Zeitleiste
Der Bundestag beriet den Haushalt des Justizministeriums (rund 1,16 Milliarden Euro) und des Bundesverfassungsgerichts für 2026. Schwerpunkte waren der Schutz von Frauen vor Gewalt, schnellere und digitale Gerichte sowie der Verbraucherschutz. CDU/CSU und SPD verteidigten den Etat, Grüne, Linke und AfD kritisierten ihn aus unterschiedlichen Gründen.
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Der Bundestag beriet in zweiter und dritter Lesung das Schuldnerberatungsdienstegesetz, das den Zugang zu kostenloser Schuldnerberatung verbessern soll und eine EU-Vorgabe umsetzt. SPD, Union und Grüne unterstützten das Gesetz. Die Linke kritisierte es als zu zaghaft, die AfD lehnte es wegen handwerklicher Mängel ab.
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Der Bundestag beriet ein Gesetz, mit dem notarielle Urkunden vollständig digital erstellt werden können, statt sie auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen. SPD und CDU/CSU unterstützen das Gesetz als wichtigen Digitalisierungsschritt. AfD, Grüne und Linke kritisieren das Gesetz und lehnen es ab.
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Der Bundestag beschloss ein Gesetz, mit dem einfache Zahlungsklagen bis 10.000 Euro künftig komplett online beim Amtsgericht geführt werden können. Es ist zunächst als Erprobung mit Evaluierungen geplant. SPD und CDU/CSU sahen einen Fortschritt für die Digitalisierung, AfD und Linke äußerten Bedenken.
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Der Bundestag beriet ein Gesetz, das die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 Euro Streitwert anhebt und die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen ausbaut. Ziel ist eine bürgernahe Justiz, besonders im ländlichen Raum. Die Linke warnte vor Nachteilen für Bürger ohne Anwalt.
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Linke und Grüne brachten Gesetzentwürfe ein, um das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln. SPD unterstützt das Ziel, während CDU/CSU und AfD die Strafbarkeit beibehalten wollen.
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Der Bundestag beriet abschließend ein Gesetz, das Lachgas und die Stoffe für K.-o.-Tropfen strenger reguliert: kein Verkauf an Minderjährige, keine Automaten, kein Versandhandel. CDU/CSU, SPD und Grüne befürworteten das Gesetz. AfD und Linke fanden es unzureichend.
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Der Bundestag beriet ein Gesetz, das die verpflichtende Einführung der elektronischen Akte in der Justiz um ein Jahr verschiebt und Gerichtsdolmetscher sowie das Stiftungsregister betrifft. CDU/CSU verteidigte die Verschiebung als Rücksicht auf die Länder. AfD und Linke hielten den Entwurf für unzureichend und forderten Nachbesserungen.
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In einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde ging es um Vorwürfe gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Die AfD warf ihm Urheberrechtsverletzungen seines früheren Magazins und Interessenkonflikte vor. Die anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe als konstruiert zurück und sahen einen politischen Angriff der AfD.
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In einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde ging es um innere Sicherheit, Migration und die umstrittene "Stadtbild"-Äußerung von Bundeskanzler Merz. Während AfD und Union Probleme bei Sicherheit und Migration betonten, warfen Grüne und Linke vor allem dem Kanzler Pauschalisierung und Spaltung vor.
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Der Bundestag befasste sich mit einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses zur Genehmigung gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Dabei geht es um die parlamentarische Immunität von Abgeordneten, die für solche Maßnahmen aufgehoben werden muss.
Der Bundestag befasste sich mit einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses zur Genehmigung von gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen. Solche Maßnahmen gegen Abgeordnete brauchen wegen der Immunität die Zustimmung des Parlaments. Es war ein Verfahrenspunkt ohne inhaltliche Aussprache.
Die Fraktion Die Linke wollte mit einem Mietwuchergesetz erreichen, dass deutlich überhöhte Mieten leichter geahndet werden können, indem der Nachweis der Absicht des Vermieters entfällt. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Entwurf ab, die Grünen unterstützten ihn. Strittig war, ob das Problem ein Vollzugsproblem ist oder ob das Gesetz verschärft werden muss.
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Der Bundestag befasste sich mit einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses zur Genehmigung eines Disziplinarverfahrens. Solche Verfahren können wegen der Immunität von Abgeordneten die Zustimmung des Parlaments erfordern. Es war ein Verfahrenspunkt ohne inhaltliche Aussprache.
Der Bundestag stimmte über mehrere fertig beratene Vorlagen ab, darunter ein Rechtshilfeabkommen mit Indien in Strafsachen, die Anpassung an eine neue EU-Statistik der Wirtschaftszweige und Finanzthemen wie eine vorzeitige griechische Kreditrückzahlung. Außerdem wurden zahlreiche Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses beraten.
Der Bundestag beschloss in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz gegen Straftaten mit Sprengstoff, vor allem gegen Geldautomatensprengungen. Es führt einen neuen Straftatbestand, höhere Mindeststrafen und die Telekommunikationsüberwachung bei Bandenkriminalität ein. Regierung, SPD und AfD stimmten zu, während Grüne und Linke das Gesetz als wirkungslose Symbolpolitik kritisierten.
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Der Bundestag beriet einen Antrag der AfD, der die anlasslose EU-Chatkontrolle ablehnen soll. Die anderen Fraktionen lehnen die anlasslose Überwachung privater Chats zwar ebenfalls ab, kritisierten den Antrag aber als inhaltsleer und verspätet. Streit gab es vor allem über Glaubwürdigkeit und Motive der AfD.
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Der Bundestag beriet in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der irreführende Umweltwerbung (Greenwashing) eindämmen soll. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt: Unternehmen müssen Aussagen wie klimaneutral oder umweltfreundlich künftig belegen, und es soll Schluss sein mit selbst vergebenen Siegeln. Streitpunkte sind vor allem, wie aufwendig die neuen Pflichten für Unternehmen sind und ob auch kleine Betriebe fair behandelt werden.
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Die AfD forderte mit einem Antrag, die Antifa zu verbieten und Linksterrorismus stärker zu bekämpfen. Die anderen Fraktionen lehnten dies ab: Die Antifa sei kein verbietbarer Verein, und die größte Gefahr gehe vom Rechtsextremismus aus.
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Die AfD forderte in einem Antrag, Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, das Bürgergeld und andere Sozialleistungen zu streichen. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag scharf ab und wiesen darauf hin, dass untergetauchte Personen schon heute kein Bürgergeld bekommen, wenn sie für das Jobcenter nicht erreichbar sind.
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