Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2025 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen
Zusammenfassung
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Reden (5)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Steuerzahler! Alle Welt redet vom Lohnabstandsgebot, doch in diesem Hohen Hause scheint es kaum noch einer zu kennen – so etwa könnte eine böswillige Zustandsbeschreibung der öffentlichen Debatte lauten. Abstand – ein kleiner Sonderservice für die Grünen – ist bekanntlich die Differenz zwischen zwei Werten. In unserem Fall sind das die staatliche Fürsorge auf der einen Seite und das Nettoerwerbseinkommen – die Sozialdemokraten haben es verlernt – auf der anderen Seite. Betrachten wir zuerst die Alimentierungsseite; ich kann Ihnen das leider nicht ersparen. Ein Lohnabstandsgebot als fürsorgerechtliches Prinzip gibt es im bundesdeutschen Sozialhilferecht seit 1962. Später gab es dazu mehrfach gesetzgeberische Änderungen. Anlass war vor allem die Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Grundgesetz. So wird übrigens hier mittlerweile viel, was für mich dem Grundgesetz zuwiderläuft, berechtigt und entsprechend argumentiert. Es wurden Änderungen im SGB vorgenommen. Das SGB IV wurde neu gefasst und schließlich auch das SGB II. Aber nun wird es spannend: Gleichzeitig wurde im SGB II weitere juristische Kosmetik betrieben. Weitgehend leider auch hier heiße Luft. Ich hörte nun im November 2022 eine Rede von Herrn Heil; er sitzt jetzt nicht mehr auf der Regierungsbank. Er sagte damals im Hohen Hause, Arbeit müsse sich wieder lohnen. Ich erhebe darauf kein Copyright im Namen der AfD; denn wir sagen das seit 2013, seit es die AfD gibt. Nur, Sie negieren das, meine Damen und Herren. Das große Missverständnis bestand dann darin, dass Heil die neuen Wohltaten des Bürgergeldes pries – übrigens etwas, meine Damen und Herren von der Union, was Sie wieder einmal bereitwillig im Konsens mit dem linken Block mitgetragen haben. Jetzt, fast drei Jahre später und nach einer zumindest offiziell 12-prozentigen Regelsatzerhöhung des Bürgergeldes – nach meinen Berechnungen sind es, wie ich in meiner Rede von 2024 erläutert habe, etwa 25 Prozent –, sind die Narrative von damals auf die Realität gestoßen – wie so vieles bei Ihrer Politik. Während Mittelständler und Realisten das Scheitern des Projekts Bürgergeld längst von den Dächern pfeifen und regelmäßig Bürgergeldskandale in der Presselandschaft thematisiert werden, zeigen die Damen und Herren der Ex-Ampel und der neuen schwarz-roten Regierung, dass sie hieran weiterhin festhalten wollen. 5,5 Millionen Menschen sind im Bürgergeld. Rund 2 Millionen von ihnen könnten arbeiten: folglich 2 Millionen, die keine Steuerzahler sind, 2 Millionen, die keine Einzahlungen an die Krankenkassen leisten, 2 Millionen, die nicht in die Rentenkasse einzahlen, 2 Millionen, die keinen Mehrwert für das Bruttosozialprodukt hier in Deutschland bringen, meine Damen und Herren. Und wer nun dachte, Herr Merz würde das ändern, sieht sich zunehmend getäuscht; nicht nur hier, sondern auch bei Migration, Strompreissenkung und der Schuldenbremse. Aber immerhin: In Zeile 501 des Koalitionsvertrages gibt es einen Wechsel des Terminus – darin sind Sie stark; das haben wir heute auch bei anderen Erörterungen gehört –, Sie gehen nämlich vom „Bürgergeld“ zur „Grundsicherung“. Ich sage es Ihnen jetzt noch einmal, liebe Kollegen der Union: Mit den Freunden der Linken und der Linkssozialisten hier im Hause und der Mauerpartei wird Ihnen dieser Wechsel nicht gelingen. Wenig überraschend sind dann auch die Ausführungen der Meinungsmacher, der sogenannten neutralen Wissenschaftler. Wir wissen schon: Wessen Geld ich bekomme, dessen Lied ich singe. Sie kommen in der „Tagesschau“ und bei „heute“ regelmäßig zu Wort mit ihrem Sowohl-als-auch-Jargon. Das will ich aber nicht weiter ausführen. Es ist ja auch verzwickt im sogenannten Fürsorgeverfahren: Es gibt in Deutschland nämlich nicht nur das Bürgergeld, meine lieben Sozialdemokraten, sondern rund 170 durch Steuern und Abgaben finanzierte Sozialleistungen, die alle einzeln beantragt werden können. Das führt dann zu einer Statistik, die man eben haben möchte. Insoweit kann man jeden Abstandsvergleich entsprechend berechnen. Aber eines sei allen hier hinter die Ohren geschrieben: All diese Regelungen sind zustande gekommen in den fetten Jahren Deutschlands. Und klar ist auch: Die fetten Jahre in Deutschland sind auch aufgrund Ihrer Politik der letzten 20 Jahre vorbei – und werden nur mit der AfD wiederkommen. Wer sich also morgens als Auslieferungsfahrer, Haarschneider oder Reinigungskraft auf den Weg zum Job macht, der hat Charakter, und er hat meine Anerkennung verdient. Die 170 Teiltatbestände hier im Einzelnen zu nennen, das will ich nicht. Aber immerhin: In Zeile 1442 des 4588 Zeilen umfassenden Konvoluts „Verantwortung für Deutschland“ schreiben Sie, dass Sie zumindest die Realeinkommen wieder erhöhen wollen. Das geht aber – das sage ich Ihnen – nur wie folgt: indem Sie, wie wir es vorgeschlagen haben, den Grundfreibetrag endlich auf 15 000 Euro erhöhen, die Tarifeckwerte nach rechts verschieben – Rechtsverschiebung ist auch hier gut, heißt nämlich: mehr Geld in der Tasche –, den Mittelstandsbauch abflachen und endlich den Tarif auf Rädern einführen, – Herr Kollege Gottschalk, die Redezeit beachten! – und zwar 2025 und nicht erst 2028 oder später. Wenn Sie es also wirklich ernst meinen, liebe Kollegen von der Union, die Menschen zu entlasten, – Lieber Kollege Gottschalk. – dann folgen Sie diesem Antrag! Vielen Dank. Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Florian Dorn das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute vom Kollegen Müller schon gehört: Man könnte fast meinen, die AfD setzt auf Nachhaltigkeit, da sie doch tatsächlich regelmäßig auf Anträge der vergangenen Legislaturperiode setzt. Am Ende sind es aber dann doch reine Schaufensterdebatten. Die Anträge werden nicht zielführender, Herr Gottschalk, wenn Sie nicht auch die aktuelle Wirtschafts- und Haushaltslage mitberücksichtigen. Der Vorschlag der AfD würde nämlich in der aktuell angespannten Haushaltslage zu Steuermindereinnahmen führen, die in einem einzigen Haushaltsjahr sogar höher wären als unser steuerliches Investitionsförderprogramm über die gesamte Legislaturperiode hinweg. Daran sieht man: Bei Ihnen fehlt – leider wie so oft – eine seriöse Finanz- und Haushaltspolitik und ein echter Plan für die Zukunft unseres Landes. Im Gegensatz dazu stärkt unser heute beschlossenes steuerliches Investitionssofortprogramm unseren Wirtschaftsstandort unmittelbar. Das ist genau das Signal, das die deutsche Wirtschaft gerade braucht. – Aber Herr Gottschalk! – Durch die Investitionsanreize – das sieht man jetzt schon an den Daten, zum Beispiel am ifo-Geschäftsklimaindex – steigen die Geschäftserwartungen, die Konjunkturprognosen werden nach oben korrigiert, was mittelfristig zu Steuermehreinnahmen führt. Daran sehen Sie die Nachhaltigkeit dieses Gesetzes: Es führt mittelfristig zur Refinanzierung der Entlastungen von heute. Und der heutige Investitionsbooster, Herr Gottschalk, ist ja auch nur der erste Schritt. Mit vielen weiteren Maßnahmen werden wir die Wirtschaft jetzt weiter entlasten und ankurbeln. Wir stehen natürlich auch für eine Agenda für die Fleißigen, für die Menschen in unserem Land, die jeden Tag früh aufstehen, arbeiten, Verantwortung übernehmen, für die breite tragende Mitte unserer Gesellschaft. Klar ist wichtig, die steuerlichen Mehreinnahmen aus der kalten Progression regelmäßig durch Verschiebung der Tarifeckwerte immer wieder anzupassen, das allein ist aber doch nicht der entscheidende Wurf. Wir müssen natürlich dafür sorgen, dass sich Leistung und Mehrarbeit auch in Zukunft in unserem Land wieder mehr lohnen. Was wir dafür tun müssen, ist natürlich, die hohe Grenzsteuerbelastung kleiner und mittlerer Einkommen zu reduzieren, also den Mittelstandsbauch tatsächlich abzuflachen, damit vom nächsten hinzuverdienten Euro künftig endlich wieder mehr Netto vom Brutto übrig bleibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau deswegen wollen wir zur Mitte der Legislaturperiode die Einkommensteuer auf kleine und mittlere Einkommen senken und für eine spürbare Entlastung sorgen. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir arbeiten gemeinsam mit unserem Koalitionspartner daran, – Herr Kollege Dorn. – dass sich Fleiß, Arbeit und Leistung in diesem Land wieder mehr lohnen. So bringen wir auch unser Land wieder gemeinsam voran. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anträge wie der hier vorliegende werden vonseiten der AfD offenbar regelmäßig eingebracht. Heute habe ich die zweifelhafte Ehre, mich damit befassen zu dürfen. Wenn man sich die darin enthaltenen Kernaussagen einmal vornimmt, zeigt sich: Es soll um die Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehen. Die AfD will sich hier als Anwältin der Normal- und Geringverdiener gerieren. Sie ist es aber nachweislich nicht. Das sieht man nicht nur daran, dass sie gegen die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gestimmt hat, von der seinerzeit fast 6 Millionen Menschen profitieren konnten, sondern auch daran, dass sie den Soli für Gutverdiener vollständig abschaffen will. Wenn man sich die Steuerkonzepte der AfD anschaut, die man auch in ihrem Wahlprogramm nachlesen kann, wird klar, wie unsozial deren Steuerpolitik ist. Das hat auch das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Anfang dieses Jahres in einer Studie noch mal bestätigt. – Ich weiß, wissenschaftliche Erkenntnisse werden vonseiten der AfD nicht anerkannt. Aber ich sage es allen anderen, die sich dafür interessieren und es hören wollen. Wenn die Vorstellungen der AfD umgesetzt werden würden, würden Topverdiener überproportional bessergestellt. Die Ungleichheit in der Gesellschaft würde zunehmen. Das Armutsrisiko würde steigen. Als Koalition werden wir dagegen die kleinen und mittleren Einkommen ganz konkret entlasten, indem wir die Einkommensteuer für diese zur Mitte der Legislatur senken. Aber das ist natürlich noch nicht alles. Ich beziehe mich direkt auf unseren Koalitionsvertrag: „Wir werden die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringern. Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.“ „Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern.“ Zum Schluss noch mal das Bekenntnis: „Der Solidaritätszuschlag“ für sehr hohe Einkommen „bleibt unverändert bestehen.“ So sieht verantwortungsvolle Steuerpolitik aus, die bei Otto Normalverbrauchern ankommt. Die Vorschläge, die die AfD macht, zielen wie üblich nur darauf ab, Gruppen gegeneinander auszuspielen, so zum Beispiel Geringverdiener gegen Menschen, die – aus verschiedenen Gründen – auf Bürgergeld angewiesen sind. Es wird suggeriert, dass die einen den anderen etwas wegnehmen würden. Das führt mich zum Thema „Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln“, einem Thema, von dem Geringverdienerhaushalte besonders betroffen sind und welches Sie in Ihrem Antrag ebenfalls aufgreifen. Sie glauben doch aber nicht wirklich, ernsthaft, dass die Preise sinken würden, wenn Ihre nationalistische Politik umgesetzt werden würde, wir aus der EU austräten und kaum mehr Handel stattfände. Kürzungen von EU-Mitteln fordert die AfD in ihrem Antrag übrigens auch. Der größte Anteil am EU-Haushalt entfällt jedoch auf die Gemeinsame Agrarpolitik. Abbau von Subventionen speziell in diesem Bereich fordert Ihre Partei jedoch immer wieder. Es ist manchen Landwirtinnen und Landwirten noch nicht bewusst, dass die AfD damit deren wichtigste Einkommensstütze streichen würde. Außerdem frage ich mich, wie auf diese Weise die Preise für Lebensmittel sinken sollen. Das alles passt nicht zusammen und macht nur Sinn, da Sie mit Fehlschlüssen und Falschinformationen zur Spaltung der Gesellschaft beitragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche uns noch einen schönen Abend. Für die Fraktion Die Linke darf ich die Abgeordnete Doris Achelwilm aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte mit ihrem Antrag zum Lohnabstandsgebot mal wieder zwischen Steuerzahlern, die für ihr Geld hart arbeiten, und Bürgergeldempfängern, die vermeintlich nicht arbeiten und somit vom Staat ja viel zu gut versorgt seien, einen tiefen Graben ziehen. Wir können von dieser Spaltungslinie nur abraten; sie verstellt den Blick auf gesellschaftliche Realitäten und soll nicht den lohnabhängigen Menschen helfen, sondern nur der AfD. Ja, es braucht unbedingt Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir als Linke zum Beispiel wollen Monatseinkommen bis zu 7 000 Euro steuerlich besserstellen. Und ja, wir finden es fatal, dass über die Hälfte der Bürgergeldbeziehenden am Essen für ihre Kinder sparen muss. Wer trotzdem das Zerrbild der sozialen Hängematte zeichnet, hat im Supermarkt noch nie die Augen aufgemacht und sollte sich einfach schämen! Würde es der AfD ernsthaft um Menschen gehen, die vom Lohnabstandsgebot zwischen Niedriglöhnen und Sozialleistungen profitieren, dann würde sie sich für einen guten Mindestlohn und stärkere Tarifbindung einsetzen müssen – was sie aber genau nicht tut. Warum tut sie das nicht? Weil sie sich für diese Einkommensebene eigentlich überhaupt nicht interessiert. Es wird Zeit, dass sich das herumspricht. Selbstverständlich geht es in Ihrem Antrag auch noch um die sogenannte illegale Zuwanderung, als Kürzungsidee – was ebenfalls ein unterirdischer Vorschlag ist und mich hier zu der Klarstellung veranlasst, dass kein Mensch illegal ist. Das Verhältnis der ganz Rechten zu den ganz Reichen hingegen ist nahezu unterwürfig. Aktuell zeigen das all Ihre Initiativen zur Abschaffung des Soli, der Erbschaftsteuer und jetzt dieser Antrag hier. Letztlich wollen Sie, dass die Steuern für Bessersituierte pauschal bis zur zweithöchsten Tarifzone im Steuergesetz gemindert werden. Das machen wir besser nicht! In Deutschland hat sich die Zahl der Einkommensmillionäre, also derjenigen, die pro Jahr mehr als 1 Million Euro neu dazuverdienen, zuletzt um 19 Prozent auf 34 500 Personen erhöht. Frau Kollegin Achelwilm. Ich komme zum Schluss. Hier liegt Geld ohne ehrliches Verhältnis zu Ihrem Leistungsbegriff. Und hier wollen wir ansetzen, damit Steuergerechtigkeit für alle Wirklichkeit wird. Vielen Dank. Auf den Zwischenruf „Gott sei Dank!“ sei mir die Anregung gestattet: Um 08:40 Uhr morgen früh zur Andacht! Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion den Kollegen Georg Günther zu seiner ersten Rede aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Anläufe, null neue Ideen – das ist die nüchterne Bilanz der AfD-Fraktion heute. Zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahren legen Sie uns denselben Antrag vor: Grundfreibetrag rauf, Tarifeckwerte rauf, Begründung auf ein Minimum runter. Ich frage mich: Haben Sie nichts dazugelernt? Oder glauben Sie wirklich, dass Wiederholung irgendwann zu Seriosität führt? Schnell ein paar Zahlen austauschen, den Grundfreibetrag von 14 000 auf 15 000 Euro erhöhen, und fertig? Für mich, der sich inhaltlich das erste Mal mit diesem Unterfangen auseinandersetzen durfte, kam sofort die Frage auf: Wie kommen Sie zuallererst auf eine Erhöhung um 1 000 Euro und wie auf eine Erhöhung des Grundfreibetrages um insgesamt 20 Prozent? Die zuletzt fast halbierte Inflation kann Sie wohl nicht dazu gebracht haben. Allein die Erhöhung des Grundfreibetrags würde 15 Milliarden Euro kosten. Zusammen mit der Verschiebung der Tarifeckwerte reden wir über 68 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen. Wer soll das aufwenden? Wer soll das verantworten? Und vor allem: Das ist keine Entlastung – das ist ein finanzieller Blindflug. Und Ihre Gegenfinanzierung? Sie rufen pauschal Summen auf und sehen die Folgen nicht; das haben wir hier heute schon mehrfach gehört. Beispielsweise bedeuten weniger Beiträge an die EU weniger Geld für Migrationsmanagement, Grenzschutz und Rückführung. Das betrifft nicht nur Brüssel, das betrifft unser Land und auch unsere Kommunen. Meine Damen und Herren, ja, Entlastung ist nötig – aber gezielt, bezahlbar und sozial gerecht. Im Vergleich zu Ihren Anträgen nehme ich Sie gerne mal mit auf eine Zeitreise in die Gegenwart. Wir als neue Regierungsfraktionen haben eine klare Zielsetzung zur Entlastung der Mitte: Die Pendlerpauschale wird zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Die Schere zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld wird geschlossen. Übrigens: Den Kinderfreibetrag haben Sie in Ihrem Antrag komplett vergessen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird angehoben oder weiterentwickelt, oder es werden steuerliche Pauschalen in der Einkommensteuererklärung eingeführt. Meine Damen und Herren, noch einmal: Der Grundfreibetrag wird bereits jetzt jährlich angepasst – rechtsstaatlich planbar und auf der Basis des Existenzminimums. Im Jahr 2026 liegt er dann bei 12 348 Euro. Das ist seriöse Politik, nicht Symbolpolitik mit der Gießkanne. Mein Fazit zu Ihrem Antrag: Schade um die schöne Zeit! Oder, wie es einer meiner Lehrer immer wieder sagte: Falsches oder Unsachliches wird nicht richtig, wenn es ständig wiederholt wird.
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