entgegenstehende Reden halten. Die SPD macht deutlich, dass man an ganz vielen Punkten mehr machen müsste, und stellt noch einiges in Aussicht. Aber die Bilanz ist leider frustrierend. Die Mietpreisbremse, die 2014 eingeführt wurde, sollte nur Ausnahmen vorsehen für Gebäude, die direkt danach gebaut worden sind. 2014 war also die Grenze. Und letzte Woche hat die Ministerin gesagt, es wäre vielleicht einmal Zeit, diese Grenze zu verschieben. Nicht einmal das findet sich jetzt in dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf wieder. Man vollzieht nicht einmal nach, dass seitdem ein paar Jahre vergangen sind. Das lässt Schlechtes ahnen für das, was Sie in der Kommission vorhaben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, aber die Sorge ist, dass sich die Union hier massiv durchsetzt. Es wurde gerade auch deutlich gemacht, weiter geht es in Wahrheit nicht in dieser Koalition. Dann haben wir Die Linke. Die ist wortreich bei dem Thema unterwegs, fordert den Mietenstopp, hat aber dazu nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das wäre ja wichtig, weil sich ein paar rechtliche Fragen stellen, wenn man das fordert. Das macht es natürlich schwer, das überhaupt zu beurteilen. Wir werden uns deswegen bei der Abstimmung über den Antrag der Linken enthalten. Wir werden dem Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse zustimmen, weil es natürlich besser ist, wenn sie verlängert wird, als dass sie nicht verlängert wird. Aber man muss sagen: Nur unser Gesetzentwurf, der Entwurf eines Faire-Mieten-Gesetzes, gewährleistet einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Das hat auch der Mieterbund bestätigt, der auf Einladung der SPD in der Anhörung war. Er hat gesagt, so muss man es eigentlich machen. Wir haben vorgelegt, wie wir Mieterinnen und Mieter, die eine neue Wohnung suchen, und wie wir Mieterinnen und Mieter, die in einem bestehenden Mietverhältnis sind, schützen wollen. Unser Vorschlag umfasst eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen und Begrenzungen bei der Mieterhöhung. Wir sorgen endlich dafür, dass Eigenbedarf nicht das willkürliche Mittel ist, um Mieterinnen und Mieter rauszuwerfen, wenn sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Das ist nämlich das klare Ergebnis der Anhörung gewesen. Der Eigenbedarf wird genutzt, um all das, was wir hier diskutieren und beschließen, dann beiseitezuwischen. Das ist der Weg, den wir gehen müssen. Das Faire-Mieten-Gesetz weist den Weg. Wir werden an der Stelle weitermachen. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Caren Lay aufrufen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Familie mit zwei Kindern, die gerade eine neue Wohnung in Berlin-Treptow gefunden hat. Der Konzern Heimstaden verlangt von ihnen eine Miete, die 60 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Das ist kein Einzelfall. Das ist der alltägliche Mietenwahnsinn in Deutschland. Und das müssen wir endlich beenden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird leider nicht dazu beitragen. Er wird nämlich an der jetzigen Regelung nichts ändern. Das Einzige, was jetzt beschlossen wird, ist ein simples Weiter-so. Hier also so zu tun, als würden heute irgendwelche Wohltaten für Mieterinnen und Mieter beschlossen, entspricht nicht der Wahrheit. Das grenzt an Heuchelei, meine Damen und Herren. Erst in der letzten Woche hat die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage ergeben, dass genau in dem Zeitraum, in dem die Mietpreisbremse gilt, die Mieten in den Großstädten um 50 Prozent angehoben wurden. In einigen Städten wie in Berlin haben sie sich sogar verdoppelt. Das zeigt doch: Die Mietpreisbremse bremst nicht. Sie ist ein Etikettenschwindel, meine Damen und Herren. Schon jetzt erlaubt die Mietpreisbremse – das ist ja eines der zentralen Probleme –, dass neue Mietverträge abgeschlossen werden, bei denen die Miete 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Das heißt, die permanente Mietsteigerung per Gesetz ist eingepreist, und das finde ich wirklich absurd. Aber das reicht ja vielen Vermietenden nicht. Sie verlangen eine Miete, die noch darüber liegt. Und das können sie auch tun, weil keinerlei Buße, keinerlei Strafe, keinerlei Konsequenz droht, wenn man dieses Gesetz einfach nicht anwendet. Das darf so nicht bleiben. Die Realität ist, dass viele Mieterinnen und Mieter gar nicht wissen, dass es eine Mietpreisbremse gibt. Und es ist eine große Hürde für sie, diese auch anzuwenden. Viele haben real Angst, ihre Vermieter zu verklagen. Und wie die Mietrechtsanwälte in der Anhörung berichtet haben, ist diese Angst berechtigt; denn diejenigen, die tatsächlich den Mut haben, eine Klage gegen ihren Vermieter anzustrengen, bekommen als Gegenantwort nicht selten eine Eigenbedarfskündigung auf den Tisch. Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht nur einen echten Mietenstopp, sondern auch einen besseren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter. Wir reden heute über ein Gesetz, das nicht wirken kann und, ehrlich gesagt, auch nicht wirken soll. Die Mietpreisbremse ist so schwach, dass ganz ungeniert auf allen Mietportalen Mietverträge angeboten werden, die gegen das Gesetz verstoßen. Die Mietpreisbremse ist so schwach, dass es sich für Vermietende lohnt, es lieber mal drauf ankommen zu lassen und einen Prozess zu riskieren, als sich an die Regeln zu halten. Die Mietpreisbremse, die heute beschlossen wird, ist so schwach, dass sogar die Union zustimmen wird. Also, meine Damen und Herren, allein das sollte uns doch zu denken geben. Das größte Problem sind die zahlreichen Ausnahmen. Für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht, auch nicht für Neubauten, die schon elf Jahre alt sind und die jetzt vielleicht zum dritten Mal wiedervermietet werden. Sie gilt nicht, wenn die Vormiete schon höher war. Viele Vermietende berufen sich darauf, bringen dafür aber keine Belege. Am Ende belohnt dieses Gesetz überhöhte Mieten auch noch. Das ist doch wirklich ein Fall aus dem Tollhaus. Wer umfassend modernisiert, muss sich ebenfalls nicht an die Mietpreisbremse halten. Auch bei möblierten Wohnungen und bei Zeitverträgen wird die Mietpreisbremse systematisch unterlaufen, und das nicht in Einzelfällen. Da werden ein Stuhl oder eine alte Couch ins Zimmer gestellt, und schon wird die Mietpreisbremse für diese Wohnung ganz legal umgangen. Das darf so nicht bleiben. Diese ganzen Schlupflöcher – bei Modernisierung, bei möblierten Wohnungen und auch bei älteren Neubauten – müssen endlich geschlossen werden. Meine Damen und Herren, das alles ist bekannt. Deswegen hatte der Generalsekretär der SPD, Tim Klüssendorf, angekündigt, die Mietpreisbremse würde im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden. Ja, der Gesetzentwurf ist nachgebessert worden, mit einem völlig fachfremden Paragrafen zur digitalen Prozessakte; aber keine einzige Verbesserung für Mieterinnen und Mieter wurde in das Gesetz aufgenommen. Das ist doch wirklich ein Hohn. Meine Damen und Herren, wir als Linke legen heute tatsächlich ein Alternativprogramm vor. Mieterinnen und Mieter brauchen keine Beruhigungspille, sondern einen echten Mietenstopp. Ja, Herr Kollege Steffen von den Grünen, es gibt ein Bündnis für einen bundesweiten Mietenstopp, das wir als Linke unterstützen und das die SPD früher auch mal unterstützt hat. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Grünen es nie unterstützt haben. Aber hier zu sagen, es würde nicht konzeptionell untersetzt, entspricht nicht den Realitäten. Die Mietpreise müssen auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt werden. Das ist doch wirklich das Mindeste. Es braucht eine flächendeckende, also eine bundesweite Regelung, natürlich mit Abstufungen. Und es braucht endlich auch Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, damit sie überhaupt greifen kann. Verstöße müssen endlich Konsequenzen haben; denn Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt. Meine Damen und Herren, zu guter Letzt: Wir reden heute nur über die Angebotsmieten. Wir müssen endlich auch an die Bestandsmieten ran. Es braucht für die Bestandsmieten eine gesetzliche Regelung. Wir nennen sie „Mietendeckel“. Dieser Mietendeckel kann das Wohnen wieder bezahlbar machen. Er würde dieses Land auch endlich wieder gerechter machen. Sie werden noch von uns hören. Für die SPD-Fraktion darf ich aufrufen den Abgeordneten Hakan Demir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verlängerung der Mietpreisbremse kommt, und das ist erst mal ein gutes Zeichen. Das, was wir in der vergangenen Koalition leider nicht hinbekommen haben, holen wir jetzt schnell nach. Wir wissen: Die Mietpreisbremse verringert den Mietanstieg moderat; das bestätigt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Deshalb müssen wir sie jetzt verlängern. Ich will aber nicht verschweigen – wir sind ja hier transparent –, dass wir uns als Fraktion mehr gewünscht hätten. Es gibt weiterhin mehrere Ausnahmen in diesem Gesetz, die nicht alle sinnvoll sind: Wenn die Vormiete bereits 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, dann gilt die Mietpreisbremse bei Neuvermietung nicht. Wenn Ihr Haus nach dem 1. Oktober 2014 gebaut und bezogen wurde, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. Wenn stark modernisiert wurde, gilt die Mietpreisbremse nicht. Den großen Immobilienverbänden gefällt diese Mietpreisbremse so nicht. Ihre Ablehnung begründen sie gerne – das haben wir bei der Anhörung gehört – mit den Kleinstvermietern, die unter der Mietpreisbremse leiden. Ein gern genanntes Beispiel ist der Rentner, der eine weitere Wohnung hat, um seine Rente aufzubessern, und unter der Mietpreisbremse leidet. Gleichzeitig – das habe ich in der Anhörung schon kritisiert – nennen die Verbände, wenn sie von den Rentnerinnen und Rentnern sprechen, nie den Rentner, der sich die Miete nicht mehr leisten kann oder vielleicht keine Wohnung findet. Dies zu sagen, wäre für die Transparenz und insgesamt für die Diskussion in diesem Haus wichtig und gut. Noch interessanter war aber Folgendes: Wenn man die Anhörung genau verfolgt hat, gewann man den Eindruck, dass Artikel 14 Grundgesetz eigentlich nur einen Absatz hat, und der Absatz lautet: Eigentum ist garantiert. – Aber es gibt noch weitere Absätze in Artikel 14, in denen es zum Beispiel heißt: Eigentum verpflichtet und sollte dem Allgemeinwohl dienen. – In der Balance müssen wir das alles sehen. Heruntergebrochen heißt das: Unser Grundgesetz sagt, dass es kein Recht auf höchstmögliche Mieten gibt. Und das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch einen weiten Weg vor uns; der Weg ist noch nicht zu Ende. All die Kritik, die heute auch hier laut wurde, hätte eine Berechtigung, wenn wir jetzt aufhörten mit unserer Arbeit. Aber das tun wir nicht. Ich will einige Vorhaben nennen, damit das klar wird: Regulierung von Indexmieten, Regulierung von Kurzzeitvermietung, Regulierung von möbliertem Wohnen. Wir wollen die Modernisierungsumlage so gestalten, dass die Bezahlbarkeit von Wohnungen besser als jetzt gewährleistet wird. Wir wollen das Vorkaufsrecht wieder einführen. Wir wollen die Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen ausweiten, damit niemand in die Obdachlosigkeit fällt. Während wir heute miteinander diskutieren, ist ein weiteres Gesetz auf dem Weg zu uns. Wir werden mit dem Bauturbo das Bauen nicht aus den Augen verlieren und verlängern eine wichtige soziale Errungenschaft – das ist übrigens auch für Berlin ganz wichtig –: Wir werden das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen noch mal um fünf Jahre verlängern; das ist ein wichtiger Punkt. Damit werden wir den Verdrängungsdruck auf Mieterinnen und Mieter abdämpfen. Es stimmt: Wir brauchen all diese Instrumente schnell, damit wir schnell eine Wirkung in der Gesellschaft erzielen. Dafür setzt sich meine Fraktion gemeinsam mit der Union ein. Danke schön. Für die AfD-Fraktion darf ich den Abgeordneten Stefan Möller aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die unterschiedlichen Positionen zur Mietpreisbremse sind nun einigermaßen beschrieben worden. Herr Steffen, ich finde, man kann es nicht so simplifizieren, dass man sagt: Schützen Sie die Mieter, oder schützen Sie sie nicht? Hier geht es eigentlich weniger um die Mieter. Hier geht es mehr um die Frage: Wie geht man mit dem Vermieter um, und was für ein Bild hat man von ihm? Bei Linken und Grünen ist das relativ einfach zusammenzufassen. Man könnte sagen, Ihre Position beschreibt man am besten mit dem Motto: Die Mietpreisbremse funktioniert nicht, und deshalb braucht es die Mietpreisbremse. Es braucht sie nur unversöhnlicher, es braucht sie härter, und vor allem ohne Ausnahmen zugunsten des Vermieters. Der Vermieter ist bei Ihnen ein Feindbild. Und wer steckt hinter diesem Feindbild? Herr Demir hat es eben schon angesprochen. Ich habe auch so jemanden kennengelernt, nämlich einen der Fahrer, die mich zum Reichstag gefahren haben, türkischstämmig, circa 60 Jahre alt. Er bessert mit seiner Frau die niedrige Rente, die ihn erwartet, dadurch auf, dass er eine Wohnung finanziert und natürlich auch vermietet. Das sind Leute, die Ihnen eigentlich sympathisch sein sollten; und von solchen Leuten gibt es viele unter den Vermietern. Deswegen sollten Sie Ihr Feindbild unbedingt mal einem Realitätscheck unterziehen – allerdings nicht nur das Feindbild, sondern auch die Grundüberlegungen Ihrer politischen Initiativen. Das gilt im besonderen Maße für das Faire-Mieten-Gesetz der Grünen. Ich frage mich sowieso: Wann hat es eigentlich angefangen, dass man schlechten Dingen gute Namen gibt, und dann auch noch so infantile Namen? Denn dieses Gesetz ist nicht fair. Da geht es um die schnelle Bestrafung von Vermietern, selbst bei leichten Fehlern. Herr Steffen hat gestern nachgefragt: Warum nicht gleich den Neubau mit regulieren und auch unter die Mietpreisbremse ziehen? Ja, weil die Planungen der Investoren in den letzten fünf Jahren nicht aufgingen, nachdem die Baukosten regelrecht explodiert sind, und das wegen Ihrer Politik, Herr Steffen, wegen der grünen Politik der Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren, beispielsweise wegen der Sanktionspolitik gegen Russland, beispielsweise wegen des Gebäudeenergiegesetzes. Das zerschießt jede Investorenrechnung. Was bedeutet das jetzt für den kleinen Vermieter, für den Fahrer, der neben seiner Rente sozusagen ein Zusatzeinkommen ansparen möchte? Na ja, er wird eben nicht etwas zusätzlich zu seiner Rente verdienen können, sondern möglicherweise von seiner Rente noch etwas zahlen müssen, weil er nämlich gar keine kostendeckende Miete mehr erhält, weil Sie sie ihm ja wegregulieren, weil er zu Preisen bauen musste, die so hoch waren, dass man heute eigentlich gar keine entsprechende Miete mehr erzielen kann. Wir von der AfD sagen: Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Mietpreisbremse, wir brauchen preiswerte Wohnungen. Bauunternehmer – das wissen Sie alle – können preiswert bauen, sie dürfen es aber wegen der staatlichen Regulierung nicht. Uns droht deswegen ein Stück weit die Kubanisierung des Immobilienbestandes, weil Investitionen in Wohnraum nur noch Risiken, aber wenig Chancen bieten. Die Union weiß das. Sie ist da in einer Zwickmühle. Sie sagt einerseits: „Wir brauchen Wohnungsbau“, aber dann ist ihr erstes großes Projekt die Regulierung der Einnahmen in einem großen Wirtschaftssektor. Ich habe bei Ihnen den Eindruck, meine Damen und Herren von der Union: Sie wollen es zwar nicht richtig machen, aber auch nicht schlimmer; doch dann kommt Ihr Koalitionspartner SPD und droht mit entsprechenden Regulierungsvorgaben. Deswegen werden Sie am Ende natürlich wieder folgen. Das Motto Ihrer Regierung wird deswegen am Ende lauten: „Bestrafen und Regulieren“, und nicht: „Freiheit, weniger Bürokratie, mehr Marktwirtschaft“. Das Ganze hat übrigens zwei wesentliche Gründe. Der eine ist: Die Menschen in Deutschland und Deutschland selbst sind Ihnen relativ egal. Ihnen ist wichtig, dass Sie regieren. Herr Abgeordneter, denken Sie an Ihre Redezeit. Und der zweite ist: Herr Merz tappt der SPD brav an der Brandmauer-Leine hinterher. Deswegen können Sie nicht die richtigen Lösungen finden. Deswegen greifen Sie auf solche Sachen zurück. Herr Abgeordneter Möller, denken Sie bitte an Ihre Redezeit! Die wahre Wohnraumkostenexplosion droht uns demnächst durch die kommunale Wärmeplanung. Da hilft Ihnen die Mietpreisbremse dann auch nicht weiter. Vielleicht denken Sie noch mal darüber nach. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich aufrufen den Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will gerne ein klares Bekenntnis an den Anfang meiner Ausführungen stellen – das gilt für uns als Union, für uns in der Koalition, aber wohl auch für das gesamte Haus –: Wir brauchen und wir wollen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Denn wir wissen: Eine Wohnung ist kein Gut wie jedes andere, ist nicht allein ein Dach über dem Kopf, sondern immer auch ein persönlicher Rückzugsraum für individuelle, freie Entfaltung und am Ende ein Stück Heimat. Deswegen muss dieses Gut geschützt werden. Deswegen stehen wir zu den sozialen Leitplanken. Deswegen haben wir in den letzten Jahren sehr, sehr viel getan, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Genau aus diesem Grund haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Wir geben den Menschen Sicherheit. Wir geben ihnen Zeit zum Durchatmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mir und uns ist aber sehr wichtig, dass wir die Zeit, die wir jetzt gewonnen haben, auch nutzen. Wir müssen die Rahmenbedingungen dahin gehend verändern, dass in unserem Land mehr gebaut werden kann, dass schneller gebaut werden kann, dass kostengünstiger gebaut werden kann. Denn für uns ist ganz klar: Mit immer mehr Regulierungen werden wir das Problem nicht lösen, werden wir die steigenden Mieten nicht nachhaltig in den Griff bekommen. Ich kleide das immer ganz gern in folgendes Bild: Wenn man sich hier in Berlin auf eine Wohnung bewirbt, dann steht man bei der Wohnungsbesichtigung schnell mit 500 weiteren Menschen in einer Schlange. Ganz egal, ob wir die Mietpreisbremse, einen Mietendeckel oder andere Regulierungen haben: Von den 500 Menschen, die dort in der Schlange stehen, gehen am Ende des Tages 499 nach Hause und haben keine Wohnung, weil eben nur diese eine Wohnung zu vergeben ist. – Ich finde, das macht es so plastisch, macht es so manifest: Wir müssen das Angebot auf unserem Wohnungsmarkt verbreitern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wohnungsmärkte ausgeglichen werden, indem wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dann kriegen wir die steigenden Mieten auch in den Griff, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist uns ganz wichtig, dass wir nicht immer nur auf eine Regulierung schauen. Wir haben auch Grenzen, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom Juli 2019 haben wir sehr genau vor Augen. Dort ist ausgeführt worden, dass auch die Befristung der Mietpreisbremse ein zentrales Argument dafür war, dass sie am Ende noch verhältnismäßig war. Deswegen bin ich auch sehr dankbar, Herr Steffen, dass etwa die Diskussion um die Verschiebung des Stichtages für die Ausnahme von der Mietpreisbremse für Neubauten jetzt vom Tisch ist. Denn das hätte am Ende dazu geführt, dass wir diejenigen, die im Vertrauen auf uns gesagt haben: „Ja, ich nehme Geld in die Hand, ich investiere in den Bau von neuen Wohnungen“, massiv enttäuscht hätten. Wir hätten – der Kollege Krings hat das ausgeführt – rückwirkend eingegriffen, wir hätten rückwirkend die Spielregeln verändert. Das hätte genau dazu geführt, dass viele sich zurückgezogen hätten. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke? Selbstverständlich doch. Vielen Dank, Herr Luczak, für die Möglichkeit, die Zwischenfrage zu stellen. – Sie sagen ja immer, „Bauen, bauen, bauen“ würde die Wohnraumkrise lösen. Wir als Linke sagen: Wir brauchen einen Mietendeckel, um wirklich nachhaltig die Mieten zu senken; denn wir sehen, dass sie uns davongaloppieren, gerade weil der Neubau so teuer ist. Jetzt wollen Sie den Bauturbo zünden. Dabei wissen wir ja, dass gerade der Neubau von der Mietpreisbremse ausgenommen ist. Meine Kollegin Lay hat gerade sehr gut ausgeführt, dass der Neubau schon seit 2011 ausgenommen ist. Das heißt, die Zahl der Wohnungen, die ab dem Zeitpunkt erstmals genutzt wurden, wird immer größer, und damit steigt die Zahl der Mietwohnungen, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Das heißt, es gibt immer mehr Mietwohnungen, die sehr teuer neu gebaut wurden, wodurch die Menschen, die da einziehen, mit einer hohen Miete belastet werden. Und der Mietspiegel führt dazu, dass auch die Mieten der Bestandswohnungen steigen, wenn die Miete im Neubau immer teurer wird. Wie erklären Sie den Menschen, die jetzt in einem Umfeld wohnen, in dem teure neue Wohnungen gebaut wurden, dass ihre Mieten steigen, weil auch die Neubauten, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, vom Mietspiegel erfasst werden? Können Sie nicht einfach mal anerkennen, dass sowohl „Bauen, bauen, bauen“ als auch die Ausnahme für Neubauten von der Mietpreisbremse absolut in die mietenpolitische Sackgasse führen und Sie hier wirklich die Hütte anzünden? Liebe Frau Kollegin Gennburg, zunächst möchte ich Sie gerne korrigieren: Nicht seit 2011 sind Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen, sondern seit Oktober 2014. Kollegin Lay hat das richtig ausgeführt. Da haben Sie offensichtlich nicht zugehört. Das ist deswegen wichtig gewesen, weil wir damals, zur Zeit der Diskussion über die Mietpreisbremse, verhindern wollten, dass sich am Ende diejenigen vom Markt zurückziehen, die wir brauchen, wenn wir bezahlbare Wohnungen, wenn wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt schaffen wollen. Im Übrigen gibt es bei Ihnen offensichtlich eine grundlegende Verkennung, wie sich eine ortsübliche Vergleichsmiete und ein Mietspiegel bilden. Das, was an Neubau existiert, wird vom Mietspiegel in einer bestimmten Baualtersklasse widergespiegelt. Der Bestand nebenan, der vielleicht vor 20 Jahren gebaut wurde, ist in einer ganz anderen Baualtersklasse. Das heißt, die Mieten im Neubau wirken sich gar nicht unmittelbar auf die Mieten im Bestand aus. Ich möchte an der Stelle einen weiteren Punkt ansprechen – das ist mir ganz wichtig, weil die Diskussion ja auch immer über Schlagzeilen geführt wird –: Frau Lay hat gerade ausgeführt, dass in den letzten zehn Jahren die Mieten explodiert, über 100 Prozent angestiegen seien. Mir ist ganz wichtig, zu betonen: Es handelt sich hier um die Angebotsmieten in einem bestimmten Marktsegment, das man auf Immobilien Scout findet. Das ist aber keineswegs der gesamte Markt; denn es gibt allein hier in Berlin bis zu 450 000 Wohnungen, die zum Beispiel von unseren städtischen Gesellschaften angeboten werden. Da liegt die durchschnittliche Miete unter 7 Euro. Die durchschnittliche Miete in Berlin liegt im Schnitt bei 7,21 Euro. Ich anerkenne natürlich, dass es für viele Menschen schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ich anerkenne natürlich, dass es bei Neubauten schwierig ist. Aber gerade deswegen kommt es darauf an, zielgenaue Lösungen zu finden. Sie reden jetzt über den Mietenstopp und den Mietendeckel, den Sie einführen wollen. Wir haben doch die Erfahrungen hier in Berlin gemacht. Der Mietendeckel war nicht nur krachend verfassungswidrig, sondern hat vor allen Dingen auch dazu geführt, dass 50 Prozent der Wohnungsangebote, die wir auf dem Berliner Wohnungsmarkt hatten, dort runtergenommen worden sind. Am Ende waren die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen doppelt so lang. Das war das Resultat Ihres verfassungswidrigen Mietendeckels. Deswegen werden wir das nicht mitmachen. Wir gehen jetzt mit der Mietpreisbremse einen Schritt weiter, wir verlängern sie. Aber ich will auch sehr deutlich sagen: Wir gehen an die Grenzen dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist. Ich hatte es gerade ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht hat uns enge Grenzen gesetzt, was die Befristung anbelangt, aber eben auch, was die Ausnahmen anbelangt. Wir haben gerade über die Neubauten gesprochen; aber es gibt ja weitere Ausnahmen, die Sie abschaffen wollen. Es geht etwa um die Vormiete; da geht es um Vertrauensschutz. Wenn ich vorher eine bestimmte Miete rechtmäßig habe nehmen können, können wir als Gesetzgeber natürlich nicht sagen: „Jetzt darfst du das aber nicht mehr“, und damit möglicherweise ganze Finanzierungsströme durcheinanderbringen. Das Gleiche gilt im Übrigen bei einer umfassenden Modernisierung. Es ist richtig, dass es diese Ausnahme gibt, weil wir auch andere gesamtgesellschaftliche Herausforderungen haben, die wir miteinander meistern müssen. Wir müssen unseren Gebäudebestand klimaneutral machen; wir müssen das Klima schützen. Das werden wir aber nur hinkriegen, wenn wir auch energetische Modernisierung in unserem Land voranbringen. Das Gleiche gilt für die demografische Entwicklung. Wir haben viele, viele Menschen, die erfreulicherweise immer älter werden. Die brauchen aber einen Fahrstuhl. Die brauchen ein seniorengerecht gestaltetes Bad. Deswegen brauchen wir Investitionen in die energetische Modernisierung, und wir brauchen Investitionen in den altersgerechten Umbau. Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten die Ausnahme für die umfassende Modernisierung abschaffen, dann wird die Folge sein, dass niemand mehr investiert. Dann schaffen wir unsere Klimaschutzziele nicht. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke? Dann schaffen wir es auch nicht, dass der demografische Wandel gemeistert wird. Deswegen müssen die Ausnahmen – die sind alle wohlerwogen – bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ja. Vielen herzlichen Dank, Herr Luczak, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bewusst, dass die Berlinerinnen und Berliner in dem Zeitraum, in dem der Mietendeckel gegolten hat, jährlich um 3 Milliarden Euro entlastet wurden? 3 Milliarden Euro hatten die Berlinerinnen und Berliner mehr in der Tasche, um zu überleben. Die zweite Frage. Ist Ihnen bewusst, dass das Bundesverfassungsgericht nicht etwa die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes angekreidet hat, sondern lediglich die Zuständigkeit des Landes Berlin abgelehnt hat? Das ist ein qualitativer Unterschied zu dem, was Sie gerade gesagt haben. Mir ist, Frau Kollegin, sehr bewusst, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes – der war nämlich dafür zuständig – insbesondere die Fragen der Kompetenz, der Zuständigkeit geprüft hat und die am Ende schon klar verneint hat. Das war im Vorhinein absehbar. Sie in Berlin als Teil von Rot-Rot-Grün haben den Kopf in den Sand gesteckt und sind dann mit dem Kopf gegen die Wand gefahren. Das alles ist mir sehr bewusst. Das Verfassungsgericht ist in der Tat – leider, wie ich finde – nicht mehr dazu gekommen, zu den materiellrechtlichen Fragestellungen inhaltlich Stellung zu nehmen. Das ist keine Besonderheit; das macht jedes Gericht so: Wenn die Frage der Zuständigkeit bzw. der Kompetenz schon verneint worden ist, dann lässt man sich dazu nicht mehr ein. Dennoch sind die Argumente natürlich absolut auf unserer Seite. Jetzt gehe ich noch mal weg von den verfassungsrechtlichen Argumenten. Man hat schon bei der Diskussion im Juni 2019, als die Eckpunkte für den Mietendeckel auf den Weg gebracht worden sind, bei Immobilien Scout und anderen klar gesehen, wie die Zahl der Angebote auf dem Mietwohnungsmarkt rapide runtergegangen ist. Am Ende waren es über 50 Prozent. Sie können sich mal die Studien des IW Köln beispielsweise vom August des letzten Jahres anschauen. Die haben sehr schön untersucht, welche verheerenden Auswirkungen der Mietendeckel am Ende auf den Wohnungsmarkt von Berlin hatte. Der Berliner Wohnungsmarkt hat sich bis heute noch nicht davon erholt, dass das Wohnungsangebot so heruntergefahren worden ist. Deswegen sage ich noch mal: Der Mietendeckel war nicht nur verfassungswidrig, sondern hat vor allen Dingen den Mieterinnen und Mietern in unserem Land geschadet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will gerne noch einen letzten Punkt ansprechen, weil wir ja, wie ich finde, auch darüber nachdenken müssen, was nach 2029 folgt, wenn das befristete Instrument der Mietpreisbremse ausläuft. Noch mal: Ich finde, wir brauchen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir wollen nicht, dass Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Aber ich finde auch, dass wir uns mit den inhaltlichen Schwächen der Mietpreisbremse auseinandersetzen müssen. Die Mietpreisbremse ist nicht sozial zielgenau. Der Chefarzt profitiert von der Mietpreisbremse genauso wie die Krankenschwester, und ich würde mal die Behauptung in den Raum stellen: Der Chefarzt kann sich wahrscheinlich jede Wohnung hier in Berlin leisten. Deswegen muss man schon die Frage stellen, ob wir nicht miteinander ein Instrument entwickeln wollen, das zielgenau ist, das der Krankenschwester, dem Busfahrer, der Pflegerin hilft, aber nicht unbedingt denjenigen hilft, die heute gar kein Problem haben, ihre Miete zu zahlen. Mein Wunsch wäre, dass wir uns in der Koalition und in der angesprochenen Kommission genau mit diesen Fragen auseinandersetzen und ein Instrument in der Nachfolge der Mietpreisbremse entwickeln, das die wirtschaftlich Schwachen, diejenigen, die den staatlichen Schutz über Regulierung benötigen, wirklich schützt, aber gleichzeitig nicht verhindert, dass mehr, schneller und kostengünstiger gebaut werden kann. Das wäre mein Wunsch. Heute beschließen wir die Verlängerung der Mietpreisbremse, aber wir müssen uns überlegen, wie es danach weitergeht. Vielen Dank, Kolleginnen und Kollegen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Frau Kollegin Hanna Steinmüller das Wort geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Was ist wahr? Schöne Dreizimmeraltbauwohnung für 550 Euro Kaltmiete auf ImmoScout – oder: möblierte Wohnung, auch drei Zimmer, 1 800 Euro? Die Antwort ist: Beides ist wahr. Ich glaube, das ist eines der Probleme, die wir in dieser Debatte haben: Wir vergleichen einfach ständig Äpfel mit Birnen. Deutschland ist ein großes, ein schönes und ein sehr unterschiedliches Land. Das, was in Forst in der Lausitz gilt, das nur 120 Kilometer von hier entfernt ist –5,50 Euro kalt –, ist wahr. Gleichzeitig haben wir in Moabit, das 100 Meter von hier entfernt ist, ein riesengroßes Problem, weil dort ständig möblierte Wohnungen vermietet werden. 70 Prozent der Angebote auf ImmoScout liegen bei 20, 25, 30, 35 Euro pro Quadratmeter; vorhin habe ich auch noch ein Inserat für 38 Euro pro Quadratmeter gesehen. Wir haben am Montag in der Anhörung sehr hitzig miteinander über die Verlängerung der Mietpreisbremse diskutiert. Da war ein Sachverständiger vom Institut der deutschen Wirtschaft, der gesagt hat: Im Durchschnitt sind in Deutschland, in diesem großen Land, die Mieten in den letzten Jahren nicht gestiegen. – Das ist so, wie wenn man die Füße ins Eiswasser stellt und den Kopf in den Backofen steckt; dann ist man im Durchschnitt möglicherweise ganz angenehm temperiert. Dieser Vergleich hilft einfach überhaupt nicht. Wir haben es gerade schon gehört: In den großen Städten, in den A-Lagen, sind in den letzten zehn Jahren die Mieten um mindestens 50 Prozent gestiegen. Deswegen müssen wir etwas tun. Ein zweiter Sachverständiger hat gesagt – wie auch Sie gerade noch mal –: Wir müssen bauen, bauen, bauen. – Sie tun so, als könnte man nur das eine oder das andere machen. Wir müssen bauen, wir müssen für bezahlbaren Wohnraum sorgen; aber wir müssen gleichzeitig auch etwas im Mietrecht machen. Denn die meisten Wohnungen sind im Bestand. Die Behauptung, dass man allein über Neubau in einem Land, wo der Großteil der Wohnungen schon steht, etwas lösen kann, ist einfach Humbug. Ein Angehörter von Haus & Grund hat noch gesagt, dass 50 Prozent der privaten Vermieterinnen und Vermieter die Mieten in den letzten Jahren gar nicht erhöht hätten. Auch das kann wahr sein. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eben auch die anderen Vermieter gibt. Wir hatten in der Anhörung einen Berliner Rechtsanwalt, der uns beschrieben hat, wie das mit den Möblierungen ist, der uns beschrieben hat, welche Probleme es gibt, weil Wohnungen teilweise nur noch zur Untermiete angeboten werden, damit der Kündigungsschutz ausgehebelt wird; denn wenn der Hauptmieter kündigt, fliegen sofort die Menschen raus, was dazu führt, dass sich niemand mehr wehrt, weil die Menschen Angst haben. Er hat davon berichtet, wie teilweise einzelne Zimmer vermietet werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen, weil dann keiner mehr einen Rückschluss auf die Gesamtmiete ziehen kann. Wir haben hier Druck. Die Mietmärkte in Deutschland sind ganz unterschiedlich. Es gibt entspannte Wohnungsmärkte; das freut mich für alle die, die da wohnen. Aber 26 Millionen Menschen in diesem Land leben eben in Wohnungsmärkten, die angespannt sind. Das sind nicht nur die in München, Frankfurt, Köln und Berlin; das sind auch der im Landkreis Fürstenfeldbruck oder in Aschaffenburg. Hier müssen wir einfach handeln. Es gibt Unterschiede in den Regelungen: In entspannten Wohnungsmärkten gibt es weniger Regeln; das ist auch angemessen. Aber in den angespannten Wohnungsmärkten haben wir Handlungsdruck. Ich hatte gestern Besuch vom Stadtplanungsamt meines Wahlkreises Berlin-Mitte. Die haben mir erzählt, wie sie tagtäglich mit Vermietern darum ringen, dass es in Milieuschutzgebieten nicht zu einer Entmietung kommt, und über Fliesen und Badewannen und alles Mögliche diskutieren. Und sie haben den eindrücklichen Appell an mich gehabt: Wir müssen etwas im Mietrecht tun; wir müssen etwas bei den Möblierungen tun. Frau Kollegin, ich darf Sie auf die Kälte des Eiswassers und die Härte der Redezeit aufmerksam machen. Richtig. – Deswegen mein Appell: Tun Sie was! Die reine Verlängerung reicht nicht. Ich darf für die SPD-Fraktion der Kollegin Carmen Wegge das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Jeder Mensch in unserem Land muss eine Wohnung finden und sie auch bezahlen können – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Deshalb freue ich mich, dass wir heute über die Verlängerung der Mietpreisbremse sprechen und sie auf den Weg bringen werden. Als Koalitionsfraktionen haben wir hierfür einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vorgelegt. Die Mietpreisbremse wurde 2015 maßgeblich von der SPD initiiert, politisch vorangetrieben und ist bis heute ein zentrales Element unserer Wohnungspolitik; damals gemeinsam mit der Union eingeführt. Jetzt verlängern wir sie gemeinsam. Wir haben lange dafür gekämpft, es in den letzten dreieinhalb Jahren aber nicht geschafft. Deswegen: Sehr schön, dass wir das jetzt gemeinsam machen. Sie ist nach wie vor eines der wichtigsten Instrumente, um den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen. Seit 2015 gilt: Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das schützt Mieter/-innen vor überzogenen Preissteigerungen gerade dort, wo Wohnraum besonders knapp ist. Wohnen darf eben kein Luxusgut werden. Doch vielerorts sind die Mieten in den letzten Jahren auf schwindelerregende Höhen gestiegen. Menschen zahlen inzwischen bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete. Das ist nicht länger hinnehmbar! Die Mietpreisbremse gibt hier Schutz und Planungssicherheit – und das nun weiter bis 2029. Erst vor wenigen Tagen schrieb mir ein Bürger: Als Ruheständler zahle ich in Düsseldorf aufgrund einer Indexmiete inzwischen 56 Prozent meiner Nettopension für die Wohnungsmiete. Das sind 1 980 Euro, über 20 Euro je Quadratmeter warm. Es handelt sich um keine bevorzugte Wohnlage. – So darf es nicht weitergehen. Klar ist auch: Die Mietpreisbremse allein wird das Problem nicht lösen. Wir müssen weiter daran arbeiten, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Neubau, faire Modernisierungsumlagen und der Schutz vor unrechtmäßigen Umwandlungen gehören genauso dazu wie strengere Regeln für Indexmieten, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist der erste Schritt eines umfassenden wohnungspolitischen Pakets, das wir in dieser Legislatur umsetzen werden. – Mit der Union! Steht im Koalitionsvertrag; können alle nachlesen. Ohne die heute beschlossene Verlängerung würde die Mietpreisbremse zum Jahresende auslaufen. Die Bundesländer brauchen Zeit, um die nötigen Verordnungen zu erlassen. Wir handeln deshalb jetzt schnell zu Beginn der Legislaturperiode; alles andere wird folgen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein starkes Signal: Wir lassen die Mieter/-innen in diesem Land nicht allein. Wohnen ist ein Menschenrecht, und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD eine soziale und politische Verpflichtung. Unser Ziel ist klar: Wer arbeitet, soll sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können. Das ist eine Frage von Respekt und sozialer Gerechtigkeit. Ich freue mich darauf – ich sage es erneut –, das gemeinsam mit der Union in den nächsten vier Jahren umzusetzen. Danke. Zu seiner ersten Rede darf ich aufrufen den Abgeordneten Thomas Fetsch, AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ökonomen, darunter auch der mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnete US-Amerikaner Paul Krugman, sind sich weltweit weitgehend darin einig, dass eine staatliche Mietpreisbegrenzung das Mietangebot qualitativ und quantitativ merklich reduziert. Darauf, liebe Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, hat Ihr eigener Sachverständiger Professor Voigtländer in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung an diesem Montag im Rechtsausschuss hingewiesen. Selbst der Haus- und Hofökonom der Sozialdemokraten, Professor Fratzscher, hat sich in der Vergangenheit bereits eindeutig gegen einen Mietendeckel und zumindest längerfristig auch gegen die Mietpreisbremse ausgesprochen. Es besteht also Einigkeit, dass vor allem eine Erhöhung des Mietangebots zu einer nachhaltigen Verbesserung, zu einer Linderung der Not in angespannten Wohnungsmärkten führt. Und dennoch hält die Koalition an ihrer Absicht zur Verlängerung der Mietpreisbremse fest. Was für eine ökonomische Geisterfahrt, meine Damen und Herren! Es ist zutreffend, dass der Wohnungsmarkt in vielen größeren Städten, vor allem in Ballungsräumen, stark angespannt ist und diese Situation zu erhöhten Mieten führt. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Mietpreisbremse führt aber gerade nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation, sondern verschärft, im Gegenteil, die vorhandenen Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt noch. Die Gründe dafür sind im Grunde durch zahlreiche internationale Untersuchungen belegt: Künstlich abgesenkte Mieten verhindern ein Ausweichen von Wohnungsinteressenten ins Umland, was die Nachfrage nach Wohnungen im angespannten Markt weiter erhöht. Bestandsmieter, die bei steigenden Mieten nach einer kleineren Wohnung Ausschau gehalten hätten, verbleiben in der größeren Wohnung. Eigentümer nehmen Wohnungen, die sie bei unregulierten Marktmieten zur Vermietung angeboten hätten, durch Eigennutzung oder Umwandlung in Wohneigentum bzw. Ferienwohnraum vom Wohnungsmietmarkt. Die Bautätigkeit bei Mietwohnungen lässt aufgrund eingeschränkter Renditeerwartungen deutlich nach. Das ist eindeutig nachgewiesen, meine Damen und Herren. Alle genannten Verhaltensweisen führen im Ergebnis dazu, dass das knappe Wohnungsangebot weiter sinkt. Die Konkurrenz auf ohnehin angespannten Mietmärkten erhöht sich gerade im unteren und mittleren Preissegment durch Fortschreibung der von der Koalition favorisierten Mietpreisbremse deutlich. Es sind die Bezieher höherer Einkommen, auf die sich die wenigen Vermieter als Folge der erneuten Fortgeltung der Mietpreisbremse konzentrieren werden. Die Chancen von Mietinteressenten mit geringer Bonität werden hingegen noch geringer. Das vergessen Sie bei Ihrem Konzept, meine Damen und Herren. Die Feststellungen, die ich soeben dargelegt habe, bestätigt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2024/2025. – Herr Luczak, vielleicht hören Sie kurz zu, weil es auch für Sie interessant ist. Besonders herausgestellt wurde dabei der Umstand, dass die sozialpolitischen Ziele mit der Mietpreisbremse geradezu verfehlt werden. Ich darf zitieren, Randnummer 362 des Gutachtens: „Eine Regulierung von Mieten in dieser Form ist aufgrund der mangelnden Zielgenauigkeit […] nicht als verteilungspolitisches Instrument geeignet.“ Es ist mir völlig unverständlich, dass die Koalition sich diesen Erkenntnissen völlig verschließt, auch wenn ich anerkenne, Herr Kollege Luczak, dass Sie das durchaus erkennen. Die mit der Mietpreisbremse verbundenen Probleme waren schon bei ihrer Einführung im Jahr 2015 bekannt. Daher wurde sie zeitlich klar bis 2020 befristet. Dennoch soll einer ersten fünfjährigen Verlängerung nun eine vierjährige Anschlussverlängerung folgen. Die weitgehend bedenkenfreie abermalige Verlängerung der Mietpreisbremse nährt jedoch die Befürchtung, dass diese zum Dauerzustand und damit zu einem permanenten Bremsklotz vernünftiger Wohnungspolitik wird. Damit aber nicht genug. Der Koalitionsvertrag und kürzliche Andeutungen der Justizministerin hier im Haus – auch Herr Demir hat es vorhin bestätigt – lassen weitere Reglementierungen für Mietverträge erwarten. Eine Beschränkung der Indexmietvereinbarungen, Einschränkungen der Umlagefähigkeit verschiedener Mietnebenkosten und Verschärfungen im Strafrecht und weitere Verschärfungen sind regierungsseits in der Diskussion. Verehrte Kollegen der Koalition, Sie befinden sich damit auf dem Weg zur staatlichen Zwangswirtschaft im Wohnungsmietsektor! Eigentümer von Wohnraum werden Sie damit mit Sicherheit nicht für eine Vermietung begeistern können. Im Ergebnis wird die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre in Ballungsräumen nicht für erschwingliche Mieten sorgen. Sie sorgt vielmehr dafür, dass einkommensschwächere Mietinteressenten, die ohnehin schon Probleme bei der Wohnungssuche haben, es laufend und zunehmend schwerer haben werden. Das ist alles andere als sozial. Eine abschließende Bemerkung nochmals an die Kollegen der CDU/CSU: Sie wissen, dass Sie wohnungspolitisch wirksame Lösungen nur zusammen mit einer Fraktion herstellen können – es ist die AfD. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich dem Kollegen Carsten Müller das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in dieser relativ jungen Wahlperiode, glaube ich, schon zum dritten oder vierten Mal mit der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt und mit Mietenregulierung. Das zeigt, wie wichtig das Thema ist. Ich möchte einen Aspekt an den Beginn meiner Rede stellen: Es geht ja bei der Diskussion und bei der Lösung dieses Themas vor allen Dingen um die Schaffung eines Interessenausgleiches. Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier vorgelegt hat, den wir mitberaten, und mir den Redebeitrag des Kollegen Dr. Steffen in Erinnerung rufe, dann stelle ich fest: Der Gesetzentwurf ist zwar mit „fair“ überschrieben, aber, ehrlich gesagt, er ist nicht fair. Denn Ihnen ist nicht an einem Interessenausgleich gelegen, sondern an einer einseitigen Privilegierung, und so kriegen wir dieses Problem nicht in den Griff. Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Das war keine ganz einfache Diskussion – auch in meiner Fraktion. Wir haben uns gleichwohl zusammen mit dem Koalitionspartner – – Gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Ja. Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade die Behauptung aufgestellt, wir würden tatsächlich kein Faire-Mieten-Gesetz vorlegen, sondern wir würden den Interessenausgleich unfair machen. Ich möchte Sie deswegen fragen, ob Ihnen eigentlich entgangen ist, was tatsächlich in den letzten Jahren passiert ist? Wir hatten wirksame Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zum Schutz von Mietmärkten, die dann auch angewandt wurden. Lange Zeit gab es die Rechtsauffassung, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in einer sehr wirksamen Weise angewendet werden könne, sodass man, wenn tatsächlich eine überhöhte Miete genommen wird, auch dagegen vorgehen kann. Dann hat es Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, die die Praxis gelehrt hat, dass man den Paragrafen nicht so anwenden kann, wie er bislang angewandt wurde, sodass ein wichtiges Instrument de facto entfallen ist. Zum Zweiten. Auch beim Vorkaufsrecht, vielfach angewendet von Städten, wo es angespannte Wohnungsmärkte gegeben hat, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu geführt, dass dieses Instrument de facto weggefallen ist. Wir versuchen jetzt mit unserem Gesetzentwurf, wieder wirksame Instrumente zu schaffen. Die seinerzeitigen Instrumente wurden – das wissen wir nach Aufklärung durch den Bundesgerichtshof – zwar nicht in rechtmäßiger Weise angewendet, aber sie waren wirksam, sodass in die Märkte eingegriffen wurde und tatsächlich ein langjähriger wirksamer Ausgleich zwischen den Interessen stattgefunden hat. Wir versuchen, für eine wirksame Rechtsgrundlage für die Anwendung dieser wirksamen Instrumente zu sorgen. Deswegen führen wir den Zustand wieder herbei, der lange Zeit zum Ausgleich der Interessen geführt hat. Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen eigentlich diese Entwicklung, die zu dieser Schieflage auf den Wohnungsmärkten geführt hat, entgangen ist. Herr Kollege, ich wundere mich immer wieder, wie es Ihnen gelingt, hier die Behauptung aufzustellen, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz nicht wirksam sei. Der Kollege Dr. Luczak hat in einer Vielzahl von Reden – manche Kolleginnen und Kollegen halten diese Anzahl der Hinweise von ihm für beinahe unerträglich – darauf hingewiesen, dass, während dieser Paragraf in Berlin keine Anwendung findet – praktisch jedenfalls keine –, er in der Stadt Frankfurt am Main – er mag mich korrigieren –, ich glaube, 1 246-mal im Vergleichszeitraum Anwendung gefunden hat. Ich bin auf Ihre Zwischenfrage ja nicht vorbereitet gewesen; aber diese Zahl hat sich mir eingebrannt. Ich würde Sie einfach bitten, das zu würdigen. Zweiter Punkt. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie mich fragen, ob ich nicht bemerkt hätte, was sich alles getan hat. In Wahrheit hat sich nämlich unter Regierungsbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ihrer Partei, beim Thema Mieterschutz dreieinhalb Jahre gar nichts getan. Sie haben sich nämlich mit Ihren jetzt relativ wohlfeil vorgetragenen Vorschlägen in der damaligen Koalition gar nicht durchsetzen können. Vielleicht war es Ihnen auch einfach nicht wichtig, und Sie haben sich vor allen Dingen auf Schaufensterreden verlegt. Jedenfalls zeigt ein Blick auf die heutige Realität: Sieben Wochen nach Antritt einer unionsgeführten Bundesregierung ist das Thema Mietpreisbremse in der Beratung, in der zweiten, dritten Lesung. Wir greifen diese Themen auf, und zwar im Rahmen eines fairen Interessenausgleichs. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wir stimmen heute für eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse, wenngleich – das will ich ausdrücklich sagen – das natürlich kein Dauerzustand bleiben kann, weil wir ganz erheblich in die Vertragsfreiheit eingreifen. Zu den verfassungsrechtlichen Implikationen haben regelmäßig verschiedene Redner meiner Fraktion – und, ich meine, auch ich – schon ausgeführt. Deswegen lösen wir das Problem vor allen Dingen dadurch, dass wir bauen, bauen, bauen. Die unionsgeführte Bundesregierung unter Beteiligung der SPD hat sich auf den Bauturbo verständigt. Ich fand es bemerkenswert, in welchem Ausmaß bei der Fraktion Die Linke das Gefüge, die gegenseitige Beeinflussung von Angebot und Nachfrage, also sozusagen das seit Jahrzehnten erfolgreiche Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, ausgeblendet werden konnte. Das fand ich überraschend; aber, meine Damen und Herren, wir nehmen das zur Kenntnis. Ich will zwei letzte Punkte ansprechen: Der eine oder die andere von uns ist ja auch noch auf kommunaler Ebene politisch tätig. Wir müssen uns, wenn wir uns hier über steigende Mieten unterhalten, an die eigene Nase fassen und im Blick behalten, dass Mietsteigerungen beispielsweise auch durch unverantwortliche Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze angereizt wurden. Meine Damen und Herren, das führt zur Belastung von Mieterinnen und Mietern. Der letzte Punkt, den ich gerne ansprechen möchte: Der beste Schutz gegen exorbitant steigende Mieten ist selbstgenutztes Wohneigentum. Ich wünsche uns allen und vor allen Dingen den Mieterinnen und Mietern, dass wir in dieser Konstellation und auch in anderen Konstellationen dazu kommen, der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum noch mehr Priorität einzuräumen, das zu fördern. Wohneigentum ist der beste Schutz gegen Mieterhöhungen. Die finden dann nämlich gar nicht mehr statt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich darf, bevor wir zur Abstimmung kommen, den letzten Redner in dieser Debatte aufrufen: Dr. Konrad Körner, CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Mietpreisbremse verlangsamt den Anstieg der Mieten in Ballungsräumen. Sie ist also – das haben wir heute mehrfach gehört – eine Verschnaufpause, um wohnungspolitische Maßnahmen wirken zu lassen. Aber – und das ist mir schon wichtig zu sagen – sie ist wie ein Hustensaft, der den Hustenreiz stillt. Die Ursache des Problems müssen wir aber grundlegend bekämpfen. Wie bei jedem Medikament gilt: alles in Maßen. Das hat uns – die Kollegen haben es gesagt – nicht nur die Rechtsprechung mitgegeben: Der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum bleibt nur dann verhältnismäßig, wenn diese Kappung des Marktes auch zeitlich begrenzt bleibt. Schon jetzt – diesbezüglich war die Anhörung am Montag, denke ich, sehr aufschlussreich – sagen uns die Studien: Die angebliche Bremse macht in einigen Gebieten überhaupt keine Mietpreissteigerungen bei Bestandsimmobilien mehr möglich. Sie schränkt den Spielraum ein. Auch ein Inflationsausgleich oder gestiegene Reparaturkosten werden so schon schwieriger. Deswegen wird uns dieses Instrument als Politik nicht mehr unendlich lange zur Verfügung stehen. Also können wir den sozialistischen Träumereien eines immerwährenden Mietendeckels, der dann halt alle Probleme löst, die hier geäußert wurden, nicht nachkommen. Die Verfassung setzt zu Recht Schranken. Das sollten wir uns alle klarmachen. Die richtige Therapie ist nur „Bauen, bauen, bauen“. Auch in der Anhörung wurde noch mal deutlich: Ja, die Mietpreisbremse hat einen Effekt. Deswegen ist ihre Fortsetzung ein akzeptabler Kompromiss. Aber sie ist kein Allheilmittel, sie wirkt nur in bestimmten Regionen, und gerade auf lange Sicht werden Nebenwirkungen deutlicher. In meiner Heimatstadt – 25 000 Einwohner, Erlanger Speckgürtel, starke Wirtschaftskraft – haben wir sehr wenig institutionelle Vermieter. Wir haben private Vermieter. Bei denen zeigt sich: weniger Investitionen und eine Zurückhaltung auch beim Bau. Bereits jetzt erwirtschaften 54,1 Prozent der Vermieter nur noch einen Kosten- und Verlustdeckungsbeitrag. Die richtige Therapie ist doch klar: Wir brauchen mehr Anreize für Wohnungsbau, um das Problem an der Wurzel zu packen. Ich sage es konkret: Wir müssen Anreize für die breite Mittelschicht der Hauseigentümer schaffen, die bei sich zu Hause in Dachgeschossausbau, Einliegerwohnungen oder Anbauten investieren. Dann ist das, was Kollege Demir vorhin gesagt hat, auch richtig. Dann geht es nicht nur um den Rentner, der ein kleines Häuschen besitzt, sondern auch um den Rentner, der für den mietenden Rentner noch eine kleine Einliegerwohnung schafft. So bringen wir den Wohnungsmarkt wieder in Schwung. Wenn ich im Vergleich sehe, was Grüne und Linke heute fordern, dann stelle ich fest, dass das doch die völlige Überdosis ist: ein Mietenstopp, komplizierte Erfassung von Möblierungskosten, weitgehende Verschärfungen von Regulierungen. Wenn Herr Steffen über einen Eingriff im Nachhinein sagt: „Na ja, dann haben sich halt Marktbedingungen geändert“, dann muss ich schon sagen: „Ich weiß nicht, ob Sie schon mal ein Eigenheim finanziert haben, aber wenn man zur Bank geht und sagt, es werde jetzt schwierig mit der Tilgung, denn es hätten sich Marktbedingungen geändert, dann weiß ich nicht, ob dieses Argument verfängt.“ Der Mietmarkt ist bereits jetzt massiv reguliert. Damit will man an manchen Stellen vielleicht das böse Großkapital bekämpfen. Aber treffen – wirklich treffen – tun Sie den privaten Vermieter, der eine oder wenige Wohnungen vermietet. Es gibt jetzt noch 60 Prozent private Vermieter; es gab einen massiven Rückgang in den letzten zehn Jahren. Der private Vermieter ist der soziale Vermieter: Er kümmert sich um die Vermietung seiner Wohnung, am Wochenende und nach der Arbeit, er ist froh, wenn die Hausgemeinschaft funktioniert. Er soll sich nun mit noch mehr Bürokratie und Regulierung beschäftigen. Sie möchten große Wohnungsbaugesellschaften bekämpfen; aber in Wahrheit verdrängen Sie den kleinen, den sozialen Vermieter aus dem Markt und drängen ihn in rechtliche Graubereiche. Dass Sie jetzt allen Ernstes den Berliner Mietendeckel als Positivbeispiel hinstellen, wo doch der Wohnungsmarkt um 50 Prozent eingebrochen ist, zeigt: Das beste Argument gegen linke Politik ist meistens die Realität. Insofern ist der Auftrag für uns klar: Neben der Mietpreisbremse brauchen wir eine Baunormenbremse, eine verschärfte Paragrafenbremse und den Bauturbo, der schon im Gesetzgebungsverfahren ist. Wir haben in Deutschland über 3 200 untergesetzliche Baunormen. Genau da müssen wir ran. Dort läuft etwas schief. Wir brauchen nicht nur eine Bremse. Für diese Normen brauchen wir einen Deckel. Sehr geehrte Damen und Herren, in der letzten Zeit wird viel über letzte Chancen der Politik gesprochen; es erscheinen jetzt sogar Bücher darüber. Ich bin kein Freund vom Ultimativen. Aber wir müssen uns in diesem Haus einig sein. Herr Abgeordneter Körner, auch Ihre letzte Chance. Jawohl. – Wir brauchen eine echte Therapie, keine Pflaster und Placebos. Deswegen: Starten wir mit dem Bauen. Herzlichen Dank.
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