Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Standort Deutschland stärken – Solidaritätszuschlag abschaffen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Steuerzahler! Liebe demokratische Rechte! Der Solidaritätszuschlag war schon mehrmals auf der Tagesordnung, und er bleibt wegen uns auch auf der Tagesordnung. In den 4 588 Zeilen des aktuellen Koalitionsvertrages – ich würde ihn als Absichtserklärung mit viel heißer Luft bezeichnen – wird dem Solidaritätszuschlag die Zeile 1 448 zugewiesen. Lapidar heißt es dort: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“ Dabei hieß es, verehrte Kollegen der Union, in einem Flyer zum Wahlprogramm 2025, so wie Sie, die ehemaligen Konservativen, es schon seit 2019 eigentlich immer unverändert ankündigen – ich zitiere –: „Ohne eine starke Wirtschaft ist alles nichts. […] Wir bringen die deutsche Wirtschaft wieder nach vorne. Wir reduzieren Steuern. […] Wir schaffen den Solidaritätszuschlag ab […].“ Peinlicher geht’s nimmer, liebe Kollegen der CDU/CSU. Gestatten Sie mir einen kleinen Exkurs; denn das ist notwendig, um das, was hier heute und auch generell auf dem Spiel steht und was in diesem Lande, vom Verfassungsgericht bis hier ins Hohe Haus, falsch läuft, zu verstehen. Von den hehren Ankündigungen des Kanzlerkandidaten ist wirklich nicht viel übrig geblieben. Wir haben das ja auch bei anderen Themen schon gesehen. Er hat sich mit seinen Ankündigungen alle anderen Optionen verbaut, sodass er – auch Sie, verehrte Kollegen der Union – mit dem Nasenring von der SPD durch die Manege geführt wird. Mithin hat der Wahlverlierer nicht nur beim Soli den vermeintlichen Sieger über den Tisch gezogen, sondern auch in allen anderen Bereichen dieser Absichtserklärung, genannt Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren. Sie haben vor allen Dingen Ihr Rückgrat und Ihre Glaubwürdigkeit verloren. Das ist sehr, sehr traurig für die ehemaligen Konservativen. Mir wird schon ganz bange, wenn ich mir vorstelle, dass jemand, der solche strategischen Fehler macht, Deutschland im Konzert der großen Nationen vertreten soll. Viele von Ihnen – ich schaue mich hier um – waren noch nicht auf der Welt, als der Soli das Licht der Welt erblickte. 1991 wurde das entsprechende Gesetz betitelt mit „Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen“. Nun kommt es eigentlich noch viel schlimmer. Das, was ich jetzt vorlese, ist keine Satire. In der Begründung des Gesetzentwurfs der damaligen Koalition heißt es dazu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Ein geringer, kurz befristeter Zuschlag zur Lohn-/Einkommen- und Körperschaftsteuer ist zur Lösung vorübergehender dringender Finanzprobleme besonders geeignet […].“ Jetzt sind auf der Regierungsbank wieder viele nicht da, weder der Staatssekretär noch der Finanzminister. Das ist das Desinteresse an den steuerzahlenden Leistungsträgern hier in Deutschland. – Wenn diese mehr als 30 Jahre aus Ihrer Sicht besonders kurz sind, dann kann ich mir jetzt erklären, warum Sie gar keine Schmerzen haben, wenn Sie für den Bau eines Flughafens 20 Jahre, für den Bau von Brücken in NRW 10 Jahre brauchen. Das ist ja dann schon verdammt schnell, wenn 30 Jahre ein kurzer Zeitraum sind. – So viel zur Glaubwürdigkeit der Altparteien. Doch es kam anders. Der Solidaritätszuschlag ist nunmehr seit 1995 als Ergänzungsabgabe gesetzlich verankert und wurde für alle Steuerzahler zur Dauereinrichtung. Und Sie haben sich dort bequem eingerichtet. Ich werde im Folgenden aufzeigen, dass man ihn eigentlich auch als verkappte Unternehmensteuer bezeichnen muss. Deswegen muss er weg, wenn Sie es ernst meinen mit dem Standort Deutschland, wenn Sie es ernst damit meinen, die deutsche Wirtschaft nach vorne zu bringen. Stattdessen schicken Sie, erst nachdem das Haus abgebrannt ist, die Feuerwehr und senken die Körperschaftsteuer erst zum 01.01.2028 um nur 1 Prozentpunkt. Für alle Unternehmen und Mittelständler ist das ein Schlag ins Gesicht. Kommen wir mal zu Prinzipien des Steuerrechts; einige von Ihnen werden sich an Tipke erinnern. Es wurden drei Prinzipien genannt, warum der Soli für Steuerzahler mit kleinen und mittleren Einkommen abgeschafft werden sollte: Erstens: das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Sie wissen schon: die starken Schultern. Jetzt wird die SPD sich wahrscheinlich wieder freuen. Zweitens: die höhere Konsumquote bei Steuerzahlern mit kleinen und mittleren Einkommen. Deswegen ja auch die Debatte um die Mehrwertsteuer, die Sie in den letzten 15 Jahren auch schon sehr fleißig erhöht haben. Drittens sah die Regierung nach wie vor – man halte sich fest – vereinigungsbedingte Lasten. Alle drei Argumente sind längst von der Realität, der Wirklichkeit, widerlegt. Fangen wir doch mal mit dem Einkommensteuertarif an. Der Einkommensteuertarif stellt aus systemischer Sicht die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicher. Deswegen haben wir einen progressiven Verlauf. Wir können sogar sagen: Wir haben einen Steuerbauch, gerade bei den mittleren Einkommen. Also wird dort schon – oben gibt es sogar auch noch eine Spitzensteuer – für eine faire Lastenverteilung Gewähr getragen. Es ist also absurd, hier von Gerechtigkeit zu sprechen. Es ist ungewöhnlich – das zeigt Ihre handwerkliche Unfähigkeit – und aus ökonomischer Sicht in der Regel nicht zielführend – das lernt man im Studium im zweiten Semester –, steuersystematische, dauerhafte Regelungen für konjunkturpolitisch kurzfristige Maßnahmen zu motivieren. Das ist ein glattes Versagen Ihrerseits. Ferner steht auch dem Verweis auf künftig bestehende finanzielle Lasten der Wiedervereinigung die Realität entgegen. Kommen Sie zu mir nach NRW. Dann werden Sie sehen, dass wir eher einen Solidarzuschlag West benötigen, meine Damen und Herren. Kommen wir aber mal zu denen, die nach ihrer Gesetzesänderung 2021 ungefragt weiter den Solidaritätszuschlag zahlen dürfen, jene 10 Prozent, die sich an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligen. Zum anderen wird der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer übrigens unvermindert erhoben, also auch bei den Menschen, die Herr Schröder mal dazu aufgerufen hat, mehr Eigenvorsorge zu betreiben. In der Folge können Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständige mit Kapitalerträgen auch bei geringeren durchschnittlichen Lohneinkünften oder Rentenbezügen weiter vom Solidaritätszuschlag betroffen sein, wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen, meine Damen und Herren. Aber keine Regelung ohne Ausnahme: Rund 6,5 Prozent der Steuerzahler fallen in die sogenannte Minderungszone. Das ist auch eine nette Formulierung, die Sie da gefunden haben. Diese gilt aktuell bis zu einer Einkommensteuerschuld von 33 760 Euro. Übrigens: Darunter fallen sogar viele Menschen mit qualifiziertem Job im VW-Haustarif. – So viel zum Herz der SPD für Arbeitnehmer. Rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli noch voll bezahlen, meine Damen und Herren. Aber es sind nicht nur die sogenannten Besserverdienenden; ich habe es schon gesagt. Es gibt auch andere Betroffene, zum Beispiel Arbeitgeber, die eine pauschale Lohnsteuer abführen. Auch da: Herzlichen Glückwunsch, sofort 5,5 Prozent Soli! Hinzu kommen die mehr als 500 000 Unternehmen – das kann man gar nicht oft genug sagen –, die den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer in voller Höhe zahlen müssen, jene Körperschaftsteuer, die sie dann mal großzügig ab 01.01.2028 um 1 Prozentpunkt senken. Sie sehen also, meine Damen und Herren, wenn Sie zugehört haben: Der Solidaritätszuschlag ist eine verkappte Unternehmensteuer. Wenn Sie heute der AfD endlich folgen, Kolleginnen und Kollegen der Union, dann würden Sie wirklich etwas für die deutsche Wirtschaft tun, für die Arbeitnehmer tun, meine Damen und Herren, vor allen Dingen für einen attraktiven Standort Deutschland. Herr Kollege Gottschalk, denken Sie an die Redezeit. Jawohl. – Das, was Sie heute hier dargeboten haben, wird es nicht sein, meine Damen und Herren. Folgen Sie uns! Dann wird es besser in diesem Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Abgeordneter Gottschalk, ich muss noch mal das Wort ergreifen; denn Sie haben mich gerade in meiner Sitzungsleitung etwas irritiert. Ich habe um 13 Uhr am Ältestenrat teilgenommen; Sie können sich gerne mit Ihrem Kollegen König darüber austauschen. Es war Ihre Fraktion, die darum gebeten hat, dass die Sitzungsleitung darauf achten soll, dass die Begrüßungsformeln nicht dauernd erweitert werden. Sie haben aber für mich hörbar die demokratische Rechte begrüßt. Ich würde Sie nur bitten, AfD-intern zu klären, dass wir nicht kritisiert werden, wie wir die Sitzung leiten, wenn Sie sich bezüglich Abmachungen widersprüchlich verhalten, lateinisch: Venire contra factum proprium. Ich wollte es nur angemerkt haben. Und ich darf jetzt das Wort erteilen Olav Gutting von der CDU/CSU.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen Antrag zur Abschaffung des Restsolidaritätszuschlages bekommen wir ja regelmäßig von der rechten Seite vorgelegt – Herr Gottschalk, es ist nicht das erste Mal. Neu ist allerdings, dass Sie in der Begründung auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März dieses Jahres aufgreifen, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen wurde. Das Gericht in Karlsruhe sagt: Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe setzt einen „aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes“ voraus, der durch den Gesetzgeber „allerdings nur in seinen Grundzügen“ zu umreißen ist. Im Fall des Solidaritätszuschlages ist dieser Mehrbedarf wiedervereinigungsbedingt. Nun bin auch ich – wie viele andere in diesem Haus – davon ausgegangen, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 dieser Mehrbedarf eigentlich nicht mehr besteht. Aber ich musste mich vom Bundesverfassungsgericht hier belehren lassen. Nur ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs begründet eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die Abgabe aufzuheben. Da ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes auch heute noch nicht festgestellt werden kann, besteht keine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Restsolidaritätszuschlages. Und damit haben wir keine höchstrichterliche Vorgabe, den Solidaritätszuschlag in der aktuellen Form abzuschaffen. Nun kann man natürlich sagen: Der Gesetzgeber als Souverän kann das Solidaritätszuschlaggesetz jederzeit ändern oder ganz abschaffen. – Aber dazu werden eben Mehrheiten in diesem Hohen Hause gebraucht. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der rechten Seite, diese Mehrheiten finden Sie hier nicht. Deswegen ist dieser aufgewärmte Antrag Ihrerseits mal wieder nur fürs Schaufenster. Herr Abgeordneter Gutting, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gottschalk? Ja. Vielen Dank, verehrter Kollege Gutting. – Ist Ihnen bekannt – was die Begründung angeht –, dass die Bundesregierung mit dem Solidaritätszuschlag zwischen den Jahren 1995 und 2019 rund 87 Milliarden Euro mehr eingenommen hat, als sie für die Förderung der ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Solidaritätspaktes ausgegeben hat? Das heißt, die Argumentation, auf die Sie sich eben gestützt haben, aber auch die des Verfassungsgerichts ist eigentlich ad absurdum geführt. Noch mal für Sie da oben und für alle anderen hier: ein Überschuss von 87 Milliarden Euro zwischen 1995 und 2019, der nicht an die neuen Bundesländer geflossen ist. Das wäre doch ein Argument, zu sagen: „Jetzt lasst uns den mal zusammen abschaffen“, oder nicht, Herr Gutting? Sie können die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes zwar als absurd bezeichnen; aber es wurde kursorisch geprüft. Entsprechende Gutachten wurden in den Verfahren vorgelegt. Und das oberste Gericht geht davon aus, dass es nach wie vor einen wiedervereinigungsbedingten Mehrbedarf gibt. Ich muss es zur Kenntnis nehmen; denn das Bundesverfassungsgericht ist dieser Meinung. Das heißt aber nicht, dass man hierzu nicht auch eine eigene Meinung haben kann. Und meine eigene Meinung ist, dass der jetzt erhobene Restsoli eine Sondersteuer ist, die in weiten Teilen doch die Falschen trifft. Es sind eben nicht nur die Superreichen, die mit dieser Abgabe zusätzlich belastet werden. Denn bei einer Einkommensteuerlast ab circa 18 000 Euro im Jahr ist man meines Erachtens nicht wirklich reich, aber man ist vom Soli betroffen. Auch mit Freigrenze, auch mit Milderungszone belastet der Soli zusätzlich zur progressiven Einkommensteuer bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein. Es wurde vorhin schon angesprochen: Auch bei der Besteuerung der privaten Altersvorsorgeprodukte kommt zur Abgeltungsteuer der Soli hinzu. Es trifft also auch hier die kleinen Leute. Wenn wir die zweite Säule der Altersvorsorge tatsächlich stärken wollen, ja, stärken müssen, dann muss der Soli in der Perspektive weg. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass es unabhängig von den vorhin zitierten verfassungsrechtlichen Ausführungen ein Gebot der Steuergerechtigkeit, ein Gebot der Steuerwahrheit ist, auch den Restsoli in den nächsten Jahren abzuschaffen. Ich komme darauf zurück, dass wir natürlich die Wirtschaft stärken müssen und dass das im Moment der Fokus ist; aber aktuell ziehen wir eine große Unternehmensteuerreform vor. Der erste Punkt ist der Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, über den heute Morgen bereits in diesem Haus debattiert wurde. Es wird steuerliche Entlastungen für den Mittelstand geben; und trotzdem werden wir die Abschaffung des Solidaritätszuschlages nicht aus dem Blick verlieren. Wir haben laut Bundesverfassungsgericht sogar die Aufgabe, dieses weiter zu beobachten. Es gibt eine Beobachtungsobliegenheit, die uns das Bundesverfassungsgericht mitgegeben hat. Das heißt für mich: Aufgeschoben bedeutet nicht aufgehoben. Zunächst haben aber eine Neujustierung des Einkommensteuertarifs und eine echte Reform der Unternehmensteuer mit einer Senkung der Körperschaftsteuer Priorität. Ergo: Steuerreform und unser heute Morgen eingebrachtes steuerliches Investitionsprogramm first, die Abschaffung des Restsolidaritätszuschlages second. Ich darf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Sascha Müller aufrufen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die AfD bringt heute erneut das Thema Solidaritätszuschlag auf die Tagesordnung – wie schon so oft in den vergangenen Jahren. Und immer wieder nutzt sie dieses Thema, um Mythen zu verbreiten und die Öffentlichkeit zu täuschen. Das ist Grund genug, die Fakten klarzustellen und mit so manchem Märchen aufzuräumen, das hier erzählt wird. So setze ich also diese Reihe fort. Die AfD behauptet gerne, sie mache Politik für die sogenannten einfachen Leute. Doch Ihre tatsächlichen Vorschläge sprechen eine andere Sprache. Sie verfolgen in Wahrheit eine Politik, die vor allem den Wohlhabenden in diesem Land zugutekommt. Wenn wir den Solidaritätszuschlag nur isoliert anschauen, dann sehen wir, dass die Fakten eindeutig sind: 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger zahlen diesen Zuschlag längst nicht mehr. Das heißt, nur noch 10 Prozent würden von einer Abschaffung profitieren. Wer genau profitiert also? Fast ausschließlich Spitzenverdiener und Unternehmen, insbesondere die mit hohen Gewinnen. Zitieren wir die Wissenschaft, etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung: Die AfD will Steuergeschenke insbesondere für die Reichsten machen. Wie sieht es bei einer normalen Mittelstandsfamilie aus? Stellen Sie sich eine Familie mit zwei Kindern vor, beide Eltern berufstätig, gemeinsames Bruttoeinkommen von 70 000 bis 90 000 Euro im Jahr. Diese Familie zahlt heute schon keinen Solidaritätszuschlag mehr. Von dessen Streichung profitiert sie also nicht. Die großen Steuererleichterungen aus den AfD-Plänen erreichen Familien mit sehr hohen Einkommen. Während ein Paar mit zwei Kindern und 180 000 Euro Jahreseinkommen laut Studien bis zu 20 000 Euro Steuern im Jahr sparen könnte, hätte unsere Mittelschichtsfamilie kaum einen oder gar keinen Vorteil. Dazu kommt: Die AfD will Kita- und Ganztagsplätze reduzieren und das Elterngeld durch ein Betreuungsgeld ersetzen. Das trifft insbesondere die Familien, in denen beide Eltern arbeiten müssen. Für sie wird es noch schwerer, Beruf und Familie zu verbinden. Wenn durch die AfD-Politik Milliarden Euro im Staatshaushalt fehlen, dann fehlt das Geld bei Schulen, Kitas und der Infrastruktur, genau das, worauf Familien mit mittleren und unteren Einkommen angewiesen sind. Und was bedeutet das für einen Topmanager? Nehmen wir einen Topmanager, der zu den obersten 3 bis 5 Prozent der Einkommensbezieher gehört, als Beispiel. Ja, der zahlt auch heute noch den vollen Solidaritätszuschlag, was er auch ohne Weiteres leisten kann. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Bei einem zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 500 000 Euro liegt die Einkommensteuer bei etwa 190 000 Euro. Dazu kommen über 10 000 Euro Solidaritätszuschlag. So viel spart der Manager jährlich allein durch den Wegfall des Solis – schon einiges. Dazu kommen, wenn es nach der AfD geht, weitere Entlastungen durch Senkung des Spitzensteuersatzes und Abschaffung der Erbschaftsteuer. Das bedeutet für ihn und seine Familie zusätzliche Steuervorteile in riesengroßer Höhe. Sie entlasten vor allem diejenigen, die schon viel haben. Und für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gilt: Wenn dem Staat durch solch eine Politik Milliarden fehlen, dann muss bei Infrastruktur, Sozialleistungen oder Bildung gespart werden. Die Zeche zahlen dann die, die auf einen starken Sozialstaat angewiesen sind. Die AfD behauptet, sie stehe auf der Seite der einfachen Leute. In Wahrheit steht sie auf der Seite derjenigen, die schon viel haben. Ihre Politik verschärft die soziale Ungleichheit, schwächt den Sozialstaat und nimmt denjenigen Menschen die Sicherheit, die sie verdienen. Deshalb sage ich klar: Die AfD macht eben keine Politik für die einfachen Leute. Wer wirklich für soziale Gerechtigkeit eintritt, hetzt nicht gegen die Schwächsten und nimmt ihnen nicht die Unterstützung, die sie brauchen. Ihr Programm ist unsozial, ungerecht und gefährlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Lassen wir uns nicht täuschen: Wir brauchen eine Politik, die wirklich für die breite Mehrheit da ist, und dazu zählen selbstverständlich auch die sogenannten einfachen Leute. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Werter Herr Abgeordneter Müller, auch nach Ihrer Rede sei mir gestattet, da ich schon die AfD auf ihren internen Widerspruch hinsichtlich der Grußformel aufmerksam gemacht habe, zu sagen: Unsere Bitte, die der Präsidentin und der Vizepräsidenten, ist, dass Sie die Kolleginnen und Kollegen ansprechen, die verehrten Damen und Herren, die Zuschauerinnen und Zuschauer und dass Sie nicht weitere Begriffe aneinanderreihen, weder Follower noch andere inländische, ausländische, außerirdische oder sonstige. Sagen Sie doch einfach: Wir führen eine Debatte um der Sache willen. Ich darf jetzt zu seiner ersten Rede Dr. Philipp Rottwilm von der SPD-Fraktion aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD bringt heute zum dritten Mal einen Antrag zur Abschaffung des Solis ein – ein alter Vorschlag, der durch Wiederholung erstaunlicherweise nicht besser geworden ist. Meine Damen und Herren von der AfD, ich würde Ihnen gerne drei Punkte mit auf den Weg geben. Erstens. Ihr zentrales Argument ist längst vom Tisch. Sie haben ja immer wieder behauptet, der Soli sei verfassungswidrig und das Bundesverfassungsgericht würde diesen einkassieren. Das Gegenteil – wir haben es eben schon gehört – ist passiert: Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde im März eindeutig zurückgewiesen. Wieder mal alles heiße Luft! Zweitens. Sie behaupten, Sie wollten mit der Abschaffung des Solis die Wirtschaft um 7 Milliarden Euro entlasten. Wir entlasten die Wirtschaft mit unserem Wachstumsbooster, über den heute Morgen hier im Haus debattiert wurde, um 12 Milliarden Euro. Unsere Entlastungen sind also deutlich höher, und sie sind auch zielgerichteter. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringen wir unsere Wirtschaft wieder nach vorne. Drittens. Sie sprechen von Entlastung der Bürger. Aber 90 Prozent der Steuerzahler zahlen längst keinen Soli mehr. Das haben wir schon 2019 geändert. Nur die 10 Prozent Spitzenverdiener, also wer mehr als 89 000 Euro brutto im Jahr verdient, sind noch betroffen. Obwohl durch Ihren Antrag also wieder nur die höchsten Einkommen im Land entlastet würden, ist er Ihnen so wichtig, dass Sie damit nun schon zum dritten Mal hier stehen. Ich finde das bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen möchte ich mich einmal direkt an die Menschen, die diese Debatte verfolgen, wenden. Sie, die morgens früh aufstehen, die Schicht übernehmen, den ganzen Laden hier am Laufen halten, sich abrackern, fragen Sie sich einmal: Haben Sie mehr als 7 400 Euro im Monat? Haben Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammen mehr als knapp 15 000 Euro im Monat? Wenn nicht – und das sind 90 Prozent der Menschen in diesem Land –, dann muss Ihnen eines klar sein: Für Sie arbeitet diese AfD nicht! Der großen Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung hilft dieser Antrag nicht! Die AfD behauptet zwar, die Partei des kleinen Mannes zu sein – das hören wir ja immer wieder –, aber wenn es um die Interessen der hart arbeitenden Menschen in diesem Land geht, dann zeigt sie ihr wahres Gesicht: Sie ist eine radikale Lobbypartei für Spitzenverdiener. Und Ihr Antrag passt in das Bild Ihres Programms: Erbschaftsteuer weg, Spitzensteuersatz senken, keine Anhebung des Mindestlohns, und jetzt zum dritten Mal wieder der Soli. Sie haben es sich gedacht, sehr verehrte Damen und Herren: Wir lehnen diesen Antrag ab. Herzlichen Dank. Ich darf für die Fraktion der Linken die Kollegin Doris Achelwilm aufrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag sucht der rechte Rand wieder mal Anschluss. Als gemeinsames Projekt wird alles Mögliche angestrebt, um abgehobenen Reichtum zu schützen und gegen Armutsbetroffene zu mauern. Die Linke wird sich diesem Projekt immer entgegenstellen. Heute soll also erneut, zum wiederholten Mal, der Solidaritätszuschlag weg. Aber jetzt reicht es auch mal! Solange hier nichts dafür getan wird, die Menschen mit den höchsten Einkommen und Vermögen angemessen an gesellschaftlichen Aufgaben zu beteiligen, so lange muss wenigstens der Solidaritätszuschlag bleiben. Wer ist davon betroffen? Niemand Falsches, die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung und Unternehmen, alle anderen nicht. Zwei Drittel des Solis werden vom obersten Einkommensprozent gezahlt, und durch die Abschaffung des Solis würde man den Menschen an der absoluten Spitze der Pyramide rund 7 Milliarden Euro pro Jahr schenken. Das lassen wir doch besser sein. Nach jetzigem Stand greift der Soli bei einer alleinstehenden Person ohne Kinder ab einem Einkommen von 89 000 Euro brutto im Jahr. Erst bei über 10 000 Euro brutto im Monat ist der volle Soli fällig. Der Steuersatz liegt dann bei maßvollen 44 Prozent. Zu Zeiten von Helmut Kohl lag dieser Satz bei 56 Prozent – plus Vermögensteuer. Nun schwelgen wir im Gegensatz zu anderen nicht in der Vergangenheit. Aber die Vermögensteuer ist zumutbar, sie ist gerecht, und sie steht finanzpolitisch für eine bessere Zukunft, die wir erreichen wollen. Weil die Vermögensteuer nie abgeschafft, sondern nach einem Gerichtsurteil 1997 nur zur Klärung ausgesetzt wurde, weisen Steuerstatistiken des Finanzministeriums immer noch die Zeile „Vermögensteuer“ aus – leider eben mit dem Wert „0 Euro“. Diese peinliche Leerstelle wieder mit Sinn zu füllen, also mit Einnahmen, die fair und notwendig sind, das wäre hier im Bundestag ein lohnenswertes gemeinsames Projekt. Dass höchste Vermögen stattdessen wohlbehütet wachsen können, sehen wir als zentrale Gerechtigkeitsblockade in dieser Zeit. Diese Blockade muss weg! Dann können wir auch darüber reden, ob der Soli noch zeitgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht, das hoffentlich in absehbarer Zeit ein Verbot der AfD beschließen wird, hat den Soli erst im März für verfassungsgemäß erklärt. Rechtlich ist der Soli eine Ergänzungsabgabe, die eine besondere Begründung verlangt. Diese Begründung ist gegeben, wie auch die Benachteiligung der ostdeutschen Länder noch immer gegeben ist. Richtig ist und bleibt, etwas ganz anderes zu tun als das, was die AfD fordert. Unser Vorschlag: Der Soli sollte in den allgemeinen Steuersatz integriert werden – nicht als Ergänzungsabgabe, sondern als Teil eines progressiven Steuersystems, das Überreiche und Spitzenverdiener nicht länger bevorteilt, sondern stärker in die Pflicht nimmt. Vielen Dank. Zu seiner ersten Rede darf ich für die Unionsfraktion aufrufen Herrn Dr. Florian Dorn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, heute hier im Deutschen Bundestag meine erste Rede halten zu dürfen, und ich freue mich, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und vor allem natürlich auch meines Wahlkreises hier in diesem Hohen Haus vertreten zu dürfen. Diese Aufgabe ist natürlich immer auch mit Verantwortung für unser Land verbunden. Gerade der Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage zeigt doch ganz klar: Unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit steht nach wie vor auf dem Spiel. In der Wirtschaft und bei den privaten Investitionen treten wir seit Jahren auf der Stelle. Klar ist deswegen: Wir müssen ganz dringend den Standort Deutschland stärken und wieder attraktiver machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Titel „Standort Deutschland stärken“ hat die AfD hier einen Antrag zur Abschaffung des Solis eingebracht. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn wir den Soli in der jetzigen Form abschaffen. Das wird auch weiterhin eine zentrale Forderung der Union bleiben. Doch die AfD serviert hier ihren Antrag wieder nur wie einen eiskalten Kaffee und verkennt in ihrer Schaufensterdebatte die aktuelle wirtschafts- und haushaltspolitische Realität. Die jüngste Steuerschätzung vom Mai liefert doch ein ganz klares Bild: Uns fehlen in den nächsten vier Jahren über 33 Milliarden Euro an Steuereinnahmen aufgrund des fehlenden Wirtschaftswachstums. Gerade in Zeiten knapper Kassen muss doch eine verantwortungsvolle Wirtschafts- und Finanzpolitik die Mittel zielgerichtet einsetzen und dort für Entlastung sorgen, wo es am effizientesten für spürbare Impulse sorgt und dem wirtschaftlichen Aufschwung dient. Die Abschaffung des Solis ist in dieser Phase nicht der dringendste Impuls. Es würden dadurch jährlich knapp 13 Milliarden Euro an Steuereinnahmen fehlen. Über die nächsten vier Jahre wären das sogar über 50 Milliarden Euro. Das ist sogar mehr als der Umfang des steuerlichen Investitionsprogramms, das Sie heute Mittag noch sachgrundlos kritisierten. Von den jährlich fast 13 Milliarden Euro Entlastung würden knapp 2 Milliarden Euro auf die Körperschaftsteuer entfallen. Ja, mit knapp 30 Prozent bei der Unternehmensbesteuerung liegen wir so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland. Natürlich müssen wir dringend die Steuerlast für die Unternehmen senken. Aber die Entlastung durch die Abschaffung des Solis würde nur knapp 1 Prozentpunkt bei der Körperschaftsbesteuerung ausmachen. Daraus folgt also: Sie ist nicht der Hebel, der in der jetzigen Phase am notwendigsten ist, um Wachstumsimpulse zu schaffen. Meine Damen und Herren, die Koalition aus Union und SPD übernimmt Verantwortung und sorgt mit ihrem Programm dafür, dass noch in diesem Jahr unser Wirtschaftsstandort gestärkt wird – mit richtigen und wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen. Wir sorgen mit einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik für günstigere Energiepreise, indem wir die Steuerlast in Bezug auf Strom reduzieren. Wir verbessern die steuerliche Forschungszulage und stärken somit die Innovationskraft unseres Mittelstands. Wir bauen Bürokratie ab und beschleunigen Deutschland an vielen entscheidenden Stellen. Vor allem aber bekommen wir – ich habe es schon erwähnt – mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm dank der beschleunigten Abschreibungen sofort einen echten Investitionsbooster für unser Land, der unseren Standort in den nächsten Jahren stärken wird. Und in diesem Gesetz – das ist ganz wichtig, auch für die Planungssicherheit – sehen wir eine schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer von 15 Prozent auf 10 Prozent vor und schaffen damit einen deutlich größeren Hebel, als es die Abschaffung des Solis jetzt wäre. Damit haben wir langfristig planbare und echte Steuerentlastungen für die Unternehmen in Deutschland und damit auch die größte Steuerreform für Unternehmen seit 2008. Indem wir das wirtschaftliche Wachstum wieder erhöhen, schaffen wir auch Spielräume für künftige Steuerentlastungen. Herr Dr. Dorn, auch die erste Rede neigt sich dem Ende zu. Herzlichen Dank. Herr Präsident, ich wollte diesen Moment nutzen, um Ihnen noch mal zu danken. Meine Kolleginnen und Kollegen, mit meinem letzten Satz möchte ich noch mal sagen: Wir machen verantwortungsvolle Politik für Deutschland. Mit uns bekommen Sie eine verlässliche und durchdachte Wirtschafts- und Finanzpolitik aus einem Guss. Gemeinsam bringen wir Deutschland jetzt wieder voran. Herzlichen Dank für die Verlängerung der Redezeit. Zum abschließenden Wortbeitrag darf ich der Kollegin Frauke Heiligenstadt von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Und täglich grüßt das Murmeltier“: Die AfD fordert wieder mal die vollständige Abschaffung des Solizuschlags – unter dem Deckmantel der Standortstärkung. Doch dieser Antrag ist recht durchschaubar. Es geht dieser Partei nicht um den Mittelstand, sondern es geht ihr ausschließlich um Steuererleichterungen für die Bezieher der höchsten Einkommen in diesem Land. Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen in Deutschland – wir haben es in der Debatte mehrfach gehört – gar keinen Solidaritätszuschlag mehr. Nur die obersten Einkommensgruppen zahlen den Soli. Der volle Soli muss erst bei einem jährlichen Einkommen von circa 114 300 Euro für Einzelpersonen gezahlt werden. Für die große Mehrheit unserer Bevölkerung ist der Soli also faktisch abgeschafft. Umso wichtiger ist es, klarzustellen, was die AfD tatsächlich will: ein milliardenschweres Steuergeschenk für die wohlhabendsten 10 Prozent in unserem Land. In Zeiten, in denen wir mehr denn je auf eine solide Staatsfinanzierung angewiesen sind, wäre das ein unverantwortlicher Schritt. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen. Am 26. März hat es klargestellt: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß, solange ein erhöhter Finanzbedarf besteht. Und diesen Bedarf haben wir; denn nach wie vor müssen auch in den neuen Ländern Investitionen getätigt werden: in die Sicherheit, in die Infrastruktur und in den Klimaschutz. Eine vollständige Abschaffung des Solis würde fast 13 Milliarden Euro an Mindereinnahmen für den Staat bedeuten; das entspricht circa 2,6 Prozent des Gesamthaushalts. Dieses Geld fehlt dann für staatliche Aufgaben. Dieses Geld fehlt dann für Brückenbau, für sozialen Wohnungsbau, in Krankenhäusern und beim Bau von Schienen und Straßen. Die AfD argumentiert mit angeblichen Belastungen des Mittelstands, verschweigt aber, dass viele kleine und mittlere Unternehmen ebenfalls nicht betroffen sind. Meine Damen und Herren, es gibt nach meiner Vermutung aber einen ganz anderen Grund, warum die AfD diesen Antrag zum dritten Mal stellt: Die Abgeordneten von der AfD wollen nämlich selbst keinen Solidaritätszuschlag bezahlen; denn den müssen Sie zahlen. Sie wollen Ihr eigenes Portemonnaie aufhübschen. Der Solidaritätszuschlag ist heute ein gerechtes Instrument. Er beteiligt sehr hohe Einkommen maßvoll an der Finanzierung des Gemeinwesens, ohne die breite Mitte zusätzlich zu belasten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat das so ausgeführt. Wir als SPD stehen für einen starken, handlungsfähigen Staat. Für soziale Gerechtigkeit. Für gezielte Entlastung, wo sie nötig ist – und für faire Beträge, wo sie möglich sind. Deshalb lehnen wir einen solchen Antrag natürlich entschieden ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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